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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-10-30 · Heft 44 (30.10.1877) · p. Seite 700

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 44 (30.10.1877)
Date
1877-10-30
Page
Seite 700 (sequence 8)
Language
German
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700 fragen wollen? Und wie wenn gar kein Heirathsgut vorhanden, oder daffelbe verheimlicht wird? Endlich was für Sporteln sind heutzutage 45 oder 30 kr.? Das klingt ja geradezu lächerlich. Auch die Tempelcaffe für Beleuchtung und Benützung des Trauhimmels („Himmelgeld"), und die beim Chor Fungirenden haben doch Ansprüche, auf die der Erlaß gar keine Rücksicht nimmt. Freilich letzterer kümmert sich nur um den Seelsorger, der die civil-religiose Handlung vornimmt —aber für die Anderen muß doch auch eine Ordnung bestehen! Für die Functionen bei einer Scheidung werden dem Rabbiner 2 fl. ausgesetzt! Ist es nicht sonnenklar, daß diese ganze Anordnung ohne Kenntniß der jüdischen Ritualgesetze und der ganzen historisch gewordenenen Eigenthümlichkeit jüdischer Institutionen getroffen wurde? Wohl wahr, daß eine politische Behörde solche Kenntniß nicht zu haben braucht. Allein ein competentes Organ sollte bestehen, das berechtigt wäre, sei es vorher feinGutachten abzugeben, sei es nachher Einsprache zu erheben gegen Verordnungen, die nicht durchführbar zu nennen sind. Frankreich. Paris, 18. October. Die Eigenthümlichkeit der gegenwärtigen französischen Zustände spiegelt sich wie im Großen so auch im Kleinen ab. Bei den verhältnißmäßig geringen Gehältern, welche das Staatsbudget den kacholischen, protestantischen und jüdischen Geistlichen gewährt, fordert das Bedürfniß, namentlich in Paris, Gehaltszulagen und Miethsentfchädigungen, die denn auch seit längerer Zeit von Seiten der Stadt bewilligt sind. Schon für das Etatsjahr 1877 verweigerte aber der in seiner Mehrheit radikale Pariser Gemeinderath die Gehaltszulagen, während er die Miethsentfchädigungen bewilligte. Es belief sich diese Verminderung auf ungefähr 65,000 Francs. Der Seine- Präfect wies diese Summe ohne weitere Umstände auf den Supplementar-Etat der Stadt an. Der Gemeinderath hat deshalb die Klage bei dem Staatsrath erhoben und für 1878 wiederum nur .die Miethsentschädigungen bewilligt. Es wird sich nun zeigen, wohin die Ansicht des Staatsraths gehen werde. Türkei. Wien, 19. October. Heute kamen 350 jener türkischjüdischen Flüchtlinge in Pest an, welche nur durch den Schutz der Kosaken dem gewissen Tode bei Kazanlik entgangen sind. Die Flüchtlinge werden, ihrem Wunsche gemäß, von Pest aus über Triest nach Konstantinopel geschafft. Diese Expedition erfolgt auf Kosten der Wiener Israelitischen Allianz, welche zu diesem Behufe einen Dampfer gemiethet hat, um dieselben von Orfova aus bis Pest zu bringen. Den Flüchtlingen wurde aus der Wiener israelitisch-türkischen Gemeinde ein Dragoman bis Turn-Severin entgegengeschickt; derselbe begleitet sie auch bis Triest. (Daß diese Flüchtlinge, welche ihrer ganzen Habe durch die Bulgaren beraubt worden, wieder nach Konstantinopel, also nach der Türkei zurückkehren wollen, bezeugt einerseits ihre Anhänglichkeit an ihr Vaterland, andererseits, daß es ihnen in der Türkei wohlergeht, und sie daselbst nach Recht und Gesetz behandelt werden. Daß sie Rumänien sobald als möglich den Rücken kehren, ist erklärlich. Allein es würde sich ihnen jedenfalls auch Ungarn als neue Heimath dargeboten haben. Ihr Vertrauen auf eine beffere Zukunft steht aber auf der Türkei. Red action.) Bonn, 20. October. (Notizen). Aus Wartenberg wird uns geschrieben: Am verflossenen Neujahrsfeste feierte die jüdische Gemeinde den fünfzigjährigen Bestand ihrer Synagoge, wobei der Religionslehrer und Cantor M. Löwenthal eine recht geeignete Gedächtnißrede hielt. Der sehr verdiente Vorsteher, Moritz Ucho, verlegte aber mit Recht das eigentliche Fest auf Simchath Thora, wo sich die ganze Gemeinde zu einem Festmahle vereinigte. Bei demselben hielten der Kreisrichter Herr vr. Borchert und der Kreisphyfikus Herr Dr. Altman ebenso gemüchwie geistvolle Festreden. — Aus Fraustadt schreibt man uns: Vor Kurzem trat hier ein Katholik, ein junger Mann von 26 Jahren, Landwirth in Schroda, unter Beobachtung der durch das Gesetz vom 14. Mai 1873 vorgeschriebenen Form, zum Judenthume über. Der rituelle Act wurde, theils um hier jedes Aufsehen zu vermeiden und theils, weil hier dem Convertiten die ihm für kurze Zeit nöthige Pflege und Ruhe nicht geboten werden konnte, in einem Privathause in Glogau vollzogen. Bonn, 21. October. (Literarische Notizen.) „Kurzgefaßte Religions- und Sittenlehre für die israelitische Jugend bearbeitet von vr. G. Wolf, Religionslehrer der israelitischen Cultusgemeinde in Wien. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage. Wien 1877, Alfred Holder." Die so bald geforderte zweite Auflage dieses Katechismus, der in kurzen zutreffenden Sätzen, von den passendsten Schriftstellen in hebräischer und deutscher Sprache begleitet, die Religions- und Sittenlehre darstellt, ist ein Beweis für seine Brauchbarkeit. Hier und da hat der Berf. kurze Erklärungen in dieser zweiten Auflage hinzugefügt, die dem Verständniß zweckmäßig dienen. — „Mohammed nach Talmud und Midrasch. Kritisch - historisch bearbeitet von Dr. Isaac Gastfreund. Wien 1877, Selbstverlag." Im Jahrgang 1875 (S. 427) haben wir uns über Zweck und Inhalt dieses Werkes ausgesprochen und dessen Fortsetzung gewünscht. Dieses zweite Heft bringt in Cap. 6 und 7 einen „allgemeinen Ueberblick" und „die Juden in Arabien". Im letzteren erweist der Vers, ausführlich, was wir jüngst gegen die Hypothese Dereubourg's von der Abstammung der Falascha's von den arabischen Juden eingewandt haben, daß die letzteren die talmudische

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