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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-08-14 · Heft 33 (14.8.1877) · p. Seite 524

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 33 (14.8.1877)
Date
1877-08-14
Page
Seite 524 (sequence 8)
Language
German
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524 den Einberufern der Versammlung erklärt hatte, daß die genannte Gemeinde es sich als Ehre anrechnen wird, wenn die Rabbiner Böhmens ihre erste Versammlung in ihrer Milte abhalten und sie, die Gemeinde, denselben gastsreundliche Aufnahme gewähren können wird. Die meisten Theilnehmer waren schon am 23. Abends in Pilsen und wurde behufs persönlichen Bekanntwerdens eine Zusammenkunft im Hotel „Kaiser von Oesterreich" veranstaltet. Am nächsten Morgen um 8 Uhr fand die erste Sitzung statt. Nachdem der erste Programmspunkt, „die Constituirung der Versammlung," erledigt war, wurde zur Berathung des zweiten Programmspunktes „Berathung über die der hohen Regierung zu überreichende Denkschrift, betreffend: s) die Stellung der Rabbiner, l>) die Creirung von Bezirksrabbinaten, c) die Dispens von der Rabbinatsprüfung", geschritten. Als Substrat diente ein bereits fertiges diesbezügliches Elaborat von Dr. Maybaum. Indem ich nun bezüglich des äußern Verlaufes der Verhandlungen auf das mir von der Schriftführung der Versammlung zugesandte Protokoll verweise, beschränke ich mich darauf, hier die wesentlichsten Punkte der dem Herrn Eultusminister zu überreichenden Denkschrift hervorzuheben. 1) Nach einem dreijährigen Provisorium soll der Rabbiner, falls keine Kündigung während dieser Zeit erfolgt ist, als definitiv angestellt betrachtet und nur, wie der Staatsbeamte, wegen eines Disciptinarvergehens eutlaffen werden können. 2) So wie jeder Israelit nach der vor Kurzem erfloffenen Ministerial-Verordnung (nebenbei bemerkt ist dieselbe gestern am 1. August in Wirksamkeit getreten) in Bezug auf Eheangelegenheiten einer Cultusgemeinde mit einem Rabbiner angehören muffe, so soll dies auch bezüglich aller andern religiösen Angelegenheiten sein und sollen zu dem Zwecke Rabbinatsbezirke geschaffen werden, innerhalb derer dem Rabbiner gleiche Rechte zustehen und gleiche Pflichten obliegen sollen wie in der Gemeinde, in welcher er seinen Sitz hat. (Welche Rechte hat er da?, 3) Sollen die Behörden in religiösen Angelegenheiten sich unmittelbar an die Rabbiner und nicht, wie es jetzt geschieht, an die Gemeindevorstände wenden. — Ich habe schon mehrmals daraus aufmerksam gemacht, daß allem Anscheine nach die Behörden grundsätzlich kein „Rabbinat" kennen wollen. Der Rabbiner wird bloß als ein von der Gemeinde bestellter religiöser Functionär betrachtet. Das zeigte sich auch deutlich dieser Tage bei der Bekanntgabe des h. Statthaltereierlaffes, mittelst deffen die Eintheilung der Ehebezirke und die Namen der zur Vornahme von Trauungen berechtigten Rabbiner bekannt gemacht wurden. Obgleich dies eine Angelegenheit ist, die in erster Reihe die Rabbiner betrifft und die Gemeinden nur nebenher berührt, wurde der Erlaß doch an die Gemeindevorstände gesandt und den Rabbinern bloß angezeigt, daß ein solcher Erlaß erfloffen ist und sie bei den Gemeindevorständen Einsicht in denselben nehmen können. — 4) Sollen die Eultusbeiträge vom Steueramt einkassirt und der Rabbiner durch dasselbe sein Gehalt ausgezahlt erhalten. Der vierte Programmspunkt, „Berathung über einen zu entwerfenden Lehrplan für den israel. Religionsunterricht an den Volks- und Mittelschulen," wurde damit erledigt, daß ein Comits mit der Ausarbeitung eines solchen Lehrplans betraut wurde. Bon den „Freien Anträgen", dem fünften Programmspunkt, ist wohl der der wichtigste, daß die Rabbinerversammlung alljährlich zusammentrete und auch religiöse Fragen in den Kreis ihrer Berathung ziehe. Um meiner Berichterstatterpflicht vollends zu genügen, sei auch erwähnt, daß die Pilsener Gemeinde den Rabbinen ein Bankett in der Restauration Adelberg gegeben, an welchem der Gemeindevorstand und sämmtliche Rabbiner theilnahmen und bei dem die animirteste Stimmung geherrscht hat. Von den zahllosen, mitunter sehr launigen und geistreichen Toasten gedenke ich hier bloß derjenigen, die mehr einen officiellen Charakter halten. Der Vorsitzende, Dr. Vogelstein, toastirte ans Se. Maj. den Kaiser, Maybaum auf den Pilsener Gemeindevorstand, Lengßfelver auf das Präsidium der Rabbinerversammlung, Plaut auf die Pilsener Gemeinde und deren Gastfteundschaft, Dr. Steinschneider (Vorstandsmitglied) auf die Rabbiner, Stark auf die Vorstände und Gemeinden, deren Rabbiner an der Versammlung theilnahmen. Ob die Rabbinerversammlunz irgend welch praktisches Resultat erzielt hat, läßt sich heute noch nicht bestimmen; aber schon die Thatsache allein, daß eine Rabbinerversammlung stattgefunden, ist hierzulande nicht ohne Werth und Bedeutung. (Das Protokoll der Verhandlungen folgt in nächster Nummer.) Bon der Donan, 29. Juli. (Privatmitth.) Es ist jetzt gerade ein Jahr, daß, wie auch in dieser Zeitung berichtet, der Eultusminister die Ehe einer in Wien zum Judcnthume übergetretenen Katholikin mit einem Juden für ungiltig und die Kinder als außerehelich geboren erklärte.J) Die Pester israel. Cultusgemeinde, als die erste des Landes, erachtete es für ihre Pflicht gegen diese Verfügung beim Eultusminister Einsprache zu erheben; in welcher betont wurde, daß die diesbezügliche principielle Entscheidung verletzend ist und dadurch auch die privatrechtlichen Verhältnisse getrübt werden. Die Cultusgemeinde hält es für höchst unbillig, Kinder, die aus einem Ehebündniß stammen, welches von beiden Parteien als gesetzlich betrachtet wird, als illegitim zu erklären. Anläßlich dieser Eingabe, welche in Nr. 4 8 dieser Zeitung ihrem Wortlaute nach mitgetheilt wurde, hat sich der Eultusminister betreffs dieser Frage mit dem Justizminister 1) Das Nähere verhielt sich so: Die von Pest gebürtige Marie S. in Wien trat vom christlichen zum mosaischen Glaubcnsbekenntniß über und wurde dann auf Grund des diesbezüglichen Zeugnisses in Ofen durch den Rabbiner mit Simon R-, der sich zur mosaischen Confession bekennt, getraut. Aus dieser Ehe gingen mehrere Kinder hervor, die in die Ofener israelitischen Matrikeln eingetragen wurden. Als dieser Fall dem Cultusministerium zur Kenntniß gelangte, wurde diese Ehe für ungiltig und die Kinder als außerehelich geboren erklärt. Gleichzeitig wurde der Magistrat vom Eultusminister angewiesen» die Namen dieser Kinder in den israelitischen Matrikeln streichen und in die Matrikel der Tabaner römisch-katholischen Pfarrkirche auf den Namen der Mutter als uneheliche Kinder einttagen zu lassen.

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