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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-17 · Heft 29 (17.7.1877) · p. Seite 462

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 29 (17.7.1877)
Date
1877-07-17
Page
Seite 462 (sequence 10)
Language
German
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462 Jedenfalls aber dürfte die Religionsschule Hombergs die erste behördlich concessionirte Neligionsschule, die es überhaupt gegeben hat, gewesen sein. Vom jungen und vom alten Königswarter. Die „Wiener Morgen-Post" vom 29. Juni enthält folgende interessante Mittheilung: Vom seligen Herrn Biedermann, der vor Jahren Vorstand der israelitischen Cultusgemeinde in Wien war, erzählt man, daß er, wenn er den Sitzungen dieses Collegiums präsidirte, das autokratische Wort zu gebrauchen pflegte: „Ich bin zwar nur ein Einzelner, aber wenn ich etwas will, muß ich es durchsetzen. Diese etwas einseitige und halsstarrige Anschauung und Auffassung der Verhältnisse konnte man einem Manne Nachsehen, der in der Zeit der tiefsten Reaction lebte, in solchen Grundsätzen ausgewachsen war und an die Spitze eines, wenn auch Mit tiefem Bedauern, Las gilt in diesem Falle nicht als bloße Phrase: denn Baron Königswarter hatte bei verschiedenen Gelegenheiten Züge einer wahrhaft großherzigen Gesinnung an den Tag gelegt, um derentwillen man ihm seine etwas absolutistisch gefärbten Marotten gerne verziehen hatte. Erst vor Kurzem hatte er das Collegium durch einen solchen echten Gentlemanzug überrascht. Es handelte sich um die Erwerbung einer Parcelle auf dem Central-Friedhofe als besonderen Begräbnißplatz für die Bekenner des mosaischen Glaubens. Zur Acquisition dieses Platzes war der sofortige Erlag von sechzigtausenv Gulden benöthigt; doch war die wie alle Welt momentan etwas bedrängte Cultusgemeinde nicht in der Lage, eine solche Summe flüssig zu machen. Die Angelegenheit kam in der Sitzung des Vorstandes zur Sprache, und während sich die anderen Herren mit tiefsinnigen Projecten beschäftigten, durch welche Negociation dieser Betrag rasch herbeigeschafft werden könne, hatte Baron Königswarter, der scheinbar tändelnd seinen Bleistift über das vor ihm liegende leere Blatt Papier hin- und hergleiten ließ, eine Anweisung auf selbst nur tolerirten Verwaltungskörpers gestellt, das absolute s sechzigtausend Gulden niedergeschrieben, die er dem Präsidenten überreichte. Mit freudiger Ueberraschung las er, daß die Anweisung an der Kaffe des Bankiers a vista auszuzahlen sei und der Betrag der Gemeinde als unverzinsliches, an keinen Termin der Rückzahlung gebundenes Darlehen zu betrachten sei. Solch' schöner Züge weiß man viele von dem Baron Königswarter zu erzählen, der, wo es sich um gemeinnützige Unternehmungen oder auch um Privathülfe handelt, solchen Forderungen stets ein williges Ohr und eine offene Hand leiht. Aber Widerspruch verträgt er nicht, er will und muß Recht behalten und daher gab es oft Conflicte im Schooße dieses Berwaltungskörpers und der letzte endigte mit seinem Austritte aus demselben. Man hat seit dem Tage, an welchem die Gemeinde dieser empfindliche Verlust traf, verschiedene Versuche gemacht, den Zürnenden zu besänftigen und zum Wiedereintritte zu bewegen; allein er blieb unerschütterlich bei seinem Entschluffe. „Da war sein Vater doch zugänglicher," bemerkte ein altes Mitglied der Gemeinde, „ja er stand nicht an. offen sein Unrecht einzugestehen, wenn man ihn dessen überführte. Vielleicht interessirt Sie die Geschichte, sie wirst nebenbei ein bezeichnendes Streiflicht auf, Gott sei Dank, längst überwundene Zustände und Verhältnisse. Zur Zeit, als die Strashäuser noch unter der Aufsicht von geistlichen Schwestern standen, hatte die Wiener Cultusgemeinde, um den Gefangenen jüdischer Confession doch einigen Trost und Belehrung zu verschaffen, einen Seelsorger mit dem Amte eines Feldpredigers betraut, der nicht bloß in den Wiener Arrestlocalen die Gefangenen besuchte, sondern von Zeit zu Zeit auch die Strashäuser der Provinz bereiste und mit den Vorständen dieser Correctionsanstalten in Verkehr stand. Dieses Amt verwaltete mit liebevollem Eifer und großer Hingebung der Regime in seinem beschränkten Wirkungskreise mit Vorliebe übte. Das hat sich nun im großen Staatskörper, wie im Mikrokosmus der Gemeinde geändert: die Völker sowohl wie das auserwählte Volk werden nach parlamentarischen Grundsätzen geleitet. Allein im Kopfe einzelner Machthaber steckt noch immer ein Rest jenes selbstbewußten Herrscherverlangens, welches sich nur ungern oder gar nicht dem Votum der Majorität fügt, und wenn sich eine solche Persönlichkeit mit seiner Ansicht in der Minorität findet, droht es gegen jeden parlamentarischen Brauch mit dem Austritte und führt ihn auch durch. Solch' eine Scene mit stark absolutistischem Beigeschmäcke spielte sich vor Kurzem im Schooße der hiesigen Cultusgemeinde ab. Im Allgemeinen ist der Fall bereits bekannt geworden, es handelte sich um den von vielen angesehenen Damen eingebrachten Wunsch, die ihnen in hebräischer Sprache unverständlich gewordenen Gebete im Gotteshause fortan in deutscher Sprache vorlragen zu lassen. Die Mitglieder des Vorstandes konnten sich nicht alsbald über den Antrag entscheiden, und wählten den bei Einbringung von heiklen Anträgen auch im Parlament beliebten Ausweg, die Angelegenheit einer Commission zur Berathung und zur Berichterstattung zu überweisen. Dieser Ausweg war aber nicht nach rem Sinn eines Vorstandsmitgliedes, des Barons Moritz Königswarter, der eine sofortige Ablehnung dieses Antrages verlangte, von einer Ueberweisung an eine Commission nichts wissen wollte und als er bei den Collegen auf Widerspruch stieß, die Cabinetssrage stellte. Einen solchen kategorischen Imperativ konnten sich die übrigen Vorstände der Gemeinde nicht bieten lassen, die Majorität konnte aus ihr gutes Recht nicht verzichten und man mußte den starr auf seinen Verwerfungsantrag beharrenden Mäcen, wenn auch!noch lebende bekannte Professor G. Wolf, der noch jetzt in der mit tiefem Bedauern, auf seine Ehrenstelle resigniren lassen.! Eigenschaft als Reliigionslehrer thätig ist.

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