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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-11-13 · Heft 46 (13.11.1877) · p. Seite 726

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 46 (13.11.1877)
Date
1877-11-13
Page
Seite 726 (sequence 2)
Language
German
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726 sagt unter Anderem: „Die Intoleranz gehört nicht zur Doctrin j des Judenthums, sei es, aber sie ist Thatsache (<le fait). Und dies kommt unsrer Art zu sehen zur Hülfe, Laß jede positive Religion mit ihren Dogmen und ihren festgestellten Formeln nothwendig (latalement) zur Intoleranz geführt wird. Das Dogma, welches keinen Ausgleich (iransacliou) mit dem Gewissen gestattet, laßt ihn auch nicht mehr mit den Thatsachen zu. Wer sagt, positive Religion, sagt Unduldsamkeit: weil in einer Religion, wo selbst die Intoleranz nicht zur Doctrin gehört, deren Diener dahin kommen, sie thatsächlich einzuführen." Die „IiHlei>enilance beige“ betont, daß sie dies immer aufrecht erhalten habe und will damit nichts Anderes sagen, als: darum hinweg mit jeder positiven Religion! — Wir meinen, daß diese Argumentation des Radikalismus, denn dieser spricht ganz so wie die „liulepeu- «lnnce beige“, eine sehr schwache ist. Wir entgegnen einfach: wo giebt es eine Institution, aus welchem Gebiete es auch sei, die nicht, sei sie in ihren Principien und in ihrem Zwecke noch so ideal und lauter, im 2aufe der Geschichte theils durch hineingetragene Ansichten, theils durch ihre Handhaber zu thatsächlicher Intoleranz gekommen ist? Dürfen wir sie darum verurtheilen? Dürfen wir darum sagen: Hinweg mit ihr! und Alles thun, um sie dahin zu bringen? Ist es nicht vielmehr die Aufgabe der Menschheit, ihre Institutionen immer mehr von allen Unzukömmlichkeiten zu reinigen und jeden Mißbrauch möglichst zu verhindern? . . . Nehmen wir B. die Rechtspflege. Welche Greuel, welche Ungerechtigkeiten, welche Intoleranz sind nicht durch sie verübt worden! Wir meinen hierbei nickt etwa die einzelnen Falle, wo ungetreue Diener der Recktspflege das Recht beugten und grausames Unrecht verübten. Nein, wir meinen den ganz^ legalen Gang der Rechtspflege; wir erinnern z. B. an das ganze : heimliche inquisitorische Verfahren, an die Anwendung der Folter und anderer Zwangsmittel, ein Bekenntniß zu erhalten, an die Hepenprocefse u. s. w. Dies war Alles legal, und die Richter handelten ganz nach ihrer Ueberzeugung. Wie? wenn nun Jemand sagte: die Geschichte beweist hinlänglich, wie oft die Rechtspflege von den äußersten Ungerechtigkeiten, Verkehrtheiten und Intoleranz durchsetzt worden, wie oft ihre Diener sie thatsächlich zu grausamstem Mißbrauche verwendet haben — darum hinweg mit der Rechtspflege! Dies ist einfach die Logik, die, wie wir oben gezeigt, der Radikalismus auf die positive Religion anwendet. Wir gehen noch weiter. Kennt die „Imlepen.lance“ irgend eine Staatsform oder Staatsverfasiung, deren höchste und niedrigste Beamte nicht in unzähligen Fällen die härteste Unduldsamkeit, das bitterste Unrecht thatsächlich verübt haben? Wir werden unterscheiden zwischen Staatsformen, welche principiell die Unduldsamkeit einschließen, und solchen, welche sie ebenso principiell ausschließen. Aber von den „Thalsachen" bleiben auch die letzteren nicht frei. Der Despotismus, der Absolutismus und die Oligarchie können ohne die Unduldsamkeit gar nicht existiren — aber auch der Constitutionalismus, die Republik, wenn sie auch in ihren Berfasiungen Gewaltthat und Intoleranz verurtheilen, sind niemals von solchen Acten freigeblieben, und in ihrer Entartung, der Demagogie und der Socialvcmokratie, kehren sie zum Despotismus zurück. Hat die liberale Republik der Athener die Verbannung des Aristides und des Anaxagoras und den Giftbecher des Sokrates verhindert? Welche zum Theil blutige Kämpfe kostete es, daß in der römischen Republik die Plebejer mit den Patriziern gleiche Rechte erlangten und sie sich untereinander verheirathen durften? Hat der englische Coustitutionalismus nicht Jahrhunderte lang die Katholiken ihrer staatsbürgerlichen Rechte beraubt gehalten? Bestrafte nicht die freisinnigste europäische Constitution, die norwegische, bis vor Kurzem den, selbst unfreiwilligen Eintritt eines Katholiken oder Juden in die Grenzen des Königsreichs mit Gefängniß und Landesverweisung? Folgte der Erklärung der ersten französischen Republik nicht der Terrorismus auf dem Fuße? Doch genug der Beispiele. Wir brauchen nur auf die gegenwärtige Lage in mehreren europäischen Staaten zu blicken, um Acte der Intoleranz und des Druckes zu gewahren, sobald eine entschiedene Partei, sei sie reactionär oder radikal, ja selbst nur liberal, zur Herrschaft gelangt, wenn die Berfaffung auch noch so freisinnige Principien ausspricht. Wir brauchen nur an die letzten Vorgänge in Frankreich, an die in Spanien abermals verübten Gewaltthaten gegen den Protestantismus und an die vom Bürgermeister von Brüssel decretirte Schließung des jüdischen Friedhofes zu erinnern. Wie? Dürfte man nun ausrufen: Hinweg mit jeder Staatsform, mit jeder Staatsverfasiung, da die Erfahrung lehrt, daß sie vor Intoleranz, Ungerechtigkeit, Gewaltthat nicht zu schützen vermag, da die „Thatsachen" zeigen, daß die Machthaber immer wieder dahin kommen, die Intoleranz thatsächlich einzuführen, selbst wo sie nicht zur Doctrin, hier zur Verfasiung gehört? .... Wir glauben, einfacher kann die Logik der Radikalen betreffs der positiven Religion nicht all absurllum geführt werden. Ist doch selbst eines der idealsten Güter der Menschheit, die Wisienschafl, nicht im Stande, ihre Diener und Träger vor sehr intolerantem Benehmen gegeneinander zu hüten! Wir sagten oben, daß es das Recht und die Pflicht deL Staates sei, jeden Bürger vor Schädigung und Benachtheiligung zu schützen. Gewiß; jedoch selbstverständlich nur vor materieller Schädigung, denn in rein geistiger Beziehung würde der Staat sein Recht überschreiten, indem er sofort die Geistes- und Gewisiensfreiheit verletzte und in den überaus meisten Fällen auch gar keinen Erfolg erzielen könnte. Wie nun die Staatsformen theils solche sind, welche die Intoleranz principiell ein-, theils welche diese principiell ausschließen; so verhalt es sich auch mit den positiven Religionen. Wir wollen ein thatsächliches Beispiel geben. Als in einigen europäischen Staaten, wie Dänemark, Preußen u. A. das strikte Verbot, es dürfe innerhalb des Judenthums kein Bann ausgesprochen werden, erlaffen worden, wurde es einfach acceptirt und in kurzer Zeit lebte sich die Excom-

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