Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 40 (2.10.1877)
- Date
- 1877-10-02
- Page
- Seite 635 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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635 vor der Strafkammer erschien, in eine Geldbuße von 10 Mark genommen. In dem Uriheil wurde bemerkt, daß nur deshalb eine so geringe Strafe erkannt werde, weil das Ausbleiben nicht aus Böswilligkeit, sondern aus „religiösem Scrupel" erfolgt sei. Man kann in diesen Fallen doch nichts anders als einen Gewissenszwang erkennen. Wir können den betr. Gerichten keinen objectiven Vorwurf machen, da sie sich dabei auf dem Boden des Gesetzes befinden, wenn man auch relativ einzuwenden vermag, daß sie es wohl in der Hand haben, in allen diesen Fällen einige Nachsicht zu üben. Wenn entschieden religiöse Gewissenhaftigkeit mit einer Strafe belegt wird, so ist offenbar ein Gewissenszwang vorhanden. Wenn nicht blos an allen Sonntagen, sondern auch an allen christlichen Festen, so z. B. auch an vielen katholischen Festtagen die sammtlichen staatlichen und städtischen Institute feiern, wenn an solchen Tagen weder die Schwurgerichte noch die Strafkammern Sitzung halten, so glauben wir, daß daS Judenthum nur für seine Bekenner an dem höchsten religiösen Feste wie der Versöhnuvgstag ist eine Indulgenz zu verlangen, vollkommen berechtigt ist. Merkwürdig ist es, daß in allen Strafanstalten den jüdischen Strafgefangenen an den hohen Festtagen die Arbeit erlassen ist, während die freien Bürger jüdischer Religion bestraft werden, wenn sie am Bersöhnungstage vor Gericht nicht erscheinen wollen. Es ist wohl nothwendig, Laß hierüber eine gesetzliche Bestimmung getroffen werde, die dem bezüglichen Theile des neuen deutschen Rechts wahrlich nicht zur Schande gereichen würde, wie das allgemeine preußische Landrecht dem Rechnung getragen hatte. Wir halten uns überzeugt, daß es Abgeordnete genug giebt, die sich der Sache annehmen werden, wenn dies die bekannten jüdischen Abgeordneten unterließen. — Der jüngst erschienene Bericht der hiesigen Judenbekehrungsgesellschaft bietet interessante Notizen. Wir geben hier die Mittheilung, welche die „Boss. Ztg." darüber enthält: „Der letzterschienenen Nummer der „Protest. Kirchenztg." entnehmen wir folgende Mittheilung: „Am 31. d. I. feierte die Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden ihr Jahresfest in der Dreifaltigkeitskirche. Der bei dieser Gelegenheit vorgetragene 54. Jahresbericht der Gesellschaft über das Jahr 1876 ist neulich im Druck erschienen und vielen Geistlichen mit einem Circular übersandt worden, in dem es heißt: „Sie werden daraus die Einsicht gewinnen, daß auch im verflossenen Jahre unsere Arbeit nicht geruht, sondern unter des Herrn Segen ihren stillen Fortgang gehabt hat." — Wir haben diese Einsicht nicht gewinnen können. Die Gesammteinnahme beträgt laut Rechnung 17,454 Mk. 71 Pf. Die Gesammtausgabe 20,467 Mk. 77 Pf. Und das Resultat der Arbeit während des Jahres 1876? Wir finden es auf Seite 7 des Berichts: „Im Katechumenenunterricht halten wir dreizehn einzelne Personen und drei Familien. Davon wurden entlassen oder gingen fteiwillig neun. Getauft wurde ein einzelner Katechumene und eine ganze Familie von 6 Gliedern. Im Unterricht, verblieben drei einzelne Seelen und zwei Familien." — Die Gesellschaft zur Beförderung des Christenthums unter den Juden hat also im vergangenen Jahre einen einzelnen Katechumenen und eine Familie von 6 Gliedern, zusammen 7 Personen bekehrt mit einem Kostenaufwanre von beinahe 7000 Thalern! Der Bericht sagt über den Erfolg der Jahresarbeit: „Mögen auch Manchen die Zahlen klein und gering sein, uns sind sie genug. Wir freuen uns mit den Engeln Gottes, die sich fteuen über einen Sünder, der Buße thut." — Wir beneiden die Gesellschaft weder um ihre Freude noch um ihre „christliche" Anschauung, daß der Jude eo ip8o Sünder ist." — Soweit die „V. Z.". Wir verdenken es der Berliner Missionsgesellschaft gar nicht, jeden Juden für einen Sünder zu halten. Denn da er dieser Bekehrungsgefellschaft einen guten Bissen vorenthält, thut er eine Sünde an ihr. Ob wir aber diese Seelenfängerei für eine viel ärgere Sünde, folglich die Gesellschaft, die sich daraus ein Geschäft macht, für recht sündhaft halten, steht auf einem anderen Blatte. Thatsache ist, daß die Gesellschaft sür jeden Juden 3000 Mark verausgabt hat, und sie wird es uns daher nicht verdenken, wenn wir die ganze Gesellschaft als eine Versorgungsanstalt für ein paar Missionäre ansehen. Breslau, im September. (Privatmitth.) Das betreffende Counts ladet die jüdischen Religionslehrer der höheren Lehranstalten Schlesiens und Posens zu einer Versammlung am 2. und 3. October nach Breslau ein. Als Gegenstände der Tagesordnung sind vorläufig vorgeschlagen : die Petition, den jüv. Religionsunterricht betreffend; die Simultanschule; Gymnasium und Religionsschule; Lehrbücher; der jüdische Religionsunterricht und die Abiturientenprüfung. Osterode (Ostpreußen), im September. (Privatmittheil.) Auch in unserer Gegend fand in diesem Jahre ein Divisionsmanöver statt, welches sich bis über Rosch-Haschana hinauszog. Unser Religionslehrer und Prediger, Herr Sturmann, wendete sich in einer Eingabe an den hier stationirten Divisionscommandeur Generallieutenant Hrn. v. Bernhardt und bat um Beurlaubung der Soldaten jüdischen Glaubens für die zwei Tage Rosch-haschana, damit ihnen Gelegenheit gegeben werde, dem Gottesdienste beiwohnen zu können. Es erfolgte folgender Bescheid: Osterode, den 4. September 1877. Herrn I. Sturmann, isr. Prediger, Wohlgeboren, Osterode. Ew. Wohlgeboren erwievere ich auf den Auttag v. 2. d. M. ergebenst, daß eine Berücksichtigung der Soldaten jüd. Glaubens während des Neujahrsfestes soweit thunlich stattfinden wird. (gez.) v. Bernhardi, Generallieutenant u. Divisionscommandeur. Demungeachtet mußten die jüdischen Soldaten am ersten Tage Rosch-haschana einen Marsch von 3—4 Meilen mitmachen,