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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-11-27 · Heft 48 (27.11.1877) · p. Seite 760

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 48 (27.11.1877)
Date
1877-11-27
Page
Seite 760 (sequence 4)
Language
German
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760 Stufen, die sie erreicht hat, sowie von den Ansichten, von welchen die bez. Behörden dabei ausgehen. Wir Hallen eS daher für nützlich, die frappantesten dieser Berichte hier wiederzugeben und dadurch die Sachlage anschaulich zu machen. Vorangehe, wie es sich ziemt, die Hauptstadt Berlin. Das Schreiben lautet: In Berlin wurde vor Jahresfrist mit zwei höheren städtischen Töchterschulen von Seiten des Magistrats ein versuchsweiser Anfang gemacht. In der Sophienschule wurde Dr. Apoland und ich in der Bictoriaschule angestellt. Die Betheiligung war eine so allgemeine und diese neue Einrichtung fiel dergestalt zur Zufriedenheit der städtischen Schulbehörden aus, daß sie auch au die dritte höhere Töchterschule der Stadt einen jüdischen Religivnslehrer in der Person des Dr. Ritter, Prediger an der Reform, berief. Seit einem halben Jahre ging der Magistrat mit dieser Einrichtung in den höheren Knabenschulen vor. Ich bekam das Cöllnische Gymnasium, Dr. Frankl das Kloster, Dr. Ritter das Werder'sche, Dr. Kirschstein das Sophien- und Dr. Oppenheimer das Friedrichsgymnasium. An der Sophien-Realschule wirkt als jüd. Religionslehrer Dr. Holzmann, ordentlicher Lehrer dieser Anstalt. In I allen anderen städtischen höheren Anstalten ist die Zahl jüd. 1 Schüler zu gering für die Einführung eines derartigen Unteri richts.! Ad 2. Wenn ich auch annehmen kann, daß diese für das 1 Judenthum so hochwichtige Angelegenheit wohl manchen Israeliten dieser Stadt und sicherlich auch manchen Chef der hiesigen < höheren Lehranstalten beschäftigte, so kann ich mir selbst nachsagen, daß ich einer der Ersten war, der die Initiative ergriff. Ich habe die städtischen Schulräthe, die Schuldirectoren und besonders die jüd. Stadtverordneten für die Sache zu interessire» gesucht, bis die Anträge sich häuften und der Magistrat darüber schlüssig ward. Ad 3. Der Unterricht wird an den hiesigen höheren städtischen (denn die königl. Schulen haben keinen und stellen ihn durchaus gar nicht in Aussicht) Lehranstalten selbstverständlich in ihren Claffen ertheilt. In den Töchterschulen fällt er auf die Vormittagsstunden, in denen auch die christlichen Mädchen ihren Religionsunterricht haben, auf den Gymnasien Nachmittags von 3—5. Jedes Kind hat wöchentlich 2 Stunden, eine für das Hebräische, die andere für Religion. (In der Victoriaschule sind vier Abtheilungen.) Die Stadt zahlt 3 R.-M. pro Stunde. Ferien werden nicht in Abrechnung gebracht. Ad 4. In den höheren Töchterschulen ist die Betheiligung eine ziemlich allgemeine, wenigstens fehlt von den 150 jüd. Mädchen in der Bictoriaschule nur eine einzige, deren Vater ausdrücklich wünschte, das Kind solle christlichen Unterricht haben. (Es giebt also auch solche Käuze.) Auf den Gymnasien ist die Frequenz leider keine so günstige, weil der Unterricht in den Nachmittagsstunden mit vielen andern facultativen Disciplinen collidirt. Die Borschulclaffen, die das stärkste, und ich kann sagen, daS beste Contingent für den Religionsunterricht stellen würden, sind nicht bedacht worden. Von Sexta bis Quarta incl. wird eine Abtheilung gebildet, die über die Maßen überfüllt ist und die Erfolge sehr ernstlich verkümmert. Es sind gegen 60 in meiner II. Abtheilung, dagegen ist die obere Abtheilung schlecht besucht; weil, wie ich schon angegeben habe, verschiedene andere facultative Gegenstände in die Zeit fallen und weil im Allgemeinen leider unter den Juden die traurige Ansicht herrscht, ein msra -n sei mit seinem Aufrufen zur Thora abgefertigt und der Vater sagt noch immer daS unglückselige -p-n. Merkwürdig ist, daß die Religionsschulen durch diese neue Einrichtung nicht zu kurz gekommen sind, daß sie vielmehr neu erblühen. Die Gemeindeschule hat zu Anfang dieses Semesters 50, ich habe 46 neue Schüler aufnehmen können, was seit 1863 nicht der Fall war. Dr. Julius Landsberger. Aus diesem Berichte geht hervor: 1) daß die Einführung bis jetzt allein bei den städtischen Schulen, nicht aber bei den königlichen fiattgefunden, daß bei den ersteren die Elementarschulen und die Borschulclaffen der Gymnasien noch ausgeschloffen sind; 2) daß der jüdische Religionsunterricht nicht obligatorisch ist, ja sogar mehrere facultative Disciplinen zu gleicher Zeit mit ihm stattfinden und daher diese überaus wichtigen oberen Gymnasialclaffen nur ein mangelhaftes Resultat liefern. Der Bericht zeigt, daß unter diesen Umständen die falschen Ansichten der Ellern einen Spielraum haben, den ihnen die Schule sonst nicht einräumt und nicht einräumen darf. Es folgt der Bericht aus L i e g n i tz: Vor ungefähr drei Jahren hat es der hiesige Vorstand durch vielfache Vorstellungen und Eingaben durchgesetzt, daß in drei städtischen Lehranstalten, die höhere Töchterschule, das Gymnasium und Mittelschule, der jüdische Religionsunterricht in den Lehrplänen ausgenommen worden. Die von dem Vorstande präsentirten zwei Lehrer, der Rabbiner Dr. Landsberg und Cantor Hamburger, find seitens der Stadt angestellt, Ersterer in der Töchterschule, 6 Stunden für 300 M., und am Gymnasium 4 Stunden für 180 M., und Letzterer in der Mittelschule pro Stunde M. 1,50. Für diese Anstalt wurden 2 Std. wöchentlich für genügend erachtet, Hamburger giebt aber eine Stunde gratis mehr. — Die Betheiligung am Religionsunterricht ist eine allgemeine, bisher ist nur ein einziger Primaner von seinem Vater dispensirt worden. Es ist den Bemühungen nicht gelungen, den 13—14 die Bürgerschule besuchenden Mädchen am Religionsunterricht der jüd. Mädchen der höhern Töchterschule die Betheiligung zu i verschaffen, was damit motivirt wurde, daß beide Anstalten unter einem Rectorat stehen und in demselben Hause sind; auch die Beschwerde bei der königl. Regierung hatte, wenn

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