Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1877)
- Date
- 1877-07-31
- Page
- Seite 489 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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489 solcher Vereinigung aus dem Schriftchen herauszuheben, und zur allgemeinen Beurlheilung in dieser unparteiischen Zeitung bekannt zu geben, sowie auch einige Bemerkungen beizufügen. S. 3. „Der Wunsch aber, daß ich mich der weitern öffentlichen Behandlung des Gegenstandes enthalte . . ., ist in der That das einzige vernünftige, verständnißvolle Wort, das Sie in Ihrer offenen Antwort gesprochen", „dem maßlosen Größenwahn gegenüber." 4. „Ein so leichtfertiges Abmachen mit einem paar hohlen durch nichts gerechtfertigten Phrasen." 5. „Gleich S. 3 enthält der Satz . . . eine gedankenlose Böiise." 6. „Wer so leichtfertig und gedankenlos sich fcin"'7i nns ist . . der zeigt eben damit, daß er gegenwärtig gar nicht in der Fassung ist, überhaupt eine nxnn zu vollziehen .... von der gedankenlosen Leichtfertigkeit". 12. „Es kann ja Einer ein cp-in und -92 sein, aber sein mc-in ist ein bnn bis nsnn . . . er ist eben ein -rsbn m 12 ■ptra 22n; oder es fehlt ihm die mis"1 x-,22 mit geradem Urtheil x 7122b xn'22 ns-ra" „hätten Sie . . . nicht nur in den -ii2Cp hineingeblickt, sondern wären immer auf den 2-npsi 2^in 12-1112, auf die Rechtsquellen zurückgegangen." 20. „Oder gehört yix “-n ns02 nicht zu der Privat- und amtlichen Lebensbibliothek eines Herrn Districtsrabbiners zu Würzburg?" Aehnliche Stellen könnten doppelt und dreifach nachgewiesen werden, wenn nicht schon diese genügten, um zu der Frage zu berechtigen, ob eine solche Schreibweise yi« -pn ist? ob sie besonders derjenige sich gestatten darf, welcher sich auf seine Kenntniß des yix -p*i etwas zu gute thut, und den angeblichen oder wirklichen Mangel desselben bei dem Gegner so bitter tadelt, ob er sich solche Schreibweise besonders einem Collegen und Gesinnungsgenossen gegenüber gestatten darf, dessen religiösem und sittlichem Werth er seine Hochachtung nicht versagen kann? "ce-ansm 12 ""2271 ">22 bsn. Gehört der schöne Satz: 2 xsi7 x 1 , -sbw2 ~'br 2">27i “1277 2122 "•n"' nicht zu den Lebensregeln des Herrn Dr. Hirsch? Und wenn jener sich auch wirklich zu viel herausgenommen hat, was gar nicht in Abrede gestellt werben soll, so sehr wie dieser hat er das Maß nicht überschritten, von welcher Ueberschreitung sowohl n-nn als y-ix “*n hätten ab halten sollen. Es ist nicht unsere Sache, uns in den Streit der beiden Herren zu mischen, auch würben sicher beide uns nicht als Richter anerkennen; das aber dürfen wir constatiren, daß ein Streit, welcher in solcher Weise geführt wird, sich nicht als ein 2-212 212b np'2712 herausstellt; und daß Manches, was Herr Dr. Hirsch seinem Gegner zum Vorwurf macht, theilweise noch viel mehr ihm selbst zur Last fallt, zur Bewahrheitung des rabbinischen Spruches: 12122 baisn 72 boi2, wie er ja auch Anderen Fanatismus und Sophistik vorwirft, während er selbst davon überftrömt. Da ich nun einmal begonnen habe, mich über diese Angelegenheit zu äußern, dürfte es mir noch gestattet sein, die zwei Hauptstützen des Herrn Rabbiners Dr. Hirsch, auf denen sein trennendes Gebäude ruhet, in ihrer Schwäche und Nichtigkeit zu zeigen. Zuerst das Verbiet der fast 400 Rabbiner. Mit aller Achtung vor diesen Männern, trotzdem deren Urtheil ein colportirtes und kein gemeinsames war, werden dieselben uns doch gestatten müssen, sowohl den bbvi '-1, welcher n"ic 'n:o behauptet: bx-iis-b rpi22 -px als auch den bxisis, welcher 212 den Satz aufstellt -1122-12 xbx 71-12271 ms-b nrrs 221271 -p2 px 2222 nT’222, als 222 -s:2 bipis zu halten, und wenn diese Sätze im Talmud auch keinen Beifall finden, so werden doch diese Lehrer selbst deßwegen nicht verketzert, und auch die 400 incl. des Herrn Dr. Hirsch und des -1212 2nn werden sie nicht als vom Juventhume abgefallen erklären können. Ein zweites Argument hatte sich Herr Rabb. Dr. Hirsch schon früher von -ps-is '-1 (72p 2,212) und 2^2212'' (72 72) geholt und wenn er auch neuerdings durch den;"*i zur Erkenntniß gekommen, daß der x-rso 12-x spedurch einen 1271b heilen wollte, zu welcher Erkenntniß bei uns Andern ein einfacher Vernunftschluß genügte, so will doch die Einsicht noch nicht bei ihm durchdringen, daß mit dieser Erkenntniß das ganze Argument aufhört ein „schlagendes Beispiel" zu sein, und vielmehr wegfällt. Es ist nämlich bei diesem Beispiel hervorzuheben, daß die beiden gegnerischen Herren den genannten sprauf Kosten des 2X2212"' '1 zum Arzt promovirt haben, während derselbe nirgends als solcher genannt wird; ich sage: auf Kostendes 2x2212"' 'n, denn dieser würde sich, wenn die Promotion ihre Berechtigung hätte, eines Fanatismus schuldig gemacht haben, welchen ich sogar den beiden Herren selbst bei aller Leistungsfähigkeit nicht zutrauen möchte. Sobald wir aber erkannt haben, daß die Heilung nicht von einem Arzt, sondern von einem Wundermann geübt werden wollte, dann werden wir einerseits dem 2x2212"' beisiimmen, daß er eine solche Heilung nicht zuließ, an welche er mit Recht nicht glaubte, und welche doch, wenn sie zufällig gelang, zum Abfall führen konnte, anderseits hätte Herr Dr. Hirsch seine Geschicklichkeit bewiesen xnbsb xn'22 71222 zu sein, jedoch 222 "p-s-s nb “pxi2 xn'222; dann hat auch das nies -:xtd X21221 besonders bei rem Wunderglauben jener Zeit eine ganz andere Berechtigung, als es ohnedies haben würde, ist aber auch jedem Vergleich mit den Zuständen unserer Zeit entrückt. Wenn möglich mit noch größerer Sicherheit ist der Begriff des nid-2, welches die usbnri ">2271 perhorrescirten, bei dem andern „schlagenden Beispiel" (72p 21212) zu erkennen. Wir dürfen nur die Erzählung näher ansehen, welche am Schluffe der Seite beginnt. Außer dem Verse '21 n71222 xb x:x, welcher in allen Ausgaben vorkommt, und deutlich zeigt, von welchem Buche und welcher Menschenelasse die Rede ist, lassen l die nur in einigen Ausgaben vorkommenden Wörtchen zix und