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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-08-21 · Heft 34 (21.8.1877) · p. Seite 535

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 34 (21.8.1877)
Date
1877-08-21
Page
Seite 535 (sequence 3)
Language
German
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535 diese unschuldigen Menschen, die Niemandem auch nur das Geringste zugefüzt haben, nicht mit den härtesten Strafen verfolgt? . . . Wir erwarten daher mit Bestimmtheit, daß die ungarischen Minister des Cultus und der Justiz in der allernächsten Session des ungarischen Reichstages die Aufhebung dieser Verbote beantragen werde». Wir können jedoch diesen Gegenstand nicht verlassen, ohne auch ein Wort von den ungarischen Deputirten jüdischer Religion zu sprechen. Wir haben wiederholt bemerkt, daß, abgesehen vom Principe, es für die Juden und das Judenthum sehr gleichgültig ist, ob Juden den verschiedenen Parlamenten angehören. Denn außer etwa im englischen und französischen haben die jüdischen Abgeordneten sich ihrer Religion und Religionsgenossenschaft niemals nachdrücklich angenommen. Ja, wenn die Interessen dieser mit den Interessen des Vaterlandes in Widerstreit ständen! Wo wäre dies aber der Fall? Im Gegentheil, die Principien der Religionsfreiheit und der Rechtsgleichheit gehören zu den theuersten Interessen des modernen Staates. Je weniger wir mit den Tendenzen und Ansichten der Vertreter der katholisch-politischen Partei übereinstimmen, je mehr wir mit ihnen im Widerstreit stehen, desto mehr muß man doch den Mannesmuth und die Unermüdlichkeit bewundern, mit welchen sie ihre Sache verfechten. Was gewahren wir hiervon bei den Abgeordneten jüdischer Religion? Das gerade Gegentheil. Im vorliegenden Falle hat sich der Vorstand der Pester Gemeinde auf's Wackerste benommen, wie wir im vorigen Jahrgang S. 772 mittheilten. Die jüdischen Abgeordneten waren so gut wie stumm. Dringliche Fragen für Len jüd. Religiovsunterrich in Oesterreich. Aus Mähren, im August 1877. Ihr gesch. Artikel in Nr. 32 dieser Zeitung: „Dringliche Fragen bei dem jüd. Religionsunterrichte an den höheren Lehranstalten in Preußen" hat Verhältnisse und Thatsachen behandelt, die auch in Oesterreich an's Tageslicht kommen und vielfach zu denken geben. Zwar können wir hierzulande in dieser Beziehung von Seiten der Regierung einen Fortschritt gegenüber der preußischen constatiren, indem der israel. Religionsunterricht nicht allein an Mittelschulen obligatorisch ist, sondern sogar auch, falls die Schülerzahl eine enssprechende ist, von Amtswegen und auf Staatskosten versehen wird. Die israelit. Religionslehrer an Mittelschulen rangiren als „Hülfslehrer", werden aber zu den Conferenzen zugezogen und ihre Note wird bei der allgemeinen Classification der isr. Schüler wie die aus anderen Gegenständen berücksichtigt. Seit dem vorigen Jahre ist sogar die isr. Religion ein Prüfungsgegenstand bei den Maturitätsprüfungen an Gymnasien geworden, was bisher noch nie der Fall war. Nichtsdestoweniger leidet das ganze Institut der isr. Religionslehrer an Mittelschulen an vielfachen Uebelständen. Vor allem beklagen sich diese über den niedrigen Rang, der ihnen angewiesen wurde und die damit in Verbindung stehende geringere Besoldung. Auch sollen sonst Ungleichheiten in Bezug auf die an verschiedenen Schulen übliche Behandlung derselben sich Herausstellen, indem sie an der einen Anstalt zu allen, an anderen nur zu den Schlußconferenzen zugezogen werden, hier die Noten selbst mit der Namensunterschrift in die Zeugnisse eintragen, dort nicht u. s. w. Der verdienstliche Schuldirector, Herr vr. Eisler in Nikolsburg hat deshalb auch an die israelit. Religionslehrer an Mittelschulen in Oesterreich vor einiger Zeit eine öffentliche Einladung ergehen lasien, zu einer Versammlung zusammenzutreten und sowohl zur Abstellung der oben namhaft gemachten Verstöße gegen die Gleichstellung beim Unterrichtsministerium eine Petition einzubringen, gleichzeitig über einen nicht minder wichtigen Gegenstand eine Beralhung zu pflegen, d. i. über die Abfassung eines einheitlichen Lehrplanes. Wir wissen nicht, ob der Vorschlag des Hrn. Eisler realisirt werben wird, glauben jedoch, folgende unvorgreifliche Bemerkungen dazu machen zu müssen. Die Rangirung der israel. Religionslehrer als „Hülfslehrer" und die entsprechende Besoldung derselben erscheint wohl äußerlich als eine empfindliche Zurücksetzung, erscheint jedoch nur als eine solche, und ist aus den factischen Verhältnissen zu erklären, wo nicht zu entschuldigen — denn man darf ja doch nicht vergessen, daß die jüd. Schüler'in der Regel die Minderheit, oft sogar eine fast verschwindende Minderheit bilden, daß in Folge dessen kein classenmäßig organisirter Unterricht in diesem Gegenstände ertheilt werden kann, sondern Combinationen der verschiedenen Classen und Vorbildungsstufen angehörenden Schüler eintreten müssen, so daß der Unterricht, der überdieß außer den systemisirten Lehrstunden ertheilt wird, immerhin etwas Ausnahmsweises an sich hat und wohl auch behalten muß. Mehr aber macht dies das Moment der persönlichen Qualification erklärlich. Ein classisch oder gar academisch gebildeter Religionslehrer wird von jedem vorurtheilsfteien christlichen Director oder Lehrer gerne als College angesehen und ausgenommen werden. Kann man es aber den Letzteren verübeln, wenn sie eine für den israel. Religionsunterricht bestellte Persönlichkeit, die sich über keinerlei ordentliche Schulbildung auszuweisen vermag und ihre Anstellung vielleicht nur dem Umstande verdankt, daß keine bessere Kraft vorhanden oder vcrfindlich war, wenn sie diese nicht als vollbürtigen Collegen anzusehen gesonnen sind? Nun aber giebt es Städte, in denen Gymnasien und Realschulen bestehen , die von auswärtigen isr. Schülern sogar stark besucht werden, die jedoch nicht Sitze ordentlicher israelit. Cultusgemeinden sind, sondern höchstens kleine Cultusvereine besitzen, deren Schächter und Borbeter in Ermangelung eines geeigneteren Lehrers als Religionslehrer prasentirt werden. Die Besoldung ist zu klein, als daß ein berufsmäßig ausgebilveter Mann sich um den Posten bewerben sollte und so muß man es denn 34*

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