Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1877)
- Date
- 1877-08-28
- Page
- Seite 555 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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555 Oesterreich - Ungarn. Pest, 15. August. (Privatmitth.) Unter dem 7. d. ist hier folgender Aufruf versandt worden: „Nach einem Beschlüsse seiner Excellenz des Herrn Ministers für Cullus und Unterricht werden die Einschreibungen an der Landes-Rabbinerfchule zu Budapest am 2. Sept. d. I. beginnen. Wir leben der frohen Zuversicht, daß diese Thatsache im Lance mit wohlwollender Theilnahme ausgenommen werden wird und daß die Zeit nicht mehr fern ist, in der man auf die Eröffnung unserer Anstalt als auf den Anbeginn einer segensreichen Wendung in den Verhältnissen der ungarischen Judenheit zurückblicken wird. Wie vas Gebäude der Rabbinerschule, allen Fortschritten der Bautechnik entsprechend, zum Schmucke unserer Landeshauptstadt gereichen wird, so sollen die Thätigkeit und die Leistungen im Innern zur Ehre und Hebung des Juventhums und mittelbar Ungarns beitragen. Ausgerüstet mit der Quellenkunde unserer Religion und der wiffenschaftlichen Bildung seiner Zeit, soll der in der Anstalt gereifte Rabbiner in Wort und Schrift mit treuer Gesinnung und gelautertem Geschmacke auch in der Sprache des Vaterlandes für die heilige Sache eintreten können, zu deren Hütung und Förderung er berufen ist. Männer, in deren Vorleben und Wirken die Gewahr der Treue liegt, mit der sie dem Judenthum anhangen, werben auf dem Wege zu diesem Ziele ihm Lehrer und Vorbild sein. Durch den hochherzigen Beschluß unseres erlauchten Landesvaters tritt hier eine Anstalt in's Leben, wie sie in gleicher Stellung und Unabhängigkeit in keinem Lande bisher vorhanden war. Wenn wir uns aber trotzdem noch besonders an das Wohlwollen unserer Brüder wenden, so geschieht es in der Ueberzeugung, daß unsere Anstalt dann erst wahrhaft gedeihen und blühen wird, wenn sie, wie sie für Alle bestimmt ist, auch von der Theilnahme Aller gestützt, durch das Wohlwollen Aller gehoben wird. Mögen Gemeinden undEinzelne ihr Interesse au dieser so bedeutungsvollen Landesanstalt dadurch zu erkennen geben, daß sie durch hochsinnige Stiftungen und regelmäßige Spenden uns in den Stand setzen, allen Schülern ohne Ausnahme die sorgenfreie Muße zu verschaffen, in der allein der für ihren hohen Beruf so unentbehrliche Wisienschatz in hingebungsvoller Arbeit erworben werden kann. Gaben und Geber wird der Jahresbericht der Anstalt verzeichnen, wie denn auch ihre Synagoge Gedenktafeln schmücken werden, die zur Aufnahme der Namen von hochherzigen Stiftern und Wohlthatern bestimmt sind. Wir sehen der Eröffnung der Rabbinerfchule mit dem Bewußtsein entgegen, daß sie unter dem Beistände Gottes zur Hebung unserer Religion, für den Frieden und die Eintracht unter unseren Brüdern und zum Wohle des Vaterlandes wirken und beitragen wird. In Vollmacht der isr. Districtspräsidenlen und der Commission der Lanves-Rabbinerschule in Budapest: Martin Schweiger m. i>., Präsident der israel. Landeskanzlei." Außerdem ist noch ein andrer Aufruf zu Geschenken an die Bibliothek der Rabbinerschule erlaffen worden. Frankreich. Paris, 15. August. (Nach den Arch. isr.) Der Großrabbiner des Pariser Sprengels, Herr Zavoc Kahn, hat das Ritterkreuz der Ehrenlegion „wegen 10 Jahre besonderer Dienstleistungen als Großrabbiner" erhalten; ebenso der Capitain im 31. Linienregiment Armand Cers Herz; zum Officier dieses Ordens wurde der Generalinspector 2. Claffe für Brücken- und Wegebau, Leopold Marx ernannt. — Am 3. Septbr. wird der neue Tempel für den portugiesischen Ritus (rue Buffault) eingeweiht werden. Der Bau ist von einer eleganten Einfachheit.— Zwischen dem Minister des Cultus und dem Centralconsistorium hat jüngst eine Correspondenz stattgefunden, welche einen sehr auffälligen Vorgang im Gefängniß von Saint-Lazare betrifft, in welchem sich eine Jüdin mit ihrem dreijährigen Kinde befand. Das Letztere erkrankte, und da die barmherzigen Schwestern, welche daselbst den Dienst verrichten, die Jüdin zur Taufe ihres Kindes zu überreden suchten und ihr in diesem Falle verdoppelte Fürsorge für ihr Kind versprachen, gab sie nach, und der Almosenier des Gefängnisses beeilte sich die Taufe zu vollziehen. Wie die nachherige Untersuchung feststellte, geschah dies mir Verletzung des Reglements, nach welchem, wenn ein Gefangener sich des Beistandes eines Geistlichen einer anderen Religion, als er selbst bekennt, bedienen will, dies erst dem Gefängnißdirector angezeigt werden muß, damit sich dieser überzeuge, daß keinerlei Zwang geübt werde. Die Sache wurde insofern gegenstandslos, als das Kind verstarb. Der Minister verspricht, daß dergleichen Vorfälle in Zukunft nicht Vorkommen werden. (Bemerkenswerth für das gegenwärtige Cultusministerium in Frankreich ist aber, daß es, statt der Gefangnißbehörve eine beffere Beauffichtigung der Gefängnißgeistlichen zu befehlen, au den Erzbischof von Paris sich gewandt hat, um durch deffen Einfluß solche Proselytenmacherei zu verhindern! Das heißt doch: der Staat dankt in seinen eigenen Anstalten vor der Gewalt ver Schwarzen ab! Daß der Erzbischof von Paris, einer der ausgesprochensten Ultramontanen, sich dazu bewogen fühlen wird, den heiligen Eifer der frommen Schwestern und ihres Führers zu zügeln, und daß diese selbst im Falle einer sanftmüthigen Mahnung des Herrn Erzbischofs hierauf achten werden, ist nicht sehr glaubhaft. Menschen, welche die Augst eines besorgten Mutterherzens für ihr erkranktes