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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-08-21 · Heft 34 (21.8.1877) · p. Seite 536

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 34 (21.8.1877)
Date
1877-08-21
Page
Seite 536 (sequence 4)
Language
German
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536 mit dem wenigstens des Hebräischen kundigen Cultusbeamten! in der Zunahme der Gleichgültigkeit gegen alle religiösen und vorlieb nehmen, darf aber auch nicht darüber ungehalten sein, specifisch jüdischen Dinge; aber auch die äußerliche Ursache liegt wenn er nicht dem Lehrkörper vollberechtigt angehört. Auch auf ziemlich auf der Hand. Weil unsere wichtigsten öffentlichen Andie sonstige Rücksicht, die den Vertretern der israel. Religion in gelegenheiten sich selbst oder dem guten Willen der Regierungen den Lehrkörper» zu Theil wird, hat immer ihr persönliches Derüberlaffen sind und wir keine gemeinsamen Organe besitzen, durch halten und die Stellung, die sie sich und ihrem Lehrgegenstande! die wir unsere Anliegen gellend zu machen vermöchten, oder kürzer, zu geben wissen, den entscheidenden Einfluß. Viel bedeutsamer!weil wir in allen uns betreffenden Fragen ohne wäre der andere Punkt, die Berathung über einen einheitlichen!alle centrale Vertretung dastehen. Wer meinen Sie Lehrplan. Auf diesem Gebiete herrscht fast ausschließlich die per-1 wohl, hat in Oesterreich über die Qualification eines israelit. sönliche Willkür der Lehrer und daher die ausgesprochenste Un-! Religionslehrers an Mittelschulen oder Lehrerbildungsanstalten zu gleichheit. Der niederösterreichische Landesschulrath hat sich vor! entscheiden? Der Vorstand der Cultusgemeinde, an welcher die einiger Zeit diesertwegen an den Vorstand der Wiener Cultus-! betreffende Schule ihren Sitz hat! Diese ganz aus Laien begemeinde gewendet und auf deren Vorschlag einen Lehrplan für «stehende Körperschaft soll nun den betreffenden Bewerber prüfen Gymnasien genehmigt. Es ist fteilich kein kleines Werk, einen! und aus der Verwaltungsbehörde soll ein Examinatoren-Colleginm derartigen, den verschiedenen Ansprüchen, Neigungen und Abnei-1 werden! Ja noch mehr! Wer hat hierzulande zu entscheiden, gungen entsprechenden Lehrplan zu verfaffen. Schon vor allem «ob ein Lehrbuch der israel. Geschichte, oder Religion, der hebr. die Üngleicharttgkeit des von der Volksschule mitgebrachteu Wiffens-1 Grammatik oder eine Textausgabe sich für den Schulgebranch stoffes macht ein solches Unternehmen bezüglich der Lehrziele im! vom didactischen und dogmatischen Standpunkte eigne? Wieder Hebräischen wenigstens fast illusorisch. Da können fteilich nur! der Vorstand der Cultusgemeinde des Schulsitzes, wenn eine solche strenge Aufnahmsprüfuvgeu abhelfen. Nun aber die Abneigung! dort überhaupt existirt. Wer wird bei den Prüfungen der Lehrder jetzigen Generation gegen die Erlernung des Hebräischen und! amtscandidaten für das Lehrfach als Beisitzer der Confession zudie Unterstützung, die die junge Welt hierin sogar bei den Alten! gezogen? Ein Mitglied des Vorstandes! findet, die häufigen öffentlichen Remonstrationen gegen diese „alte! Man sieht, das supremuw juckieium in jüv. theologischen Sprache" und anderseits die thatsächliche Erschwerniß jedweder! Dingen wird Händen auvertaut, die wohl einen sehr guten Willen Leistung hierin bei der Mangelhaftigkeit der Borkenntniffe und «haben mögen, für diese Aufgabe aber nicht geschaffen und beder verschwindend geringen Unterrichtszeit, die der Religion über-! rufen sind. So wird auch die Abfassung der Lehrpläne an den Haupt (2 Stunden wöchentlich) eingeräumt ist. Dabei darf doch I Lehrerbildungsanstalten und wie bereits erwähnt, auch an Mittelauch der Unterricht in der biblischen und israelitischen Volksschulen ausschließlich den Gemeindevorständen anheimgegeben und geschichte, der systematische Religionsunterricht nicht vergeffen! es folgt aus dieser Einrichtung allein schon, daß von einer Gleichwerden — fürwahr genug der Schwierigkeiten, dsren Lösung artigkeit des Lehrstoffes und der Lehrziele, die schon wegen der des Schweißes der Besten werth. Denn daß bei dem ftühen I öfteren Nochwendigkeit des Uebertritts von einer Schule an eine Uebertritt der Kinder in die Mittelschulen (zu 9 bis 10 Jahren), I andere so nöthig wäre, gar keine Rede sein kann, wie er bei Juden Hierlandes fast durchwegs der Brauch ist, dem! Drängt sich bei der Betrachtung dieser Thatsachen nicht Religionsunterrichte an Mittelschulen eine hohe Bedeutung inne-! Jedermann der Gedanke auf, daß irgend eine gemeinsame cenwohnt, wird doch Niemand leugnen können. Noch viel ärger l trale Körperschaft, irgend ein consultatives Collegium unabist es um die Ausbildung unserer Lehramtszöglinge in der isr. «weislich nothwendig wäre, welches einerseits der Regierung mit Religion bestellt. Wenn eS schon genug zu denken giebt, daß «seiner Sach- und Fachkenntniß als begutachtende und prüfende jüdische Abiturienten mit Noch Hebräisch lesen können, welche Autorität an die Hand gehen und anderseits sich der verwaisten. Perspective eröffnet sich uns erst bei der Betrachtung der Thal-! in der Luft schwebenden isr. Cultusangelegenheiten durch spontane fache, daß unsere Präparanden einen einstündigen Unterricht Anregungen annehmen und so manchen Anstoß zur Schaffung in der israel. Religion genießen und es Manche unter ihnen «von Institutionen geben könnte, deren man wird nicht enttathen giebt, die in der Fertigkeit des Uebersetzens aus dem Hebräischen,! können, soll nicht das Judeuthum seinem gänzlichen Verfall entja sogar des HebräischlefenS von 7—8 jährigen Kindern an! gegevgehen. Bon dem Gutdünken der einzelnen Gemeivdevor- Schulen, wo auf's Hebräische überhaupt noch etwas gehalten wird, I stände kann z. B. die Erhaltung jüd. Wiffens nicht abhängig überttoffen werden, sie die künftigen Lehrer?! Das sind Zubleiben — es muß in jedem Lande eine Körperschaft dazu bestände, die die Prophezeihung: bfinsrn ronon« min rrrn» I rufen werden, daß sie darüber wache und dafür etwas leiste, in ziemliche, ja handgreifliche Nähe rücken. Ist eS doch so weit gekommen, daß man in Mähren ganz daran Woran liegt es nun, daß der Verfall der jüd. Lehre so vergaß, daß hier ein Landrabbiner existire, der über die Qualiweit gerathen konnte und woher kann unS Befferung erwachsen? fication der Lehrer, oder Lehrbücher, Lehrpläne u. s. w. mindestens Der innere Grund dieser bedauerlichen Erscheinung liegt freilich lein ebenso berechtigtes Votum habe, als die Gemeiudevorstände.

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