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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-10-30 · Heft 44 (30.10.1877) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 44 (30.10.1877)
Date
1877-10-30
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Ulla «meine Zeitung des Hudenlhums. Ein unparteiisches Organ für alles Mische Jutereffe. Diese Zeitoaa erscheint wöchentlich, einmal in 2 bis 2'/, Bogen. Preis Viertel,ährig L Mark. Inserate werde» mit 2» Pf. firr die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Me Buchhandlungen. Postämter und Zeituugs - Expeditionen nehmen Bestellungen an. Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Philippson in Bonn. Verlag von Banmgiirtuer's Buchhandlung in Leipzig. In redactionelleu Auaelegercheueu wende mau sich an Dr. £. Vhilivvsou iu Bonn; hinsichtlich der Inserate «r R. Messe in Leipzig und dessen Filialen in Berlin, BreSlaurc. Inserate, welch« bi« vonaerftag eingehe», sinken rn der daraussolgenden Nummer Berücksichtigung. Beilagen werden mit 1 Mark 50 Pf. pro Hundert berechnet. 41. Jahrgang. Leipzig, den 30. October 1877. JW 44. ZuhaU. Leitende Artikel: Der jüdische Religionsunterricht an den höheren Lehranstalten in Preußen. — Die Unsterblichkeitslehre. I. — Zeitungsnachrichten: Deutschland: Straßburg, Berlin, Bernburg. — Oesterreich-Ungarn: Wien, Krakau, Aus Mäbren. — Frankreich: Paris. — Türkei: Wien. — Bonn: Notizen, Literarische Notizen. — Feuilleton: Correspondenz: Breslau. — Ueberficht der gesummten Schriften des vr. Ludwig Philippson. lFortsetzung). — Nachtrag: Cassel. JuxkeMCdc CLxhkÄ. Bonn, 24. October. Der jüdische Religionsunterricht au den höheren Lehranstalten in Preußen. Der Gegenstand, den wir heute abermals zur Besprechung bringen, erscheint sicherlich auch unsren Lesern von solcher Bedeutung, daß sie es gerechtfertigt finden werden, ihre Aufmerksamkeit immer wieder darauf gelenkt zu sehen. Die officiellen Schultabellen haben oft genug erwiesen, daß ein sehr beträchtlicher Theil der jüd. Jugend die höheren Lehranstalten, nämlich die Gymnasien, Progymnasien, Realschulen erster und zweiter Ordnung, höheren Bürger- und Töchterschulen besucht. Wie könnte es uns gleichgültig sein, ob gerade der zu besonderer Intelligenz erzogene Theil der aufwachsenden Generation Religionsunterricht genieße oder nicht? Um so wichtiger ist diese Angelegenheit, als die Mehrzahl dieser Schüler die betr. Anstalten weit über das schulpflichtige Alter besuchen, also auch die etwaige Religionsschule der Ortsgemeinde in der Regel verlaffen haben. Hieriy haben wir eine wesentliche Ursache des religiösen Jndifferentismus in der gebildeten, besonders in der wiffenschaftlich gebildeten Äudenheit zu suchen. Auch die Erscheinung, daß in Deutschland so überaus wenige Jünglinge sich dem Studium der jüdischen Theologie widmen, ist hieraus erklärlich. Wir haben die Petition einer Anzahl Rabbiner und Religionslehrer für die obligatorische Organisation des gedachten Unterrichtes an das Unterrichtsministerium mitgetheilt, sowie einen Bericht über die Audienz einer Deputation bei dem Herrn Unterrichtsminister. Er hat sie, wenn auch in freundlichster Weise, wie ftüher die Deputation der jüdischen Elementarlehrer Westphalens und der Rheinprovinz, auf das Unterrichtsgesetz verwiesen. Nun hat aber, wenn die Mittheilung unsres Correspondenten in voriger Nummer richtig ist, das Unterrichtsgesetz für jetzt gar keine Aussichten, wie schon eine frühere Correspondenz die Lage der Dinge, welche das Zustandekommen des Unterrichtsgesetzes so gut wie unmöglich machen soll, schilderte. Hiermit wäre denn auch die Organisation des jüdischen Religionsunterrichtes an den höheren Lehranstalten in eine ganz ungewisse Zukunft hinausgeschoben. Was wäre nun jetzt unter diesen Umständen zu thun? Die Erfahrung hat gelehrt, daß wir Juden in Preußen jede Verbesserung unsrer Verhältnisse erkämpfen müssen, und daß wir hierzu der Ausdauer und Zähigkeit bedürfen. Nur müssen wir uns anstrengen. Alles zu thun, was unsrerseits möglich ist. Nehmen wir daher die Dinge so wie sie jetzt liegen und streben wir, darin immer weiter zu gelangen. Das erste Moment ist: die Vorstände der Gemeinden, die Rabbiner und Religionslehrer an den Orten, wo eine höhere Lehranstalt sich befindet und der jüdische Religionsunterricht an ihr noch nicht ertheilt wird, müssen alle Hebel ansetzen, daß das Letztere geschehe. Es darf hierbei zunächst auch nicht darauf ankommen, wie hoch die Entschädigung gegriffen werde, welche dem Religionslehrer zu Theil werden muß. Wir müssen den betr. Schulvorständen so viel wie möglich entgegenkommen, damit nur die Einführnng des Religionsunter-

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