Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 37 (11.9.1877)
- Date
- 1877-09-11
- Page
- Seite 585 (sequence 5)
- Language
- German
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585 2) daß in allen cultuellen und religions-unterrichtlichen Fragen der Rabbiner vernommen und seine Meinung oder sein Gutachten sämmtlichen Mitgliedern des Vorstandes und der Repräsentanz vorgelegt wird; 3s daß in allen Conflicten zwischen Rabbiner und Vorstand mindestens drei Sachverständige als Schiedsrichter gewählt und deren Urtheil anerkannt werden. Wir glauben, diese drei Sätze in ihrer Berechtigung und Wirkung nicht erst auseinandersetzen und erweisen zu müsien. Sie leuchten von selbst ein und finden ihr Analogon in allen Kreisen der Beamtenwelt und Confessionen. Wenn Männer ihre ganze Jugend bis in's Mannesalter auf das Studium und die Erlangung der Befähigung zu einem Amte verwendet und daraus ihre ganze Existenzfrage gemacht haben, so sind wir ihnen auch schuldig, falls wir sie zu diesem Amte berufen, ihnen gewisie Garantien der Dauerhaftigkeit, der Selbstständigkeit und der dem Amte nothwendigen Würde zu gewähren. Hierfür also muß die öffentliche Meinung Propaganda machen, damit desfallsige Bestimmungen in die Statuten aller Gemeinden ausgenommen Werden. Was an Kleingeisterei und Herrschsucht ihrer Annahme entgegensteht, muß überwunden werden. Wir können nicht enden, ohne unsre Leser darauf aufmerksam gemacht zu haben, wie wir in dieser Angelegenheit uns auf unsre völlige Unparteilichkeit berufen können, da wir längst von jedem persönlichen Jntereffe in allen solchen Fragen frei sind, während eines halben Jahrhunderts Erfahrungen genug sammeln konnten, und unser Streben nur dahin geht, das Judenthum zu heben und zu sichern und seine Institutionen zu gedeihlicher Entwickelung zu bringen. Offener Protest. Seit dem Jahre 1870 haben die Archives israeliles wiederholt versucht, ihren Lesern einzureden, daß wir in der Allgem. Ztg. d. Judenth. eine feindselige Gesinnung gegen Frankreich zum Ausdruck brächten. Sobald wir diese Insinuation, deren Absicht leicht erkennbar ist, energisch zurückwiesen, schwiegen die Archives, jedoch nur um einige Zeit später sie zu erneuern. Das schmähliche Verfahren der Archives gipfelt aber in einem Artikel in ihrer Nummer vom 1. September, worin die Redaction — gegenwärtig ein Herr Schorrstein — unter anderen Unrichtigkeiten behauptet: „Herr Philippfon hat das Unrecht begangen, sich in seiner Zeitschrift, einer religiösen Zeitschrift, als Feind Frankreichs hinzustellen. Diese Anmaßung, wenn sie nicht eine offensive Kinderei wäre, würde zugleich eine schwarze Undankbarkeit sein." Wir fordern hiermit die Archives israeliles öffentlich auf, uns nachzuweisen, wo und wodurch wir uns in der Allg. Ztg. d. Judenth. als Feind Frankreichs hingestellt, wo und wodurch wir unsere feindselige Gesinnung gegen Frankreich erwiesen haben. Aber keine Phrasen, sondern Tharsachen und Citate! Vermögen sie dies nicht, so verlangen wir einen Widerruf. Geben sie diesen auch nicht, so erfüllen sie die Pflicht weder der Ehre noch als Juden, welche das neunte unter den Zehngeboten kennen und üben. Denn ihre Behauptung ist durch und durch unwahr. Allerdings sind wir deutsch-patriotisch gesinnt, aber daß deutscher Patriotismus und Franzosenhaß identisch seien, kann nur engherzigen Gebern einsallen, welche selbst französischen Patriotismus und Deutschenhaß für gleichbedeutend ausgeben. Wir aber kennen die Geschichte doch ein wenig mehr. Niemand beklagte aufrichtiger als wir den Krieg zwischen den beiden großen Nationen; und schon 1870 sprachen wir aus, daß es ein Unglück für die Menschheit wäre, wenn Frankreich aus der Reihe der tonangebenden europäischen Völker verschwände — eine Befürchtung, welche durch die rasche Wiedererholung Frankreichs gegenstandslos geworden ist. — Diesmal verlangen wir eine unumwundene Antwort von den Archives! S&ei/fcuAixj 6iicxc(aU/cfebeit. Deutschland. Auö Bayern, Ende August. (PrivatmittHeil.) Da das Jntereffe in jüngerer Zeit sich mit vollem Rechte ganz besonders der Schule als der Pflanzstätte der Zukunft zuwendet, so gestatten Sie mir wohl, die jüngsten statistischen Veröffentlichungen unseres Cultusministeriums über die Zahl der Volksschulen im Königreich in Ihrem verbreiteten Blatte mitzutheilen und einige kurze Bemerkungen daran zu knüpfen. Nach dem Judenedict von 1813 bestehen in Bayern für die jüdischen Kinder theils jüdisch-confessionelle Elementarschulen, theils besuchen diese Kinder die Volksschule einer christlichen Confession mit Ausnahme des Religionsunterrichtes, ren sie dann in einer besonderen jüdischen Religionsschule erhalten. Hierzu sind dann in neuester Zeit noch die confessionell gemischten Schulen gekommen, deren specifisch christlicher Charakier aber von unserem Cultusministerium trotz aller Bemühungen der Israeliten, namentlich in Fürth, aufrecht erhallen wird. Die Jnspection über sämmtliche jüd. Elementar- und Religionsschulen wird von den christl. Geistlichen, resp. in den wenigen Orten, wo ein weltlicher Schulrath aufgestellt ist, von diesem geübt, und blos für den materiellen Inhalt des Religionsunterrichtes sind diese Schulen dem Rabbiner unterstellt.