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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-24 · Heft 30 (24.7.1877) · p. Seite 470

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 30 (24.7.1877)
Date
1877-07-24
Page
Seite 470 (sequence 2)
Language
German
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470 das Volk gegen uns aufzuwiegeln, Zusammenrottungen wider uns zu Stande zu bringen, um uns in unsrem Leben und Eigenthum zu schädigen. Wir wissen sehr wohl, daß wir hierbei nur die Mittel abgeben sollten; es war darauf abgesehen, die Länder, namentlich das deutsche Reich und Oesterreich durch eine Reihe von Volksauflaufen in Unruhe zu versetzen, das Volk an Gewaltthätigkeiten nach religiösen Beziehungen zu gewöhnen, die Regierungen zu schrecken, und so revolutionäre und contrerevolutionäre Bewegungen hervorzurufen, welche den Widerstand gegen die römischen Pläne lahmlegen sollten. Dies ist Alles Thatsache und wir brauchen daher kein Wort weiter hinzuzufügen, welche Pflicht wir haben, stets wachsam zu sein und dem bestehenden Staate, soweit unsre Kräfte reichen, Hülse zu leisten. Die große römische Partei hat ein gewaltiges Ziel, und zwar in zwei Etappen. Die erste ist: die völlige Ungebundenheit der römischen Kirche durch staatliche Gesetze und Einrichtungen. Sie will den Papst und als seine Werkzeuge die Bischöfe und Priester aller Grade unbedingt in allem dem frei wallen, d. h. herrschen lasten, was sie als ihr gehörig betrachtet. Dies ist aber von großem Umfange und Bedeutung, denn sie beansprucht den gesummten Unterricht in ihren Händen zu haben, von der Volksschule bis zu den Universitäten und Akademieen; ebenso sollen alle ehelichen Verhaltniste allein unter ihrer Jurisdiction sich befinden. Geburt und Tod sollen ihr unterstehen; ihr Vermögen soll sie ungehindert vermehren, Orden aller Art ohne staatliche Genehmigung und Aufsicht gründen und ausdehnen können; abgesehen davon, daß die inneren kirchlichen Angelegenheiten lediglich von ihr abhängen und die gesammte Geistlichkeit in jeder Beziehung, auch in der gerichtlichen, ihr allein unterworfen sein soll; und zur Ausübung aller dieser Rechte soll ihr überall die weltliche Macht zu Gebote stehen. Dies ist es, was unter „Freiheit der Kirche" verstanden wird, und wofür man sich auch bei Gelegenheit in listiger Weise des vom Svllabus verpönten Ausdrucks „Trennung von Kirche und Staat" bedient. — Jndeß dies ist nur die erste Etappe. Die zweite wäre: die Obherrschafl des unfehlbaren Papstes über alle Völker und Reiche, das Schiedsrichteramt destelben in allen internationalen Fragen zwischen den Nationen und Staaten und in allen gesetzgeberischen Acten innerbalb jedes einzelnen Staates, getragen von der wiederhergestelllen weltlichen Macht des Papstes, dem Kirchenstaate. Denn der Papst soll nicht allein die Streitigkeiten der Völker entscheiden, sondern auch die Gesetze jedes Staates zulasten oder verwerfen, für gültig oder ungültig erklären können. Der gegenwärtige Papst hat diesen Anspruch nicht blos in Reden und Erlasten, sondern auch faktisch durch Ungültigkeitserklärungen, z. B. der österreichischen Staatsgrundgesetze bethätlgt. Wer möchte, der einen Blick in die Ereignisie und den Charakter nur des letzten Jahrhunderts wirft, dies nicht für ein Gebilde der Phantasie, für eine Pbantasmagorie aus vergangener Zeit, fast mochte man sagen, für ein Gespenst aus mitternächtiger Stunde ansehen? Bedenkt man, wie schwächlich der Einfluß der römischen Kurie schon mit dem 17., noch mehr während des 18. Jahrhunderts geworden, wer des Umsturzes gedenkt, den für re und den Klerus die französische Revolution von 1789, der Terrorismus von 1793, die französischen Kriege in Italien und Deutschland, die napoleonische Herrschaft gebracht, die zum ersten Male den Papst seiner weltlichen Herrschaft beraubte; wer die Entwickelung in Politik, Gesetzgebung und Institutionen seit jener Zeit bis auf den heutigen Tag in allen civilisirten Staaten in Betracht zieht, besonders die Umwandlung des Absolutismus in den Constitutionalismus; wer auf die jüngste Einziehung des Kirchenstaates durch den italienischen Einheitsstaat sieht — den muß jenes oben gezeichnete Ziel des Vatikans ein völlig monströses. völlig fiktives dünken. Aber ist es dieses in der Thal? . . . Die Geschichte lehrt uns, daß das Papstthum dem langen Zeiträume von anderthalb Jahrtausenden angehört, die es trotz mannichfachen Wechsels überdauerte; und dann, daß es consequent eine und dieselbe Idee, nämlich die Erlangung der Weltherrschaft verfolgte; und endlich, daß es, wenn auch nicht äußerlich, doch innerlich in immerwährendem Forlschrilt begriffen war. Wer den Anfang als Bischof von Rom mit dem Streben, der erste unter Gleichen (primus inior parps) zu werden, und das Ende in unsrer Zeit, nämlich die vogmatisirte Unfehlbarkeit des Papstes, hiermit die Herabdrückung der Concilien zu blos berathenden Versammlungen und die völlige Unterwerfung der Bischöfe, die vollständige Dienstbarmachung sämmtlicher Priester miteinander vergleicht, muß den inneren Fortschritt durch alle diese Jahrhunderte zugestehen. Dieses große geschichtliche Leben muß uns demnach den Begriff einer Realität, einer starken Wirklichkeit geben. Allerdings ist es eine geschichtliche Unwahrheit, wenn dem mittelalterlichen Papstthum der wirkliche Besitz jener Rechte zugeschrieben wird, die es immer nur erstrebt und höchstens unter sehr günstigen Umständen in diesem oder jenem Augenblicke besesten hat. Durchlieft man z. B. die bändereiche Geschichte der Stadt Rom während res Mittelalters von Gregorovius, so sieht man, daß die Päpste in unaufhörlichen Kämpfen standen und nur selten und kurze Zeit sich der Ruhe und Sicherheit erfreuten. Bald befanden sie sich im Streit mit dem römischen Volke oder mit dem Feudaladel der ihnen unterworfenen Provinzen, bald in blutiger Fehde mit den italienischen Städten und Herrschern, bald im Kriege mit den deutschen Kaisern, den neapolitanischen Fürsten, den Franzosen, den Spaniern; mit großer politischer Schlauheit stellten sie sich auf die Seite der einen Partei, um alsbald bei günstigeren Chancen zur andern Lberzutreten; sie gesellten sich heute zu den Mächtigeren, um Vortheile von ihnen zu erlangen und in der nächsten Zeit zu den Schwächeren um die Herrschaft der Mächtigeren zu beschränken. Oft mußten sie aus Rom fliehen, eine lange Zeit sogar in Avignon ihren Sitz ausschlagen; bisweilen wurden sie eingekerkert und selbst in ihrer Person übel behandelt; Entsetzung und Gegenpäpste kamen nicht selten vor. Man könnte

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