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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-10-09 · Heft 41 (9.10.1877) · p. Seite 647

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 41 (9.10.1877)
Date
1877-10-09
Page
Seite 647 (sequence 3)
Language
German
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647 zu essen, wo diese Vorschrift nicht beachtet wird. Das Verbot ist unter dem Namen sciga, Verzögerung bekannt. Die Operation soll so schnell wie möglich vorsichgehen, unter der Strafe ein als nebelnd verbotenes Fleisch zu haben, was noch schlimmer ist wie trepba. 2. — Die Operation soll in einem Moment vorgenommen und nicht dabei gedrückt oder gestochen ^werden. Dies ist eine der glücklichsten Vorschriften, denn nur auf diese Weise schneidet man, ohne es zu wollen, die Blutgefäße durch und das Thier stirbt sicherer und schneller durch den Blutfluß. Das Verbot, anders zu handeln, ist unter dem Namen Vrassab bekannt, das vom Verbum daras, drücken, mit den Füßen stoßen, kommt. 3. — Es ist noch nicht lange her. Laß die modernen Chirurgen daran gedacht haben, bei gewiffen entschiedenen Fällen eine Operation unter der Haut vorzunehmen, das heißt, Las Organ zu durchschneiven und vie Haut vabei intact zu lassen. Bis dahin begann man alle Operationen damit, daß man die Haut durchschuitt; die Operation ist auf diese Weise viel sicherer. Die Talmudisten haben also ebenso vorgeschrieben, zuerst die Ham zu durchschneiven, ehe man die Organe Lurchschneidet. Diese Vorschrift hat auch die glückliche Folge, daß die Blutgefäße zur selben Zeit durchschnitten werven. Das Verbot dieser Vorschrift ist unter dem Namen chlada bekannt. 4. — Es ist leichter, die weichen Theile zu durchschneiven als die Knorpel und Knochen. Nun, die Talmudisten wollten, daß man die Speise- und die Luftröhre durchschneide. Die erstere hat nur weiche Theile. Die Luftröhre, auf welche das Instrument zuerst trifft, besteht aus kleinen knorpelichen Ringen und Häutchen, welche die Zwischenräume ausfüllen. Das Instrument kann leicht in diese Zwischenräume dringen, unv da die Ringe nicht sehr breit sind, geht die Operation leicht vor sich und daher schnell. Aber wenn man zu hoch käme, anstatt auf die Luftröhre, würde das Instrument aus den Kehlkopf stoßen, der aus sehr breitem und zuweilen auch knochigem Knorpel besteht; noch höher, würde es auf Knochen stoßen. Die Mitglieder des großen Schutzvereines der Söhne Jakobs haben also vorgeschrieben, in die Luftröhre einzuschneiden unv nicht bis zum Kehlkopf oder noch höher zu gehen. Das Verbot dieser Vorschrift ist unter dem Namen hagramah, (von gerem Knochen,) bekannt. 5. — Man begreift, daß wenn man, anstatt irgend ein Organ durchzuschneiden, es ausreißen wollte, man die Operation schmerzhaft machen würde. Die Talmudisten haben also vorgefchrieben, die betreffenden Organe durchzuschneiden, und sie haben verboten, sie auszureißen. Dieses Verbot heißt ykono, Ausreißern 6. — Schließlich kennt Jedermann die minutiöse Sorgfalt, welche die Chirurgen anwenden, damit ihre Instrumente tadellos scharf und so schnell und sicher wie möglich schneiden. Doch gebraucht kein Chirurg soviel Sorgfalt für sein Instrument wie die Talmudisten für die ihrigen. Bei den Juden muß Jeder, der sich zum Tödten der Thiere bestimmt, eine lange Lehre durchmachen, um sich daran zu gewöhnen, mit dem Nagel den geringsten Fehler des Instrumentes zu fühlen und zu erkennen. Das heißt pegbimab, Einschneiden. Das ist noch nicht Alles. Nicht Jeder kann Chirurg oder Operateur sein. Es giebt Leute, welche niemals eine Fliege getöbtet haben und die der Anblick von Blut erschreckt. Wenn ein solcher Mensch irgend eine Operation vornehmen oder ein Thier tödten wollte, würde er seinem Opfer nur große Schmerzen verursachen. Die Mitglieder des großen Schutzvereines der Söhne Jakobs haben daran gedacht, und der Mann, der sich zum Tödten der Thiere bestimmt, erhält nur erst dann die Erlaubniß, diese Functionen auszuüben, wenn er an drei aufeinander folgenden Operationen bewiesen hat, daß er fähig ist, es ohne Zittern zu thun. Jedoch müssen wir hinzufügen, daß dies eine jüngere Neuerung ist. Zur talmudischen Zeit konnten alle Juden die Thiere zum Küchengebrauch tödten. Nach Allem, was ich soeben gesagt habe, scheint es mir, daß die Thierschutzvereine unserer Tage, welche allen denen, die irgend etwas für die Thiere thun, Ehrenzeichen ertheilen, anstatt unseren Vorvätern Vorwürfe zu machen, ihnen Slawen errichten sollten. Ich habe alle jüdische Riten durchforscht, welche den Act der Tödtung der Thiere zum Küchengebrauch betreffen. Es gieb keine anderen. Ich komme jetzt zum Vergleich der jüdischen Riten mit der Methode, welche die Thierschutzvereine vorschreiben, um die Schmerzen zu mildern. Zuerst, giebt es bestimmte Anzeichen, an denen man erkennt, ob ein lebendes Wesen leidet oder ob es nicht leidet? Man läßt zwei für die Thiere und drei für die Menschen zu. Die Ersteren, wenn sie leiden, schreien und bewegen sich. Diese beiden Anzeichen, das Geschrei und die Bewegungen, beobachtet man auch bei den Menschen. Aber in der ungeheuren Mehrheit der Falle schreit der Mensch nicht und bewegt sich auch nicht und leidet doch sehr dabei. Woher weiß man dann, daß er leidet? Er sagt es. Seine Worte sind es, die uns als drittes Zeichen dienen, wenn die beiden anderen fehlen. Man sieht schon, daß die Nochwendigkeit dieses dritten Zeichens den geringen Werch der beiden ersteren beweist. In der Thal, wenn es möglich ist, daß ein Mensch leidet, ohne zu schreien und sich zu bewegen, warum sollte dies nicht auch bei den Thieren möglich sein? Wenn man steht, wie kranke Thiere das Essen verweigern, traurig aussehen und Fiebersymptome zeigen, sollte man da sagen, sie leiden nicht, weil sie weder schreien noch sich bewegen? Bei fast allen Gehirnkrankheiten kommt es sehr oft vor, daß Paralysation der Bewegung mit Bewahrung der Empfindlichkeit eintritt. Wenn man in diesem Falle den paralysirten Theil sticht, leidet der Kranke, ohne daß er den gestochenen Theil bewegen kann. In anderen Fällen kommen sogenannte schmerzhafte Anästhesien vor, das heißt, daß der betreffende Theil selbst im Gefühl paralysirt ist, er fühlt keine Berührung, keinen 41*

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