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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-11-13 · Heft 46 (13.11.1877) · p. Seite 734

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 46 (13.11.1877)
Date
1877-11-13
Page
Seite 734 (sequence 10)
Language
German
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734 Auslegung besitzt. So weit wir daher sehen können, müßte zunächst das israel. Consistorium die Frage vor die Kammern bringen. Es hat den ersten Schritt gethan, indem es an den Brüsseler Gemeinderath gegangen. Abgewiesen, muß es den zweiten thun und an die Volksvertretung gehen. Es muß hier die Fragen aufwerfen. 1) Ist die Verordnung vom Prairial wirklich durch die Constitution beseitigt? 2) ist in diesem Falle die polizeiliche Gewalt autorisirt, einen im Privatbesitz einer Religionsgesellschaft seit vordenklicher Zeit und im Gebrauch befindlichen Friedhof zu schließen, der weder in gesundheitspolizeilicher Beziehung noch hinsichtlich eines Conflictes zu Beschwerden jemals Veranlassung gegeben hat, und sie dadurch zu zwingen, ihre Todten ihren uralten Religionsgebräuchen zuwider auf dem allgemeinen Friedhofe zu bestatten? Das Consistorium muß hierbei eine entschiedene Position einnehmen, um so mehr, da Schlimmeres als die Sache bereits erfahren hat, nicht erfolgen kann. Cs muß sich auf die von der Constitution verbürgte Glaubens¬ und Gewissensfreiheit berufen, deren Verletzung jedenfalls durch den geübten Zwang größer ist, als die, welche man künstlich in der Aufrechterhaltung der Verordnung vom Prairial finden will, die vier Jahrzehnte neben der Constitution rechtsgültig bestand und an vielen Orten Belgiens noch jetzt besteht. Es muß endlich den durch jenen Zwang ausgeübten Gewissenszwang, also die Verletzung der Gewissensfreiheit in dem die Juden betreffenden Falle nachdrücklich Nachweisen. Das israel. Consistorium, wenn es mit Energie verfährt, wird sich ein Verdienst erwerben, sowohl für Belgien selbst, weil es eine gesetzgeberische Entscheidung in einer zur Parieifrage gewordenen Angelegenheit herbeiführt, als auch für das Judemhum überhaupt in den Ländern, in welchen sich ähnliche Fragen erhoben haben. Red.) Türkei. Wien, 28. October. Die von Kazanlik geflüchteten türkischen Juden sind, 326 an der Zahl, vorgestern Früh 5 Uhr 40 Minuten mit dem gemischten Zuge von Kanizsa in Triest eingetroffen. Es befinden sich darunter 120 Kinder und einige Säugende. Sie wurden auf dem Bahnhofe von der Vorstehung der israelitischen Cultusgemeinde und dem Unter stützungscomitö empfangen und mittelst elf Omnibus nach ihrem Unterkunftsorte, dem israelit. Schulgebäude in der Via del Monte, befördert. Das Aussehen derselben rief allgemeines Mitleid hervor. Es befinden sich darunter sehr viele Kinder, zumeist im zartesten Alter, viele hiervon ohne Vater, Mutter und Verwandte. Die meisten sind europäisch gekleidet. Eine der Frauen ist in Mohacs gestorben; unter den Angekommenen sind zwei Mädchen sehr krank, welche sofort nebst anderen fünf Leichtkranken in das israelitische Spital geschafft wurden. Beim Anlangen im Unterkunftsorte verabreichte man den Flüchtlingen nach Wunsch eine kräftige Suppe oder schwarzen Kaffee. Als Ordner des Reisezuges waren zwei Mitglieder der „Alliance israelile“ von Wien und eines aus Bukarest mitgekommen, die in Privatwohnungen abstiegen. Bon Seite des kaiserlich ottomanischen General - Consulates war der Consulats - Kanzlist Jacchia auf dem Bahnhofe erschienen. Die von den Bedauernswerthen gemachten Schilderungen über die durch die Bulgaren erduldeten Mißhandlungen, sagt die „Triester Zeitung", sind geeignet, das höchste Mitleid zu erregen, dem natürlich ein gleicher Grad des Abscheues für ihre Peiniger entspricht. — (Wir können nicht umhin, unsrerseits, wie es auch die österreichischen Zeitungen thun, das große Verdienst anzuerkennen, welches sich die Wiener Allianz, bekanntlich ein selbstständiger Verein, in dieser traurigen Angelegenheit erworben hat. Redaction.) Amerika. Cincinnati, 12. October. (Privatmittth.) Diese Stadt im Ohiothale, die sich das amerikanische Paris nennt, zählt an 12,000 jüd. Seelen, meistens Deutsche, unterhalt fünf jüdische Gemeinden, ein jüdisches Spital, eine vereinigte Armen-Unterstützungs-Gesellschaft, mehrere Wohlthatigkeitsvereine, Logen der verschiedenen Orden, und ist die Hauptstütze des zu Cleveland unterhaltenen Waisenhauses. Jede Gemeinde unterhält eine Religionsschule. Drei deutsche Gemeinden gehören entschieden der reformatorischen, eine deussche und eine polnische der orthodoxen Richtung an. Das Zahlverhaltniß der beiden Richtungen ist 5 zu 1. Die Synagozalreformen bestehen in Familiensitzen, Orgel, Chor, Predigt, Hymnen und Gebeten in der Landessprache (mit Ausnahme der typischen Gebete, die nebst der Thora hebräisch vorgetragen werden); alle auf den Messias und die körperliche Auferstehung Bezug habenden Stellen sind weggelassen, die zweiten Feiertage sind abgeschaffr, die Haphtorah wird Freitag Abends englisch vorgetragen (gewählte Bibelstellen) und aus der Sidrah wird eine passende Stelle Morgens hebräisch vorgelesen. Es wird jeden Sabbath und Feiertag englisch oder deutsch gepredigt und während des Winters finden Freitag Abends nach dem beendigten Gottesdienste Vorlesungen statt. Der Gottesdienst beginnt Freitag Abends 7 y* Uhr, Samstag Morgens 10 Uhr, ist streng geregelt, und sehr gut besucht, obwohl man im Bene Jeschurun Tempel entblößten Hauptes sitzt. Der Tempel dieser Gemeinde steht der erzbischöflichen Kathedrale gegenüber und ist der schönste und einer der größten in Amerika. In den Schulen wird jüdische Geschichte, Katechismus und hebräische Sprache unterrichtet und jährlich eine Confirmationsclasse vorbereitet. Es herrscht hier eine wohlthueude Harmonie zwischen Juden und Christen. In allen öffentlichen Stellungen sind die Juden zahlreich vertreten, besonders im Stadtrath, Schulrath und in den städtischen Schulen, unter den Aerzten, Advocaten, Lehrern und öffentlichen Rednern. Die Union der amerikanisch-jüdischen Gemeinden, die bereits an hundert Gemeinden zählt, wurde hier

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