Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 31 (31.7.1877)
- Date
- 1877-07-31
- Page
- Seite 488 (sequence 4)
- Language
- German
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488 aller thalsächlichen Wahrheiten" u. s. w. vorgeworfen. Er wird auch leichtfertig genannt, der jetzige Bamberger sei ein Asmovai, der mit dem früheren Salomo vertauscht worden, seines Rabbinatsfefsels verlustig, ein Falsificator, der seine Discussion mit einer „gedankenlosen — Betise" eröffnet u. s. w. Unsere Leser werden zugeben, daß es ein widerwärtiges Geschäft ist, sich mit solchen Schimpfereien befaffen zu sollen, die hier gerade so als aus Religionspflicht, als in majorem dei gloriam ausgestoßen vorgegeben werden, wie wir dies auf anderen Gebieten täglich gewahren. Und welche Streitpunkte füllen nun die Schrift des Herrn Hirsch (61 Seiten größten Octavs)? Zuerst, ob, wenn ein Rabbiner verboten hat, ein anderer Rabbiner erlauben darf? Alsdann, ob ein früheres Gutachten Bambergers, das er an einen gewiffen Spitzer nach Wien in Gesellschaft anderer Rabbiner seines Standpunktes abgegeben, und das benutzt werden sollte, um auch in Oesterreich ein Lasker'sches Austrittsgesetzchen zu erwirken — was jedoch nicht gelang — ob, sage ich, dieses frühere Gutachten mit seinem gegenwärtigen übereinstimme oder nicht? Dies sind die welterschütternden Streitpunkte der beiden Herren. — Die Männer, welche dem Stabilismus und der Neuorthodoxie nicht angehören, haben bis jetzt sehr recht daran gethan, sich in diesen Zwist gar nicht zu mischen. Selbst wenn Herr S. R. Hirsch alle diejenigen Juden, welche zwar an die messianische Zeit, von den Propheten verkündet, von der Entwickelung der Menschheit und der göttlichen Weltordnung verbürgt, nicht aber an einen persönlichen Messias und an die Wiederherstellung der blutigen Opfer glauben, für Minim und Epikorßim, d. i. für Ketzer und Gottesleugner erklärt, wie er es in dem vorliegenden Pamphlet mit großem Nachdruck thut, ist es bester, darüber lächelnd zur Tagesordnung überzugehen, als sich mit Leuten in Streit einzulaffen, mit denen gar nicht gestritten werden kann. Man kann nur annehmen, daß, wenn Hirsch dem Bamberger Größenwahnsinn zuschreibt, er dies in dem eigenen Gefühle einer solchen Schwäche oder Stärke thut. Derartige Männer würden Moses, würden die Propheten, wenn sie heute wiederkämen, und selbstverständlich von vielen späteren Machwerken nichts wissen wollten sicher auch für Minim und Epikorßim erklären. Wollen sie selbst doch nichts von Esra, dem Reformator, von Hillel, dem Reformator, von Akiba, dem Reformator, und allen solchen Reformatoren, die auch ein wenig selbst denken und selbst urtheilen wissen, sondern halten sich allein an den Buchstaben einiger geschriebenen Gesetze und Aussprüche, um deren Sinn sie sich dann wieder in den Haaren liegen. Gehen wir also darüber hinweg, ohne uns auch nur zu beschweren. Aber zuletzt schießt Hirsch noch einen Bock, den wir ihm doch ein klein wenig be leuchten müssen. Er erklärt im Lauf seiner Broschüre, daß er es nur mit der Gemeinde als solcher, die er für seine Anhänger ächten und bannen will, zu thun habe, durchaus nicht mit den Mitgliedern dieser Gemeinde. Er beabsichtige durchaus nicht, seinen Anhängern den freundschaftlichen Verkehr, die intime Verbindung mit den Mitgliedern der Gemeinde zu verbieten. (Schade, daß er es nicht thut, sein Fiasco würde um so augenscheinlicher!) Nun trumpft er aber am Ende mit der Autorität des seligen Sofer auf, der in dem Hamburger Tempelstreite (1818 und 1819) ein Gutachten ganz wie der Herr Hirsch und Genoffen abgegeben habe. Er citirt eine Stelle wörtlich, und übersetzt sie folgendermaßen: „Läge es in unseren Händen, eine praktische Entscheidung über sie zu treffen und auszuführen, so wäre meine Ansicht, eine völlige Scheidung zwischen ihnen und uns eintreten zu lassen, daß unsere Kinder sich nicht mit ihren Kindern verheirathen, damit sie nicht ihnen nachzufolgen verleitet werden, und daß ihr gemeindlicher Anhang wie der gemeindliche Anhang des risrwn airr^m pna: (der Sadducäer und Karäer) werde, lie für sich und wir für uns. Alles dies ist meine Meinung für die Theorie, aber nicht für die Praxis ohne staatliche Erlaubniß. Ohne diese mögen meine Worte kraftlos und wie nichtgesprochen bleiben." Und nun ruft Hirsch triumphirend aus, daß diese staatliche Erlaubniß durch das Gesetz vom 28. Juli 1876 gegeben sei. Ei, Herr Hirsch, sehen Sie denn nicht, in welchen großen Jrrthum der sel. Sofer verfallen! Denn das Staatsgesetz verbot damals den Austritt aus der Gemeinde, aber es verbot nicht und konnte nicht verbieten, „seine Kinder nicht mit ihren Kindern zu verheirathen." Der Staat kann irgend eine Heirath verbieten, er kann aber nicht gebieten eine Heirath mit irgend Jemandem zu schließen, folglich auch nicht verbieten, mich mit Jemandem nicht zu verheirathen. Ohne ein Staatsgesetz zu berühren, hätte der selige Sofer seinen Anhängern verbieten können, ihre Kinder mit Kindern von Reformern zu verheirathen. Ähre „unantastbare rablünische Autorität" hat hier also entweder einen Jrrthum begangen, oder aber ihre Pflicht nicht gänzlich gethan. Und dann: wo bleibt der intime Verkehr mit den Mitgliedern der von Ihnen geasserten Gemeinde? Wenn Sie die Autorität des sel. Sofer anerkennen, so wüsten Sie nicht allein den Austritt gebieten, sondern auch eine völlige Scheidung, am ersten aber jede Berheirathung Ihrer Anhänger mit anderen Juden verbieten. Hat doch ein solches Verbot auch der jetzige Oberrabbiner zu London versucht, aber später — wenn auch stillschweigend zurückgenommen. So haben Sie hierbei selbst eine Blöße aufgedeckt, die dem Schluffe ihrer Schrift nicht sehr schön steht. Zuletzt ruft Hirsch auch das Mitleid mit seinem Alter und seiner leiblichen Schwäche an, und dies versagen wir ihm gewiß nicht. — Außerdem hat auch ein Herr E. Schwarzschilv, Vorsteher der Religionsgesellschaft, ein „Offenes Wort" gegen Bamberger losgelaffen. Mit diesem schwächlichen Product wollen wir den Leser nicht behelligen. Alls Uutersranken, im Juli. (Privatmittheilung.) Was ‘jn ar min, in neuorthodoxer Weise treu vereinigt, zu leisten vermag, davon giebt das neueste Sendschreiben des Herrn Rabbiners Hirsch an Herrn Districtsrabbiner S. B. Bamberger glänzendes Zeugniß. Sie erlauben mir wohl, einige Früchte