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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-09-11 · Heft 37 (11.9.1877) · p. Seite 586

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 37 (11.9.1877)
Date
1877-09-11
Page
Seite 586 (sequence 6)
Language
German
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586 Die Lehrer an den jüdischen Elementarschulen find in Bezug auf Ausbildung, Anstellung, Gehalt, Allerszulage, Pensionirung, Versorgung der Wittrven und Waisen rc. den nichtjüdischen Collegen völlig gleichgestellt, wie denn auch die jüdischen confessionellen Volksschulen an Zuschüffen aus Kreis- und Staatsfonds gleich den nichtjüdischen theilnehmeu. In Betreff der Aufbringung des Gehaltes aber sind die jüdischen Eltern meistens im Nachtheil, indem nur an wenigen Orten die Personal- und Realexigenz auch der jüdischen Volksschule aus der Casse der politischen Ortsgemeinde bestritten wird, in den meisten Fallen jedoch von den jüd. Cultusgemeinden aufgebracht werde» muß. Ganz anders die bloße Religionsschule. Um sie kümmert sich die Staatsbehörde nur insofern, als sie auf dem Papier auch von dem Religionslehrer Seminarbildung verlangt, ihn bestätigt und sodann alljährlich durch den Pfarrer als Inspektor eine Prüfung vornehmen läßt, bei welcher sich derselbe auf Beurtheilung der methodischen und pädagogischen Seite des Unterrichtes zu beschranken hat. Faktisch begnügt sie sich aber bei dem großen Mangel an entsprechenden Kräften mit jedem zufällig als Schnorrer in das Land gekommenen Lesekünstler, der in seiner russischen oder österreichischen Heimath ein ehrbarer Schuster oder Schneider war und nebenbei in trauriger Verwechselung fähig ist, „das Vieh zu unterrichten und die Kinder zu schächten." „ Consequenterweise spricht sich daher auch die genannte Veröffentlichung des Cultusministeriums über die jüdischen Special- Religionsschulen nicht aus. Von den Elementarschulen aber berichtet sie, daß unter den 6824 Volksschulen, welche im Jahre 1869 in Bayern bestanden, 6775 überhaupt confessionelle und 125 jüdische waren. Da es nun 375 Gemeinden in Bayern giebt, so haben mehr als der jüdischen Gemeinden Bayerns keine eigenen Volksschulen. Ihren Grund har diese bei der bekannten Neigung der Juden, ihre Kinder gute Schulen besuchen zu lassen, doppelt auffällige Erscheinung darin, daß nur die jüdischen Gemeinden in Orten mittlerer Größe und Bedeutung jüdische Volksschulen haben: die größeren brauchen sie nicht, weil sie ihre Kinder höhere Schulen besuchen lassen können, und die kleineren können sie der Kosten wegen nicht einrichten. In der Zeit von 1869 bis 1877 hat sich die Zahl der Volksschulen in Bayern überhaupt um 167 vermehrt, und zwar haben die katholischen und die consessionell gemischten eine Zunahme aufzuweisen (um 144 und 74), während die protestantischen um 31 und die jüdischen um 20 weniger geworden sind. Nach Regierungsbezirken ausgeschieden, vertheilen sich die jüdischen Schulen — abgesehen von Obernnv Niederbayern, wo sie ganz fehlen — folgendermaßen: Pfalz im Jahre 1869: 52 und im Jahre 1877: 35; Oberpfal; - - - 5--- - 6; Oberfranken - - - 8-- - - 8; Mittelfranken im Jahre 1869: 29 und im Jahre 1877: 24; Unterfranken - - - 18- - - - 21; Schwaben -- -13--- -11. Am meisten jüdische Volksschulen eingegangen sind also in den letzten 8 Jahren in Pfalz (17), die wohl zum weitaus größten Theile dem Moloch einer erdichteten Toleranz geopfert und in die christlich - consessionell gemischten aufgegangen sind; dann folgt Mittelstanken mit 5 und Schwaben mit 2; Oberstanken blieb sich gleich, während die Oberpfalz um 1 und Untersranken um 3 zugenommen hat. Die Veränderungen im rechtsrheinischen Bayer» dürften indessen wohl sämmtlich lediglich auS der Freizügigkeit unserer Glaubensgenossen entstanden sein; wenigstens ist mir aus diesen 5 Regierungsbezirken kein Fall bekannt, in welchem eine jüdische Gemeinde so sehr gegen ihren und ihrer Kinder Vortheil gehandelt hätte, daß sie ihre confessionelle Schule, die Gott und Menschen erstellte, aufgegebeu hätte, um hinzugehen und die Dornen und Disteln der confessionell gemischten Schule mit christlichem Charakter zu genießen. Cassel. 14. August. (Privatmitth.) Der hiesige Landrabbiuer hat vom Generalcommando des XI. Armeecorps folgend^ Zuschrift erhalten: „Euer Hochwürden benachrichtige ich in Beantwortung des geft. Schreibens von 7. d. Mts. — 33,827 0. R., daß ich die unterstellten Truppentheile angewiesen habe, soweit es die im Allgemeinen erst in der zweiten Halste des September endigenden größeren Herbstübungen gestatten, den Soldaten mosaischer Confefsion, sofern sie es wünschen, durch Beurlaubung Gelegenheit zu geben, den religiösen Feierlichkeiten beizuwohnen, beziehungsweise den Vorschriften ihres Glaubens nachzukommen. Der commanbirende General sgez.) von Bose. An den Landrabbiner Herrn vr. Adler, Hochwürden hier." (Mehr kann man vom militärischen Standpunkte aus unter den gegebenen Verhältnissen nicht erwarten. Einiges Bedenken erregen uns die Worte „sofern sie es wünschen". In einem militärischen Tagesbefehl haben diese Worte doch eine eigene Bedeutung; denn man kann sie auslegen: wenn Du es wünschest, kannst Du gehen, ich aber. Dein Vorgesetzter, wünsche es nicht, und — ..." Wenigstens könnte es so ausgelegt werden.) Oesterreich - Ungarn.. Krakau, 29. August. In dem jetzt geschlossenen galizsschen Landtage war.auch der Antrag auf Vermehrung der Landtagsabgeordneten für die Städte gestellt worden. Bei dem klerikalen Geiste, der hier jetzt herrschend ist, kann es nicht verwundern, daß der der ultramontanen Partei angehörende Deputirte Popiel eine lange Rede gegen den Anttag hielt. Der „N. ft. Pr." schreibt man hierüber: „Diese bemerkenswerthe Rede ist ein Mixtum

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