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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-09-11 · Heft 37 (11.9.1877) · p. Seite 582

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 37 (11.9.1877)
Date
1877-09-11
Page
Seite 582 (sequence 2)
Language
German
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582 stoßen, welchen barbarischen Vernichtungskriegen, welcher Herrschaft der rohesten Leidenschaften würden wir entgegengehen, wie brächen alle Cultur, alle Humanität, alle Errungniffe der Jahrhunderte zusammen'. Es standen hier Hunderte von Millionen Menschen gegen Hunderte von Millionen auf, um sich gegenseitig in fanatischer Weise zu morden und zu unterjochen. Die haarsträubenden Beispiele gegenseitiger Grausamkeiten, welche der gegenwärtige Krieg bereits tagtäglich hervorbringt, erweisen doch auch dem Kurzsichtigsten, wohin der Kampf, wenn er erst auf das religiöse Gebiet übertragen worden, consequenter Weise führt. Das bedenkt aber selbst ein Gladstone nicht, wenn er vom Fanatismus heimgesucht ist; in ihm ist die Stimme des Gewiffens von seiner kirchlichen Leidenschaft erdrückt, und er spielt mit der Lunte bei dem offenen Pulverfaß. Desto mehr muß man ihm entgegentreten, desto scharfer ihn geißeln, seine Argumente widerlegen, als auf die engherzigsten Ansichten gegründet und in die bodenloseste Verwirrung führend. — In diesen Tagen stellte sich bei Midhat Pascha in Paris eine Deputation französischer Positivisten ein, und Midhat sprach sich gegen sie klagend über die Boruriheile aus, welche die christlichen Regierungen gegen die Türkei hegten, und wie sie dem Islam die Entwickelungsfahigkeir für den Staat absprächen, und darum dem Osmanenreiche große Schwierigkeiten bereiteten. Er behauptete, daß der Islam der Umgestaltung der Verfassung nicht entgegenstehe, und endete mit dem Ausrufe: wozu diene die Religion, wenn sie nicht zur Gerechtigkeit anleitet! Midhat, der jetzt die europäischen Hauptstädte besucht und mit den Staatsmännern verkehrt hat, muß zu diesen Aeußerungen seinen guten Grund haben, und wir sehen daraus, daß die Gladston'schen Ansichten, wenn auch, in viel schwächerem Maße, doch auch in den maßgebenden Kreisen nicht ohne Anklang sind. Es ist eben so überaus schwierig, wo die Confession einen gewissen Boden einnimmt, die Grenzlinie ein- und sich von jenem Einflüsse freizuhalten. Die Hauptfrage bleibt immer noch: auf welche Weise die nichtmuselmännischen Völkerschaften, die dem osmanischen Reiche angehören, zu einer rechtlichen und freien Stellung im Staate gelange? Es ist selbstverständlich, daß wir nicht, wie die europäischen Regierungen und Zeitungen, von der christlichen Bevölkerung allein sprechen, denn die Juden im Osmanenreiche sind gerade ebenso betheiligt. Die Gegner der Türkei verlangen, daß die bezüglichen Provinzen dem türkischen Reiche mit den Waffen entrissen und selbstständig gemacht werden sollen. Man beruft sich auf das Beispiel Griechenlands, Rumäniens, Serbiens und Montenegros. Der Uebelstand, abgesehen von den politischen Gründen, die hiergegen sprechen, und die z. B. für Oesterreich so überaus wichtig sind, liegt darin, daß jene Provinzen auch von starker mohammedanischer Bevölkerung bewohnt sind, wie dies in den genannten Donauländern und Griechenland nicht der Fall war, daß Rumelien und selbst Konstantinopel stark von Christen und Juden bewohnt sind, daß also schließlich die mohammedanische Bevölkerung aus allen diesen Landschaften und Städten, also aus Europa vertrieben und ausgerottet werden müßte. Ob die Fürsprecher dieser Ansicht dieses Zieles sich bewußt sind oder nicht, ist gleichgültig: das Ziel selbst ist das nothweudige Ergebniß, und wir haben damit einen Racen- und Religionskrieg, dessen Ende nicht abzusehen, dessen Folge maßloses Elend wäre. — Die entgegengesetzte Meinung, die auch in Europa sehr viele Anhänger zahlt, ist: die türkische Regierung müsse durch Umgestaltung ihrer ganzen Verfassung ihren sämmtlichen Staatsangehörigen gleiche staatsbürgerliche Rechte gewähren und zu diesem Zwecke den despotischen Staat in einen consti- Mtionellen umwandeln. Der Grundsatz: alle Staatsangehörigen ohne Unterschied der Religion und der Race müssen vor dem Gesetze gleich sein, und ihre Rechte und Pflichten völlig dieselben, muß auch im Osmanenreiche der alleingültige sein und alle Gesetze und Einrichtungen hiernach umgestaltet werden. Die erste Frage ist hier: läßt der Islam eine solche totale Umgestaltung zu? Wir berufen uns auf unsre ausführlich begründete These (vorig. Jahrg. S. 626. 641. 655): der Islam wäre hierzu nur befähigt, wenn er mit feiner entwickelten und dann fixirten Tradition bräche. Der tradirte Islam, wie er bis jetzt bestand, ist unfähig dazu. Man braucht nur einen Blick in das moslemische Recht und den Abschnitt über die Regierungsgewalt und die Pflichten der Unterthanen zu werfen (z. B. in das gründliche Werk von Tornauw, Leipzig, 1855, S. 54 und 191), oder die religionsgesetzlichen Vorschriften hinsichllich der geistlichen Gewalt, der Steuern u. s. w., um zu erkennen, daß unter der Herrschaft der islamitischen Tradition ein constitutioneller Staat, die Gleichheit vor dem Gesetze, die Volksrechte unmöglich sind. Dieselben sind aber ebenso unmöglich mit der christlichen Tradition, wie sie die päpstliche Kirche gestaltet und schließlich im Syllabus normirt hat. Im Syllabus werden alle diese Momente verdammt. Die europäischen Staaten, welche den Constitutionalismus und das Princip der Gleichstellung ohne Berücksichtigung der Religion und Nationalität angenommen haben, stehen in demselben Widerspruch mit der kirchlichen Tradition. Sie haben mit dieser brechen muffen. Auch im Protestantismus machte sich eine Zeit lang der Grundsatz des „passiven Gehorsams" geltend und wurde;. B. von der anglikanischen Kirche erst aufgegeben, als sie sich selbst von Jakob ll. arg bedroht sah. Auch im Protestantismus herrschte lange Zeit hindurch das Princip der Ausschließung Andersgläubiger, das z. B. in England gerade von den kirchlich Gesinnten den Katholiken, Dissenters und Juden gegenüber am längsten und hartnäckigsten verlheidigt wurde. Die Frage ist demnach vielmehr so zu stellen: vermögen die Osmanen mit ihrer kirchlichen Tradition zu brechen? Den Versuch haben sie gemacht. Eine Verfassung mit dem Grundsatz der Gleichstellung wurde gegeben. Das Parlament wurde ordnungsmäßig gehalten. In chm saßen und votirten Mohammedaner, Christen und Juden. Ebenso im Senate. Die Wahlen zum neuen Parlament sind

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