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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-10-30 · Heft 44 (30.10.1877) · p. Seite 703

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 44 (30.10.1877)
Date
1877-10-30
Page
Seite 703 (sequence 11)
Language
German
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703 Frage und dem Austrittsgesetze, sei ein Beitrag zur Charakteristik der religiösen Zerfahrenheit derselben überhaupt. — Redner verliest auf allgemeines Verlangen das Schreiben und widerlegt dasselbe unter dem Beifall der Versammlung. Es sei ein frivoler Mißbrauch des heiligen Begriffs der Freiheit, wenn man sich mit der Freiheit brüste, unwissend zu bleiben. Eine so weitgehende Auffassung der Freiheit des Individuums sei gegen alle preußischen Schultraditionen. Es klinge wie eine unfreiwillige Selbstironie, wenn man sich in jener Gemeinde auf die bisherige gedeihliche Entwickelung unter dem Schutze der „Freiheit" berufe. — Der andere Protest sei der des in Mainz erscheinenden Journals, des „Israeliten". Redner bedauert, ein näheres Eingehen auf die lange Reihe von Artikeln, welche dieses Blatt gegen die Petition gebracht habe, sich versagen zu müssen. Mit Recht habe ein anderes jüv. Blatt seinen Lesern die Lectüre jener Artikel angelegentlich empfohlen, damit sie erführen, wie wenig Sachlich- Begründetes gegen die beabsichtigte Petition vorgebracht werden könne. Charakteristisch für die ganze Kampfesweise jenes Gegners, fei der den Urhebern der Petition gemachte Vorwurf, daß sie durch dieselbe aus Eigennutz (!) und Eitelkeit (!) die wahren Interessen des Judenthums verriethen. Redner meint, die Selbstachtung und die Achtung vor seinen College», verbiete ihm ein näheres Eingehen auf solche Angriffe. Eines nur wolle er bemerken. Es werde in jenen Artikeln behauptet, nur eine verhältnißmäßig kleine Zahl von Gemeinden hätte sich den Petenten angeschloffen. Redner hält die Zahl dieser Gemeinden (ca. 150) in Anbetracht der kurzen für die Anmeldungen gestellten Frist (kaum ein Vierteljahr) für durchaus nicht gering, aber er sieht in diesem Borwurf für alle Anhänger unsrer Angelegenheit einen Sporn zu neuer Thätigkeit, um auch diejenigen Gemeinden, welche bisher aus Lässigkeit nicht beigetrelen seien, zum Beitritt zu veranlassen. — Im Aufträge der circa 150 Gemeinden habe im April d. Ä. das Comitv die Peütion, deren Wortlaut bekannt, an Sr. Exc. dem Minister Falk abgefchickt. Eine Antwort sei bisher nicht eingetroffen. Redner erklärt, daß er damit die Aufgabe des Comit6's noch nicht für erledigt halte, sondern daß dieses jetzt seiner Ansicht nach die Pflicht habe, dieselbe Petition dem Hause der Abgeordneten vorzulegen, von dessen liberaler Majorität er eine Entscheidung erhoffe, welche der längst ausgesprochenen Gleichberechtigung der Juden auch die des Judenthums hinzufügen werde. Er bittet, daß die Versammlung sich darüber äußere. — An der Debatte über diesen Gegenstand betheiligen sichHorowitz- Gnesen, welcher die Absendung einer Deputation an den Minister, die nach dem Schicksal der Petitton sich erkundigen solle, befürwortet; Bäck-Liffa, welcher meint, mit der vom Ref. beantragten Petition an das Abgeordnetenhaus bis zur Einbringung des Unterrichtsgesetzentwurfs warten zu müssen; Samuelsohn-Breslau, welcher wünscht, die Pettüon privatim einem Mitgliede des Hauses der Abgeordneten zu übergeben und diesem die Betreibung der Angelegenheit anzuvertrauen; ferner Brann-Breslau, Jonl-Hirschberg, Cohn-Kattowitz mit ähnlichen Anträgen. Die Versammlung entscheidet sich für den Antrag des letztgenannten Herrn und beschließt die sofortige Absendung einer Deputation und die Wahl eines ComitL's, welches zu geeigneter Zeit die Petition dem Hause der Abgeordneten überreiche. Zu Deputirten werden gewählt Joul- Krotoschin, Horowitz-Gnesen und Badt-Breslau; als stellvertretender Deputirter: Bäck-Liffa. — Das bisherige Petitionscomit6 wird wiedergewählt. — Ueber das Thema „Religionsunterricht und Abiturientenprüfung" glaubt der Ref. (Badt-Breslau für den im Augenblick abwesenden Cohn-Oels) sich kürzer fasten zu dürfen. Die Abiturientenprüfung sei zu fordern als Krönung des Gebäudes gleich der Prüfung in den übrigen wichtigen Disciplinen der Schule. Uebrigens hänge diese Frage mit der ersten zusammen, denn er glaube nicht, daß man sich weigern werde, die jüd. Religion unter die Prüfungsgegenstände aufzunehmen, wenn nur erst der Unterricht selbst als obligatorisch anerkannt werde. Da hieran weiter keine Debatte sich knüpft, geht der Vorsitzende zu dem zweiten Punkt der Tagesordnung über: „Die an das Unterrichtsgesetz zu stellenden Desiderien". Der Referent (Badt-BreSlau) stellt nach einem orientirenden Vorträge folgende Thesen zur Discussion: Allgemeiner Grundsatz: Bei der neuen Organisation ist überall auch auf die jüd. Religion als die eines nicht unbeträchtlichen Bruchtheils des preußischen Volkes Rücksicht zu nehmen. (Angenommen). — Daher ist: 1) im Volksschulwesen für den Fall, daß die Confessionsschule beliebt wird, für die Anlegung und Erhaltung auch jüd. Volksschulen Sorge zu tragen; in Simultanschulen ist bei der Ordnung des Stundenplans auf die religiösen Gepflogenheiten der jüd. Schüler und Lehrer gebührende Rücksicht zu nehmen. (Angenommen). 2») An höheren Lehranstalten ist (unter Aufrechthaltung der bisherigen Bestimmung über Dispensation am Sabbath — Amendement Joi-l-Krotoschin) das Fehlen der jüd. Schüler wenigstens an folgenden 13 jüd. Feiertagen: den beiden ersten und den beiden letzten Tagen des Passahfestes, den beiden Tagen des Wochenfestes, des Neujahrsfestes, am Versöhnungsfeft, den beiden ersten Tagen des Hüttenfestes, am Schlußfest und am Fest der Gesetzesfreude — principiell zu gestatten, (wobei wenigstens an diesen Feiertagen die Schule auf die Fehlenden Rücksicht zu nehmen hat — Amendement JoLl-Krotoschin). sAuch soll thunlichst der Stundenplan so eingerichtet werden, daß den jüd. Schülern am Sonnabend Vormittags 2 Stunden zum Besuch des Gotteshauses freibleiben. — Amendement Samuelschn). — These und Amendements werden nach eingehender Discussion angenommen. 2 b) Zum Schreiben am Sabbath darf ein jüd. Schüler auf keine Weise (weder bei Prüfungen, noch während des Unter- 44*

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