Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1877)
- Date
- 1877-07-17
- Page
- Seite 461 (sequence 9)
- Language
- German
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461 Jeuilleton. Die erste behördlich concessionirte israelitische Leligionsschule. Von G. Wolf. In einem Fascikel des Archives des Ministeriums für Cullus und Unterricht, welches Materien über Unterricht der Protestanten enthält, fand ich auch ein Actenstück, das irrthümlicher Weise hineingekommen, über den Religionsunterricht der Israeliten in Wien, das gewissermaßen eine Lücke ansfüllt, und ich halte die Veröffentlichung desselben nicht für überflüssig. Nach § 23 des Gymnasialcodexes vom Jahre 1804 waren die jüdischen Schüler der Gymnasien in Oesterreich ganz den Eltern in Rücksicht auf den Religionsunterricht überlaffen und zwar weil jüdische Kinder kern freies Religionexercitium (welches nach dem Toleranzpatent nur den Katholiken gestattet war) und keine autorisirlen Religionslehrer haben. Zur Beförderung der guten Gesinnungen und Handlungsweise unter den Juden, ließ der Kaiser Franz von Her; Homberg das bekannte „Bne Zion" verfassen, „welches die Vorschriften der Sittenlehre nicht nur aus Vernunftgründen faßlich darstellt, sondern dieselben auch mit beweisenden Stellen aus den heiligen Büchern der Israeliten begründet." In dieser Weise ließ sich über dieses Werk die Studienhoscommission in einem Decret an die niederösterreichische Regierung vom 14. Dec. 1810 vernehmen: Herz Homberg erhielt für das Manuscript 1000 fl. Wiener Währung einschlüssig der 250 fl., die er bereits als Vorschuß bekommen hatte. Das Werk war vom sel. mährisch-schlesischen Landesrabbiner befürwortet und ebenso erhielt es der Fürsterzbischof von Wien, Graf Sigmund Hohenwart, zur Begutachtung. Dieser wünschte zu § 222, der von Gottes Gerechtigkeit und Gnade handelte, folgenden Zusatz, daß bei Aneignung fremden Gutes nur dann eine Sühne stattfinden kann, wenn dem Eigenthümer Ersatz geleistet würde. Die Studienhoscommission gab der Regierung den Auftrag, diesen Zusatz nur dann aufzunehmen, wenn Herz Homberg denselben mit den Begriffen der Rabbiner vereinbarlich findet. Das Lehrbuch erschien 1811 und mit demselben das Gesetz, daß erst dann die Heirathsbewilligung zu ertheilen sei, wenn Braut und Bräutigam die Prüfung aus demselben bestanden haben, und da der weitaus größte Theil der Brautleute dies nicht zu thun in der Lage waren, so dient es blos dazu, um Rabbinern, Lehrern und christlichen Beamten eine Einnahmsquelle zu verschaffen. Homberg schritt hierauf bei der Studienhoscommission ein, ihm zu gestatten, eine Lehranstalt für die israel. Jugend zu errichten, in welcher das religiös-moralische Lehrbuch Bne Zion unterrichtet werden soll, was ihm gestattet wurde.^,Es war dies daher die erste behördlich autorisirte Religionsschule 'ür Israeliten, die es überhaupt gegeben hat. Homberg veröffentlichte nun eine Kundmachung «sie ist in derselben Weise gedruckt, wie damals amtliche Kundmachungen überhaupt gedruckt wurden) die wir ihrem Wortlaute nach folgen lassen: „Eröffnung einer Lehranstalt für die isr. Jugend. Die hochlöbliche k. k. Studienhoscommission hat dem Unterzeichneten gnädigst bewilligt, eine Unterrichtsanstalt zu eröffnen und Knaben und Mädchen der israelitischen Nation in abgesonderten Stunden in dem von Sr. allerhöchsten k. k. Majestät für die jüdischen Schulen vorgeschriebenen religiös-moralischen Lehrbuche: Bne Zion in deutscher Sprache zu unterrichten. Den halbjährigen Prüfungen dieser Lehranstalt wird die k. k. Normalschulenoberaufsicht mit Zuziehung des Stadthauptmannschaftscommiffärs und k. k. Rathsherr Angermayer beiwohnen. Das jährliche Schulgeld hat die h. k. k. Landesregierung auf 30 fl. W. W. für jedes Kind zu bestimmen geruht. Kinder unvermögender Eltern genießen den Unterricht unentgeldlich. Eltern, Pflegeväter und Vormünder werden demnach eingeladen, ihre Kinder und Mündel an diesem Unterrichte Theil nehmen zu lassen. Nähere Auskunft über die Einrichtung desselben ertheilt in seiner Wohnung (auf dem alten Fleischmarkt 'Nr. 706) täglich Morgens bis 9 und Nachmittags bis 6 Uhr. Wien im Juny 1812. Herz Homberg, Vormaliger k. k. Oberauffeher der deutschjüdischen Schulen u. Censor der hebräischen Bücher in Galizien. Nun regte der Bicedirector der Gymnasialfiudien in Wien, Franz Schönberger, 11. Juli 1812 wieder die Frage an, da vie israel. Schüler in Wien nun eine eigene Religionslehranstalt haben, daß sie wie die andere akatholische Gymnasialjugend nach dem Hofoecret vom 3. Febr. 1804, Zeugnisse über den Fleiß und den Fortgang in der Religionslehre beizubringen hätten, und die betreffende Fortgangsclaffe wäre in den Catalogen und Schulzeugnissen einzumerken. In allen Orten, wo israelitische Religionslehranstalten bestehen, müßten israelitische Schüler gleich ven übrigen akatholischen Jünglingen behandelt werden. Die Studienhoscommission genehmigte für Wien, 17. Juli 1812 diesen Vorschlag und an die Gubernien von Böhmen, Mähren und Galizien erging ein Decret, in welchem sie aufgefordert wurden, sich zu äußern, in welcher Weise man erfahren könnte, ob die jüdische Gymnasialjugend mit Erfolg das gesetzlich eingeführte Lehrbuch Bne Zion erlernt. Wie es jedoch scheint, wurde die Schule Hombergs nicht besucht (über Homberg vergl. unsere Geschichte der Juden in Wien, S. 124) und im Jahre 1813 errichteten die Israeliten Wiens eine Religionsschule, in welcher der Lehrer Herz wirkte. 29