Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 39 (25.9.1877)
- Date
- 1877-09-25
- Page
- Seite 618 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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618 „Unfern lieben Juden Ndwii «rr-ib" eine Expectoration, deren Gemeinheit sich zwar selbst charakterisirt. hier aber doch etwas beleuchtet werden muß. Die Hauptsache ist für sie der Abdruck eines Edicts vom 16. Januar 1724, Lurch welches die „unvergleiteten Juden", d. i. die nicht ansässigen over mit obrigkeitlichem Geleitschein versehenen Juden aus der Chur-Mark und dem Herzogthum Magdeburg abgeschafft werden sollten, wobei denn die polizeilichen und fiscalischen Vorschriften für fremde Juden allerdings in nicht sehr schonender Weise festgesetzt werden. Hieran knüpft die „Germania" wieder einmal die niederträchtigsten Schmähungen und die äußersten Drohungen gegen die Juden. Sie weiß jedoch die Gefahr für die Juden in keine andere Zeit zu versetzen, als wenn die socialistische Revolution eingetreten sein und die Erde mit Schwefel und Petroleum verheeren werde. Sie schwelgt in der Hoffnung, daß dies recht bald geschehen möge. Nun, diese Hoffnung und Wünsche überlaffen wir gern der „Germania", und machen diese nur darauf aufmerksam, daß die Pariser Commune, doch wohl ein Ideal der „Germania", nicht gegen die Juden, sondern in verabscheuungswerther Weise gegen die katholischen Priester losgegangen! Dies müßte Loch den Eifer der „Germania" für die Herrschaft der Communarden ein wenig abkühlen und ihr Mitgefühl von den Juden auf ihre eigenen Clienten lenken! Was nun Vas abgedruckte Edict betrifft, so will es im Grunde wenig bedeuten, wenn wir es mit Hunderten von Evicten christlicher Herrscher gegen Christen selbst vergleichen. Ziehen wir nur ein Beispiel an, das ein Jahrhundert frühere Restitutionsedict vom 6. März 1629, durch welches zahllose Lutheraner und Calvinisten von Haus und Heerd vertrieben, deren Güter confiscirt und an ihrer Person oft grausam mißhandelt wurden. Ganze Städte sanken dadurch von ihrer Höhe, z. B. Augsburg. Aber wir brauchen gar nicht soweit zu gehen. Um 1724 und noch fast ein Jahrhundert lang gab es auch in Preußen noch eine Menschenclaffe, die viel zahlreicher als die Juden und viel unterdrückter und mißhandelter waren als die Juden, nämlich die Leibeigenen. Die Juden konnten schließlich immer dahin wandern, wo es ihnen bester erging. Aber die Leibeigenen waren glebae adscripii, gehörten unwiderruflich der Scholle an, mit der sie vererbt und verkauft wurden. Die Juden hatten viele Abgaben zu zahlen, aber doch nicht zu frohnen und die härtesten Dienste zu leisten. Die Juden waren persönlich frei, die Leibeigenen ihren Herren unterlhan. Die Juden wurden mißhandelt durch Gewaltthat, die Leibeigenen nach dem Gesetze, sie durften nicht heirathen ohne den Willen ihrer Herren und waren auch in ihren Ehen bekannten Uebeln ausgesetzt. Die „Germania" könnte daher mit viel größerem Rechte die damalige Rechtslage der Leibeigenen in die Erinnerung bringen, unv sich überzeugt halten, daß mit der socialistischen Revolution nicht blos die Juden, sondern auch die großen und kleinen Bauern wieder leibeigen würden. Berlin, 13. September. (Privatmitth.) Diejenige Frage, welche für den preußischen Staat und besten Zukunft von unabsehbarer Wichtigkeit ist, ja ohne deren Lösung seine Zustande noch immer nur als gewiffermaßen provisorisch angesehen werden können, ist das Unterrichtsgesetz zu betrachten. Wie es seit mehr als einem halben Jahrhundert erwartet wird, mehrere Entwürfe bereits zu den Acten gelegt wurden, die Berfaffung vom 31. Jan. 1850 es verlangte, aber noch nicht erwirkte: so tritt es jetzt immer mehr in den Vordergrund, um — in den Hintergrund zurückzuweichen. Nach den bestimmtesten officiösen Mittheilungen ist der Gesetzentwurf im Unterrichtsministerium vollendet — dies ist aber auch alles. Man konnte sagen: Minister Falk und seine Directoren haben ihre Meinung gesagt. Welchen Anklang diese findet, ist aber noch nicht abzusehen. Der Finanzminister, der Minister des Inneren, das Staatsministerium und der König haben ihre maßgebenden Urtheile abzugeben, bevor der Gesetzentwurf aus dem Schooße der Regierung hervorgehl. Dann erst kommt das Abgeordnetenhaus, das Herrenhaus und neben diesem die öffentliche Meinung. Macht sich in einer dieser vielköpfigen Instanzen ein principieller Gegensatz geltend, so kann das ganze Gesetz varan scheitern, Nun schließt das Unterrichtsgesetz die bedeutendsten Principien in sich. Principien, die heikelster Natur sino und zwischen den schroffen Gegensätzen der Gegenwart die heftigsten Streitfragen bilden. Es werden deshalb um daffelbe die Parteien iy den erbittertsten Kampf eintreten und find bereits dazu gerüstet. Alles dies macht die Aussichten für das Gesetz sehr trübe, seine Gestaltung unsicher, den endlichen Ausgang ungewiß. Ja, wenn es lauter Principienmenschen wären, die an dem Zustandebringen betheiligt wären, so würde die Schlacht wenigstens schnell entschieden werden, Siez oder Niederlage würden sich alsbald einstellen. Aber die vielen Schwankenden, die Einfluß und Stimme haben, aber mit dem Winde steuern, verhindern ein bestimmtes Ergebniß. Hier in Berlin haben sich in den jüngsten Tagen wahrhaft conträre Strömungen kundgegeben. Von der einen Seite machte sich in der Kreissynode eine sehr freisinnige Richtung kund, welche nach oben äußerst mißfällig ausgenommen wurde und mehrfache Aeußerungen des Königs selbst, namentlich auch für die Verbindung von Schule und Kirche, für den Einfluß der Geistlichkeit auf die Schule hervorrief, was dem Unterrichtsgesetze keine sehr günstigen Auspicien eröffnet. Andrerseits hat eine Versammlung lutherischer Geistlichen eine so extreme Stimmung zum Ausdruck gebracht, daß sie bei den kirchlichen Behörden selbst keine geringen Bedenklichkeiten veranlaßt. Welche Bedeutung aber das Unterrichtsgesetz für uns als Bürger überhaupt, aber auch als Juden insbesondere hat, brauche ich wohl hier nicht auseinander zu setzen. Mehr als jemals im ganzen Verlaufe ihrer Geschichte sind die Juden, seitdem sie in das Culturleben eingetreten, dem Gange der Dinge, der Entwickelung der Berhältniffe in den Staaten und Völkern, denen sie angehören, anheimgegeben und davon abhängig. Nicht blos äußerlich, sondern auch im Innern. Denn da die Einrichtungen