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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-09-18 · Heft 38 (18.9.1877) · p. Seite 603

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 38 (18.9.1877)
Date
1877-09-18
Page
Seite 603 (sequence 7)
Language
German
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603 hörte ich von einer solchen Beleidigung in dieser aufgeklärten Stadt. Wie oft habe ich mit dem alten Zimmer geplaudert. Schon der Gedanke an die an ihm verübte Ungerechtigkeit bringt mein Blut in Wallung. Ich möchte mein Leben darum weiten, daß, wenn der arme Mann bei Bewußtsein gewesen, ein Religionswechsel das Letzte gewesen wäre, woran er gedacht hätte. Was das Benehmen der barmherzigen Schwestern betrifft, so glaube ich, daß L nach Instruction handelten, obgleich Pater Browne allen Anteil an dieser Sache leugnet." Bonn, 10. Sept. (Notizen.) Aus Hannover wird uns geschrieben: Äst es gesetzlich, daß man in gerichtlichen Erlassen, wenn ein Bürger, der zufällig jüdischer Religion ist, darin erwähnt wird, ohne daß irgend eine Beziehung zur Religion stattfiudet, diesen Bürger als Juden bezeichnet, da Gleiches doch nicht mit dem Katholiken, Protestanten u. dgl. geschieht? Der „Hann. Cour." erzählt die Geschichte eines wegen Diebstahls in Untersuchung gezogenen Handelsmannes, der als unschuldig wieder entlassen ward. Der Verdacht war durch die Anzeige eines jüd. Geschäftsmannes erhoben worden. Der Untersuchungsrichter erließ nun eine Unschuldserklärung, die für die Oeffentlichkeit bestimmt war, und sagt darin: „Auf die Denunciation eines hiesigen Israeliten". — Ist das gesetzlich? So zufällig wie der Deuunciant ein Jude, ebenso zufällig ist der Name des Untersuchungsrichters „Hetzer". — Aus Czernowitz, der Hauptstadt der Bukowrna, schreibt man der „N. fr. Pr.", daß daselbst am 7. Vormittags in Anwesenheit des Landespräsibenten, des Bürgermeisters, der Vertreter fämmtlicher Staats- und Communalbehörden, ferner von Militärs und Geistlichen aller Confessionen und eines äußerst zahlreichen Publikums die Einweihung des neuen israelit. Tempels stattfand. Der Bau und die innere Ausschmückung und Einrichtung des Tempels sind prachtvoll. Die Einweihung erfolgte durch den Landesrabbiner vr. Igel. — Am 4. September wurde, wie man uns schreibt, in Neubrandenburg (Mecklenburg-Strelitz) die neue, prachtvolle Synagoge feierlich eingeweiht. Die ganze Bevölkerung nahm den erfreulichsten Autheil und auch der Großherzog sandte der Gemeinde durch ein Cabinetsschreiben seinen Glückwunsch. — Die in Astrachan (Rußland) erscheinende „Neue Zeit" berichtet folgenden Vorgang: „Bor etwa zwei Monaten erschien hier ein junger jüdischer Rabbiner, wahrscheinlich aus den westlichen Provinzen hierher gewandert, und versetzte die ganze hiesige jüdische Bevölkerung durch eine Neuerung in Aufregung. Er bewies nämlich, daß der Genuß des Sterlet als eines beschuppten Fisches durch das Gesetz Mosis nicht verboten sei." (Der Sterlet ist, wie wir bemerken wollen, ein nur im östlichen Rußland vorkommender Fisch, der bei den Feinschmeckern West-Europas als eine ganz besondere und höchst seltene Delicateffe geschätzt wird.) „Man sah sich den Fisch genauer an, fand, daß der junge Rabbiner Recht hatte und beschloß durch den Kahal, den Fisch zu essen. Selbst der Rabbiner des Ortes fand keinen Grund, gegen diese Neuerung Einsprache zu erheben. Ein Theil Derjenigen aber, welche die bis dahin verbotene Frucht gekostet hatten, wurde dennoch auf Anstifren eines gewissen Terech-Awi- Abraham und feiner Mutter von Gewissensbissen geplagt und man kam überein, nach Wilna oder Berditschew zu schicken, um die Ansicht der Aelteften über die Reinheit des Fisches zu hören. Die Antwort traf ein, wurde im Bethause vor allgemeiner Ver- 'ammlung verlesen und lautete dahin, die Aelteften könnten weder ihre Zustimmung geben, noch auch das Verbot aussprechen, seien aber der Ansicht, wenn man den Fisch bis jetzt nicht gegessen habe, so könne man es auch in Zukunft unterlassen. Nun brach für den armen Rabbiner, den Urheber der Neuerung, eine schwere Stunde an; die Partei Terech-Awi-Abrahams und seiner Mutter beschloß an dem wandernden Rabbiner Rache zu nehmen, ihm zur Strafe den Bart auszureißen und ihn mit Steinen zu schlagen, was denn auch buchstäblich am Hellen Tage ausgeführt wurde. Eine unvorhergesehene Wendung nahm die Sache insofern, als der Rabbiner sich unter den Schutz der russischen Justiz flüchtete, wobei er Unterstützung bei den Russen fand, welche Zuschauer des Vorganges gewesen waren, indem sie sich zu eidlicher Zeugenaussage vor Gericht bereit erklärten. — Aus Krakau wird folgende Klostergeschichte mitgetheilt: In einem in der Nähe der Weichsel gelegenen Russisch-Polnischen Städtchen hat ein Gutsbesitzerssohn die Tochter eines dortigen jüdischen Kaufmannes — ein achtzehnjähriges Mädchen — verführt. Er versprach ihr, sie zu heirathen, wenn sie sich taufen ließe; sie willigte ein und begab sich mit ihrem Geliebten in ein nahegelegenes Österreich. Dorf, wo ein Nonnenkloster sich befindet. Das Judenmädchen wurde ins Kloster ausgenommen und der junge Mann versprach nach zwei bis drei Monaten — während welcher Zeit die Jüdin in der katholischen Religion unterrichtet werden sollte — wieder zu kommen und die Taufe zusammen mir der Hochzeit zu feiern. Es vergingen drei Monate, der Verführer erschien nicht. Nachdem mehr als fünf Monate verstrichen, ohne daß der heißersehnte Geliebte wiederkam, begann das unglückliche Mädchen einzusehen, daß es es das Opfer eines ehrlosen Verführers war, bereute die ihr und ihrer Familie zugefügte Schande und sehnte sich nach ihren Eltern. Eines Tages bemerkte sie im Hofraum des Klosters einen „Polnischen Juden", welchem ausnahmsweise der Zutritt in das Innere des Klosters gestattet war, weil er daselbst die Geschäfte der Oberin besorgte. Diesem näherte sich nun vorsichtig das Mädchen und erzählte ihm ihre traurigen Erlebnisse mit der Bitte, er möge ihrem alten Vater in Polen Kunde geben von ihrem gegenwärtigen Aufenthalte, damit er sie aus dem Kloster befreie. Selbstverständlich eilte der jüdische Geschäftsmann, den ihm gewordenen Auftrag auszuführen. Der alte Vater erschien und verlangte die Herausgabe feiner Tochter aus dem Kloster. Es wurde ihm jedoch der Bescheid, „die gewesene Jüdin sei bereis

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