Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 34 (21.8.1877)
- Date
- 1877-08-21
- Page
- Seite 537 (sequence 5)
- Language
- German
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537 Die Regierung ihrerseits analogisirt die israel. Cultusvorstände auf Grund einer Textirung des Reichsvolksschulgesetzes mit den Consistorien und Superintendenzen der christlichen Confessionen und daher dieser Individualismus und diese Verwirrung. Die Gemeindevorstände aber lasten sich diese Einwirkung ihrer Competenz gerne gefallen. Sie erscheinen sich nun erst recht als allmächtige Religionsvorstande und glauben damit ein gutes Werk gethan zu haben, wenn sie den eingebildeten Machtgelüsten unserer „Hierarchen" (der Rabbinen nämlich, die gerne alle diese Angelegenheiten „unter sich" ausmachen möchten), ein Bein gestellt. So ist es ja auch gekommen, daß in den Schulaufsichtsgesetzen die Rabbinen geradezu unmöglich gemacht sind: im Bezirks- und Landesschulrathe sitzt als Vertreter der israel. Religion nie ein Rabbiner (neben dem kathol. und Protestant. Geistlichen ,, sondern immer nur ein Laie! Ja, die Furcht vor der jüd. Hierarchie ist eine Krankheit, die unsere heiligste Angelegenheit wie ein giftiger Mehlthau heimgesucht und nichts Ersprießliches emporkeimen läßt. Um so üppiger wuchert der Laiendünkel und die nackte Anmaßlichkeit gegen die Vertreter der jüdischen Lehre von Beruf. L a i c u s. 2betbuu£j 6U/<xc&U/C&teM/. Deutschland. Karlsruhe, 8. August. (Privatmitth.) Der Großherzogliche Oberschulrath hat unterm 10. Juli c. folgenden Erlaß „den Schulbesuch israelitischer Schüler an ihren Festen und an Sabbathen betreffend, an die Großherzogl. Directionen und Vorstände der Mittelschulen, der höheren Mädchenschulen, sowie an die Gr. Kreisschulvisitaturen" gerichtet: „Im Einverständniß mit dem Großherzogl. Oberrath der Israeliten wird bezüglich des Schulbesuchs israelitischer Schüler an israelitischen Festtagen und an Sabbathen behufs allgemeiner Regelung dieser Angelegenheit angeordnet": 1. Israelitische Schüler sind auf Verlangen ihrer Eltern oder Fürsorger vom Schulbesuche zu befreien: ») an den beiden Tagen des Neujahrfestes, h) am Versöhnungsfeste, c) am 1. und 7. Tage des Peßachfestes (Ostern), d) am ersten Tage des Wocheufestes (Pfingsten), e) am 1. und 8. Tage des Laubhüttenfestes. 2. An anderen israelitischen Festtagen und an Sabbathen sind die israelitischen Schüler zum regelmäßigen Besuche der Schule anzuhalten, doch sind dieselben, soweit thunlich, an Sabbathen während der Zeit des öffentlichen Gottesdienstes auf Verlangen ihrer Eltern oder Fürsorger von der Verpflichtung zum Schulbesuche zu entbinden." „Keinenfalls aber sollen israelitische Schüler oder Schülerinnen beim Schulbesuch an Sabbathen und Festen gegen den Willen ihrer Eltern oder Fürsorger zum Schreiben, Zeichnen, oder zur Fertigung von Handarbeiten angehalten werden." „Auch ist bei Festsetzung der Stundenpläne auf die israelitischen Schüler in der Weise Rücksicht zu nehmen, daß, soweit thunlich der christliche Religionsunterricht auf Samstag und auf die Zeit des israelit. Gottesdienstes gelegt und auf diesen Tag solche Unterrichtsgegenstände angesetzt werden, bei welchen keine Arbeiten Vorkommen, an denen israelitische Schüler nicht Theil nehmen können." — Man wird gern anerkennen, daß dieser Erlaß den wahren Geist der Achtung vor den religiösen Gefühlen und Ueberzeugungen athmet, ein Ausfluß echter Religionsfreiheit ist, und dem Großh. Oberschulrath Ehre macht. Köln, 8. August. (Privatmitth.) Am zehnten Sonntag nach Trinitatis (in diesem Jahre dem 5. Aug.) wird jährlich von der hiesigen Direction ves „Rheinisch-Westphalischen Vereins für Israel" — v. i. zur Bekehrung der Juden — eine Sammlung bei dem kirchlichen Gottesdienst der evangel. Gemeinden beider Provinzen erbeten, wozu sie selbstverständlich ein für allemal die behördliche Erlaubniß hat. Es liegt uns abschriftlich das diesjährige desfallsige Circularschreiben an die evangelischen Pfarrer und Gemeinden vor, deffen Zweck es ist, womöglich recht reichliche Geldspenden zu erlangen, da man Willens ist, statt eines nunmehr zwei „Agenten" anzustellen. Hierzu bedarf es natürlich der Verheißungen großer zukünftiger Erfolge, und da diese bis jetzt factisch ausgeblieben, so sucht man in Len Tageserscheinungen Stutzpunkte für die immer und immer wieder getauschten Hoffnungen. Eine Stelle daraus wird nicht unintereffant sein: „Die Zeit in der wir leben, ist bemerkenswerth für die Judenmission. Nicht ob durch die Spaltungen und kriegerischen Lager innerhalb des Judenthums, bereits der Boden Israels für die große Ernte (?—) völlig bearbeitet sei. Wir haben es dem unmittelbaren Wirken Gottes zu überlaffen, die verschiedenen Umstände fruchtbar zu machen. Aber die Bewegungen innerhalb des Judenthums, das Gesetz über den Austritt aus ihm, reformerische Abschwachungen der nach dem Schulchan-Aruch festgestellten Lehren und Institutionen, wie die orthodoxen Verschärfungen derselben, die Friedhofsfrage, und vieles Andere öffnen der Botschaft des Evangeliums die Thüren mehr als früher. Offenbar sind es neue Pflugzüge der göttlichen Hand. Und was sie noch vereinzelt wirken, das wird mit Zeit und Umständen wachsen, in Tiefe und Breite."