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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-17 · Heft 29 (17.7.1877) · p. Seite 458

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 29 (17.7.1877)
Date
1877-07-17
Page
Seite 458 (sequence 6)
Language
German
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458 Vereinigung zur Unterstützung solcher unbemittelter Glaubensgenoffen gebildet. Dieselbe bildet keinen selbstständigen Verein, sondern ist nur eine Privatvereinigung von Studenten, die stch eng an einen bereits hier bestehenden Verein zu dem nämlichen Zwecke angeschloffen und sich auch dessen vortrefflicher Leitung, bestehend aus Männern wie Prof. Lazarus und l>r. Rieß u. a., unterstellt hat. Dieser Verein wirkt nun zwar höchst segensreich — er unterstützt circa 80 jüdische Studenten augenblicklich — allein bei der großen Anzahl der seine Hülfe in Anspruch nehmenden reichen seine, wenn auch sehr betrachlichen Mittel, lange nicht aus. Besonders wünschenswerth war es daher für ihn stets, auch die student. Kreise dahier, sowie wohlthatige Glaubensgenoffen außerhalb Berlins für seine Bestrebungen zu interessiren. Dies zu erreichen, ist die Aufgabe der neugegründeren Vereinigung. Obwohl erst wenige Tage bestehend, erfreut sich dieselbe der günstigsten Aufnahme seitens der jüdischen Studentenschaft und bereits circa 70 haben monatliche Beiträge gezeichnet. Möchten diese Zeilen ein wenig beitragen, daß auch der zweite Zweck der neuen Vereinigung erreicht würde, auf daß auch außerhalb Berlins die Wohlthätigkeit in höherem Grade als bisher diesem edlen Unternehmen ihre Aufmerksamkeit zuwende. Vorzügiich in den Provinzen Posen und Schlesien, die annähernd 60 Procent aller Unterstützungsbedürftigen sellen, wäre dies zu wünschen. Etwaige Gaben sind zu richten an Herrn l)r. Jul. Rieß, Rosenthalerstraße 32. (Wir können obigen wohlthätigen Zweck nur dringend empfehlen und deffen wachsende Erfüllung wünschen! Red.) Stralsund, 8. Juli. (Privatuntlh.) In Bezug auf die Erwiderung des Herrn Gerson in voriger Nummer gestalten Sie mir die Bemerkung, daß ich kein Wort gegen die sonstige Ehrenhasligkeit der Herren Samuel ausgesagt habe. Es galt mir nur, das Austrittsgesetz in seiner dermaligen Fassung zu charakierisirn. Eingestandener Maßen gehören auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1847 die Brüder Samuel zu der hiesigen Gemeinde. Durch ihren entfernten Wohnsitz waren sie genölhigt, die Anstalten einer anderen Gemeinde zu benutzen, und deshalb riese zu entschädigen. Richtig ist also, daß sie durch ihre Austrittserklärung den Beitrag zu der hiesigen Gemeinde ersparen. Das Austrittsgesetz läßt aber den Austritt nur „aus religiösem Bedenken" zu. Wie verhält es sich also mit dieser, nothwendig abzugebenden Erklärung, wo es sich nur um Ersparung eines Beitrags handelt, ver allerdings als eine Doppelbesteuerung erscheint? Es ist und bleibt eine Geldfrage, wo das Gesetz allein „religiöse Bedenken"' verlangt. Dies ist es, was auch in diesem Falle constatirt werden sollte. Oesterreich - Ungarn. Pest, im Juli, lPrivatmiltheil.) Die Angelegenheit des hiesigen Rabbinerseminars geht jetzt mir rascheren Schritten vorwärts. Die Professoren sind installirt, und den Deutschen unter ihnen zur ausdrücklichen Bedingung gestellt, nach drei Jahren ungarisch vortragen zu können. Für die Bibliothek ist die von Leopold Löw hinterlaffene Büchersammlung angekauft und ebenso wird in diesem Augenblicke die des verst. Prof, della Torre in Padua übernommen. Dagegen hat sich die Verhandlung über den Ankauf der bekannten Rosenthal'schen Bibliothek (jetzt in Amsterdamzerschlagen, weil der Besitzer Bedingungen zu seinen persönlichen Gunsten stellte, die zu erfüllen gar nicht in der Macht der Leiter des Seminars lagen, wie auch sicherlich nicht in der Macht irgend eines anderen Käufers. An Schülern wird es nicht fehlen, wenn auch hierdurch der hiesigen Gemeinde eine neue, nicht unbedeutende Last erwachsen wird. Denn bekanntlich ist es nur die unbemittelte Jugend, welche sich dem Rabbinerstande widmet, und die Schüler müffen daher nothwenvig so unterstützt werben, daß sie existiren können. Frankreich. Bonn, 5. Juli. «Privatmilth.) Wir haben in der vorigen Nummer den Aufruf veröffentlicht, welchen die Herren Rabbiner von Paris in Verbindung mit den Deligirten aller israelitischen Wohlthätigkeits-Vereine — Namen von hoher Bedeutung aus allen Zweigen des öffentlichen und des bürgerlichen Lebens — erlaffen haben, um eine Stiftung zu Ehren des verstorbenen Albert Cohn zu begründen, deren Zweck mit den Worten angegeben ward: „Um Personen, die es verdienen, zu Hülfe zu kommen, indem ihnen die Mittel zum Unterricht oder zur Arbeit gewährt werden." Dieser Ausdruck erschien Manchem etwas unbestimmt. Der Herr Großrabbiner des israelitischen Central- Consisloriums von Frankreich, Isidor, richtet desfalls an uns ein Schreiben, aus welchem wir die wesentlichsten Stellen hervorheben. Er sagt: „Fast alle Tage kommen aus „allen Ländern der Welt", besonders aus Oesterreich-Ungarn, Norddeutschland und Polen, junge Leute hier an, welche, sei es um Philologie, Medicin oder Jura zu studiren, oder die mathematischen Wisienschaften, sei es, um sich in den Künsten oder im Handel zu vervollkommnen, Monatliche Unterstützungen oder eine wirksame unmittelbare Hülfe verlangen, ihre Pläne zu verwirklichen. Während seiner Lebenszeit füllte Albert Cohn durch seine Stellung in der Gemeinde und durch seinen Einfluß in der Familie Rothschild so zu sagen ganz allein das aus, was wir jetzt in Gemeinschaft zu leisten wünschen. Er gab direct die nölhige Hülfe und setzte sie in monatlichen Uulerstützungen fort. Sein Tod har eine große Lücke hervorgebracht, und diese auszufüllen, ist der Zweck unserer Stiftung. In diesem Augenblick haben wir zu Paris eine große Anzahl junger Leute von der Kategorie, von welcher ich eben gesprochen. Es war immer so. es ist das Schicksal der großen Städte und großen Gemeinden, über welches wir uns auch nicht beklagen. In dem gedachten Paragraphen unseres Aufrufs haben wir dies auszudrücken gesucht, und wir

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