Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 44 (30.10.1877)
- Date
- 1877-10-30
- Page
- Seite 694 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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694 richtes in immer mehr Schulen vor sich gehe. Das zweite Moment ist, daß die Religionslehrer sich nicht entmuthigen lasten wenn auch durch den Mangel des Obligatoriums sich ihnen vielfache Uebelstände im Besuche des Unterrichts entgegenstellen. Die Hauptsache ist, daß sie durch den inneren Werth ihres Unterrichts die Eltern von dessen Nutzen überzeugen und die Äugend anziehen. Es kommt bei dem Religionsunterrichte weniger auf die Maste des Erlernten als auf das Jnterreste an, welches der Jugend eingeflößt wird. Wie es einmal liegt, darf daher weniger auf häusliche Arbeiten und Aufgaben für dieselben Gewicht gelegt werden, als auf die lebhafte Aufmerksamkeit und Theilnahme wahrend des Unterrichts. Festwurzelnde Ueberzeugung und Anhänglichkeit, welche doch das eigentliche Resultat dieses Unterrichts sein sollen, werden nicht durch Pedanterie, methodische Strenge und Formalismus, sondern durch die Wärme und den Gehalt des Vortrages und die Anziehungskraft des Inhalts und der Methode erzielt. Die Religionslehrer selbst müssen mitstreben, Weiterarbeiten und fortschreiten. Daß es auch wichtig ist, auf die Eltern persönlich einzuwirken, und sie auf ihre Pflichten in gewinnender Weife aufmerksam zu machen, brauchen wir nicht hervorzuheben. Mit einem Worte: es muß für unseren Gegenstand eine thätige Propaganda gemacht werden, und niemand wird eine solche als nicht völlig gerechtfertigt bezeichnen dürfen. Es ist eine Propaganda für die höchsten Güter des Menschen aus den eigennutzlosesten Motiven und zur segensreichsten Wirkung. Abgesehen hiervon, erscheint es uns räthlich, daß. sobald eS völlig gewiß ist. daß das Unterrichtsgesetz gegenwärtig aussichtslos ist, wir uns an das Abgeordnetenhaus wenden. Wenn ein das ganze Unterrichtswesen umfassendes Gesetz nicht möglich ist, so müssen um so mehr einzelne brennende Fragen zur Lösung kommen. Hat doch der Herr Unterrichtsminister selbst der Deputation geäußert, daß unsre Angelegenheit im Abgeordnetenhause erst geklart werden müsse. Es kann ihm daher nicht unangenehm sein, wenn wir die für uns so dringliche Frage vor das Abgeordnetenhaus bringen. Es wäre dies das erste Mal, daß wir für das Judenthum etwas vom Staate verlangen, und zwar kein finanzielles Opfer, sondern die Erfüllung eines Rechtes, etwas, das nicht allein in der Gleichberechtigung, sondern einfach in der Natur der Sache liegt, daß nämlich, wenn der Religionsunterricht als ein integrirender Theil der Schulbildung angesehen wird, dieser auch dem Theile der Schuljugend nicht vorenthalten werde, welcher der jüdischen Religion angehört. Ob wir damit bei dem Abgeordnetenhause Erfolg haben oder nicht, der Zweifel hierüber kann kein Grund des Unterlassens sein. Es ist immer besser, die Situation zu klären, als in Ungewißheit und Unsicherheit doch nicht vorwärts zu kommen. Zu einem solchen Schritte gehört aber auch ein möglichst vollständiges Material. Die Sache darf nicht blos vom theoretischen, sonvern muß auch vom praktischen Standpunkte aus dargelegt werden. Denn nur auf diesem Boden kann das Petendum richtig formulirt werden. Wir ordern deshalb die B orstände, Rabbiner und Religionslehrer auf, uns möglichst vollständig und zwar recht bald mit diesem Material zu versehen, und zwar indem da, wo der Religionsunterricht in eine der höheren Lehranstalten bereits eingeführt ist, uns die Fragen beantwortet werden: 1) in welche Lehranstalt ist er eingeführt? 2) auf welchem Wege wurde dies erreicht? 3) unter welchen Bedingungen hinsichtlich des Locals, der Zeit und der Remuneration? 4) wie stellt sich das Resultat bezüglich des Besuches des Unterrichts heraus? Um die Beantwortung dieser Fragen bitten wir dringend, damit wir daraus eine Uebersicht zusammenstellen können. Lieb wäre es uns auch, wenn uns aus den Orten, wo von Seiten des Gemeindevorstandes, des Rabbiners oder Religionslehrers die Forderung der Einführung des Religionsunterrichtes in eine Lehranstalt gestellt, aber zuruckgewiesen worden, ein Bericht hierüber zukäme. Es würden sich hieraus die Schwierigkeiten ersehen lasten, welche sich unserem Verlangen bis jetzt entgegenstellten. Wir legen dies den Betreffenden an's Herz: es ist eine leichte Bemühung, aber für unsre Angelegenheit von Wichtigkeit. Die UnKerblichKeitslehre. L Die Lehre von der Unsterblichkeit der menschlichen Seele, von der Fortdauer der Seele nach der Trennung vom Körper, von der individuellen Fortdauer zu immer weiterer Entwickelung, von dem Ausgleich und Abschluß der göttlichen Vergeltung im jenseitigen Leben der Seele ist ein Erbeigenthum, ein ewiges Vermachtniß des Judenthums an seine Bekenner. Allerdings ist das Judenthum im eigentlichen Sinne nicht auf diesen Glaubenssatz aufgebaut, wie andere Religionen, die ihn zu ihrer eigentlichen Basis gemacht und ihre wesentlichsten Tendenzen von ihm ausgehen und beherrschen lasten. Nichts desto weniger ist er auch im Judenthume zu einem belebenden Elemente geworden, ein Eckstein seiner Entwickelung und Gestaltung. Es wird dies im Folgenden deutlicher werden. Wir haben daher auch die Unsterblichkeitslehre als einen Erbschatz unsrer Religion zu vertheidigen, mit aller Kraft und allem Nachdruck zu vertheidigen, wenn sie in der Gegenwart wieder einmal von einer großen Partei angegriffen und verworfen wird. Wieder einmal, denn dieselbe Erscheinung trat im Laufe der Geschichte schon wiederholt auf, wenn theils durch die Erschöpfung des philosophischen Gedankens, theils durch einen Aufschwung naturwissenschaftlicher Beobachtung Skepticismus und Empirismus im geistigen Leben der Zeit mächtig geworden sind und einen großen Raum in der öffentlichen Stimme und Stimmung eingenommen haben. Es ist dies Letztere vor Allem nicht zu übersehen. Die Gegner der religiösen Ueberzeugung