Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 35 (28.8.1877)
- Date
- 1877-08-28
- Page
- Seite 552 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227123-3227159--35607-3305583- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
552 vermeintliche Widerlegung, hier und da angebracht, uns sehr schwach erscheint. Besonders müssen wir hervorheben, daß es bei einem solchen Unternehmen, wie der Herr Verfasser es ausgeführt hat, sehr mißlich ist, wenn derselbe den hebräischen Text nicht versteht, somit nur nach Uebersetzungen und zwar gar nur nach der Vulgata, wie es hier der Fall ist, arbeiten und uriheilen kann. Wir wollen nur ein schlagendes Beispiel anführen: S. 165 will er erweisen, daß auch David schon Handel und Schifffahrt getrieben. Es ist dies für ihn wichtig, da er auch das alte Israel als ein handeltreibendes Volk darstellen möchte, was ihm bei allem Fleiße und Scharfsinn doch nicht gelingt. Hier führt er 1 Kon. 9, 25. 26 an, in welchem B. 25 heiße „Salomon brachte auch („qnogue") drei Male des Jahres Ganzopfer und B. 26 „Salomon baute auch („guogue^) eine Flotte u. s. w." Wenn nun, meint er, das „auch" im ersten Verse bedeutet, Salomon habe die Opfer gleich seinem Vater dargebracht, so beweise das „auch" im zweiten Verse, daß Salomon ebenfalls gleich seinem Vater Schiffe gebaut. Nun existirt dieses „auch" gar nicht im Texte, so wenig wie in der Ueberfetzung der Septuaginta, sondern nur — in der Vulgata. Keiue andere Uebertragung bringt ein solches „auch". Hiermit ist der ganze Beweis des Herrn vu Mesnil hinfällig. Derselbe hätte gut gethan, wenn er da, wo wir uns schon früher auf den Text der h. Schrift berufen haben, dies berücksichtigt hätte. So bleibt er Labei, daß das mosaische Gesetz die Castration von Menschen gestattet habe, während es die der Thiere ausdrücklich verbietet, und zwar wegen der häufigen Erwähnung der a^a^na, obschon er aus jedem Lexikon erfahren konnte, daß dieses Wort im Gebrauche zur Bezeichnung von „Hofbedienten" längst gekommen war, wie denn der erste, der in der Bibel als a^a bezeichnet wird, Potiphar, verheirathet war, wie auch im Talmud rra^-ia ür Bedienter gebraucht wird, z. B. Bechor. 31, 2 „Rabbi Jdi war der Bediente des R. Schescheth". Ebenso konnten ihn schon die Sept. belehren, daß -,*n Ezech. 27, 19 nicht Dan bedeutet. Wie wenig z. B. will seine Anmerkung bedeuten, wenn er seine Behauptung, eine Verrückung des Grenzsteines fei nach dem mosaischen Gesetze mit dem Tode bestraft worden, weil eine solche 5. Mos. 27, 17 unter den Verfluchungen aufgezählt werde, dadurch uns gegenüber erhärten will, daß mehrere mit Todesstrafe belegte Verbrechen an derselben Stelle aufgezahlt werden. Sind nicht auch andere Vergehen an derselben Stelle benannt, die durchaus nicht mit Todesstrafe belegt waren? Will er uns z. B. glauben machen, daß der, welcher „irre führt einen Blinden auf dem Wege" (V. 18) oder „wer das Recht des Fremdlings, der Waise und Wittwe beugt" (V. 19), mit dem Tode bestraft wurde? Jedenfalls hätte der Gesetzgeber für eine solche Bestrafung eine bestimmtere Formel gebrauchen müssen, wie er dies auch immer thnt. 5 Mos. 19, 14 steht aber kein Wort von solcher Strafe. Doch wir wollen nicht noch einmal in das Einzelne eingehen, und bedauern, daß der hochgeschätzte Verfasser sich offenbaren Berichtigungen nicht zugänglicher gezeigt hat, wodurch fein, jetzt noch durch viele schiefe Urtheile entstelltes Werk bedeutend gewonnen hätte. — 6a<xc6t^cßten. Deutschland. Breölarr, Ans. August. (Durch besondere Umstände verspätet). Gestatten Sie mir, dem Heimgang eines Mannes, der sich weit über die engen Grenzen seines bescheidenen Berufes hinaus einen ehrenvollen Namen erworben, ein Wort der Erinnerung zu widmen. Den 8. Juni c. erlag der Religionslehrer der hiesigen Synagogengemeinde, Herr Jacob Freund, seinem langen und schmerzhaften Leiden. Er war ein Mann, der durch eigne Kraft und durch redliche und edle Arbeit an sich selbst die reichen Gaben des Geistes und Gemüthes, die ihm Gott verliehen, zu herrlicher Entfaltung gebracht hat. Das Aeußere seiner Lebensschickfale ist schnell erzählt. Am 31. Mai 1827 zu Trebnitz (i. Schl.) geboren, und mit den denkbar geringsten äußeren Mitteln zur Ausbildung ausgestattet, war er schon im frühesten Jünglingsalter darauf angewiesen, durch unablässiges Selbststudium die Lücken feiner Kenntnisse auszufüllen. Vom achtzehnten Lebensjahre an war er als Hauslehrer und später als Religionslehrer thätig. Darauf sungirte er als Lehrer an der öffentlichen Schule zu Dyhernfurth und wurde im Jahre 1851 bei der hiesigen isr. Waisenverpflegungsanstalt als Lehrer angestellt. Etwa fünf Jahre später erhielt er auch an der Religionsschule der Synagogengemeinde eine Stellung, in der er bis kurz vor seinem Tode mit segensreichem Erfolge thätig war. In dieser anspruchslosen Lebensstellung entfaltete er bald ein eigenes fruchtbares geistiges Schaffen. Er war eine dichterisch angelegte Natur und verstand es meisterhaft, den Lehrstoff, den er seinen Schülern darbot, poetisch zu verklären. Ein herrliches Zeugniß dieser Lehrweise sind seine „Biblischen Gedichte" (Breslau, Schletter, 1861), die jedes Kindesherz ergreifen und erwärmen. Eine Frucht der religiösen Vorträge, die er allsabbathlich am Nachmittag im Waisenhause hielt, sind seine trefflichen Confirmationsreden (Breslau, Schletter, 1870), in welchen er Gedankentiefe und Klarheit mit anmuthigem sprachlichem Ausdruck verbindet. Das Letztere befähigte ihn namentlich zum Verfasser eines „Gebet- und Andachlsbuches für israel. Mädchen und Frauen" (Breslau, Schletter, 1867, zweite Auflage, 1874).