Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1877)
- Date
- 1877-07-17
- Page
- Seite 457 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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- Hanau 1× ep/1047937
- Seesen 1× ep/1048106
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457 Man wird hierbei den Ausdruck Erpressung mit Hülfe der Religion nicht zu schwer finden. Allerdings wendet man ein, daß die Leichen Armer von der Gemeinde umsonst begraben werben, und diese sich daher an den Begüterten erholen müsse. Dies muß jedoch seine Grenzen haben und darf nicht zu den offenbarsten Ungerechtigkeiten führen, noch dazu, da gesetzlich für die Leichen fremder Armen die Heimathsgemeinde derselben eintreten muß. Nichts thut dem religiösen Gefühle mehr Eintrag und lockert häufiger das Band, welches die Gemüther an die Beobachtung religiöser Satzungen knüpft, als die drückende Erfahrung, vie durch derartige Mißbrauche gemacht wird. Um der Ehre unsrer Religion, sowie um der Festigung in ihr willen, müssen solche Mißbräuche abgeschafft, und alle Willkür durch reglementarische Festsetzungen beseitigt werden. Seesen, im Juli. (Privatmitth.) Versprochener Maßen gehe ich heute auf die „Festschrift" etwas näher ein, welche „zur Feier des 25-jährigen Bestehens der Iacobson'schen Waisenanstalt" am 30. Juni d. I. der Jnspector derselben, Herr I. Stern, veröffentlicht hat. An diesem Tage im Jahre 1852 stiftete ber jetzt verstorbene Herr Meyer Jacobson, dem hochherzigen Beispiel seines Vaters in der Gründung der bekannten Jacobson- Schule folgend, die Waisenanstalt für 12 Zöglinge, durch einen eisernen Fond von zusammen 72,000 Thlrn. Herr Stern wirkte seitdem ununterbrochen an derselben, und beträgt die Zahl der Zöglinge gegenwärtig 21,9 Halbpensionäre eingeschlossen; außerdem wird die Schule von 20 Stadlschülern besucht. Die Zahl der bereits ausgebildeten Zöglinge beträgt 74, von denen 35 den verschiedenen Handwerken und 39 dem Kaufmannsstande sich zugewendet haben. Die Knaben werden nicht vor dem sechsten und nicht nach dem achten Lebensjahre angenommen und nach dem vierzehnten einem Lebensberufe zugeführt. Zu weiteren Unterstützungen dient der Ertrag eines Stipendienfonds, welchen Herr Stern gegründet hat. Interessant ist die Festschrift, welche dem Berichte vorangeht, und in ebenso klar gedachter, wie warm empfundener Sprache die Ansichten zum Ausdruck bringt, welche dem Stifter und dem Leiter des Instituts einwohnten und sich dem letzteren durch die Erfahrung bestätigt haben. Er bespricht die Schwierigkeiten, mit denen jede Waisenerziehung zu kämpfen hat, und zwar schon durch das Vorleben und die Verhältnisse des Kindes. Hervorheben will ich, daß der Verfasser sich für die Bewahranstalten, aber gegen die Kindergärten ausspricht. Es zeigte sich ihm, daß die in Kindergärten erzogenen „durch ihren eingewurzelten Hang zum Spielen, durch ihr tändelndes Wesen, die größten Schwierigkeiten gemacht, und gemeiniglich selbst hinter denen zurückgeblieben sind, welche vorher ganz sich selbst überlassen waren." Es ist schon oft die Bemerkung gemacht worden, daß in manchen Waisenhäusern die Zöglinge in etwas zu reichlicher Weise gehalten werden, wie es zu ihren späteren Verhältnissen nicht passe. Es kann dies allerdings nur von solchen gellen, welche zur Ausnahme einer kleineren Anzahl bestimmt sind. Der Verfasser dringt darauf, daß auch die Erziehung und der Unterricht, zwar den Weg zu höheren Lehranstalten nicht abschneide, doch so eingerichtet werde, um die Zöglinge sobald wie möglich in das praktische Leben einführen zu können, da sie in den meisten Fällen berufen sind, die Stütze der Mutter und Geschwister zu werden. Der Unterricht bis dahin muß daher ein möglichst abgerundeter sein. Nichts ist leichter als den Grundsatz auszustellen, die Waisenanstalt muß die Familie ersetzen. Die Wirklichkeit bleibt hier weit hinter dem Ideal zurück. Eine größere Anzahl Knaben aus den verschiedensten Verhältnissen heraus wird niemals wie in einer Familie lebend erzogen werden können. Der Verfasser weist uns selbst hierauf, indem er die Gewöhnung als das erste und unentbehrlichste Erziehmittel ausstellt, die Gewöhnung, die nur durch eine strenge und feste Hausordnung, durch den Gang des Hauswesens, wie der eines Uhrwerks erzielt werden kann. Was er namentlich über diese und die Zucht sagt, ist ganz vortrefflich und verdient allseitige Beachtung. Ueberhaupt glauben wir, diese Festschrift recht dringend empfehlen zu können, da sie von der ernsthaftesten pädagogischen Einsicht geschrieben ist. Kassel, 1. Juli. Man wird sich erinnern, daß der allhier geborene, kürzlich zu Wien verstorbene Dichter v. Mosenthal, testamentarisch angeordnet, daß nach seinem Ableben die ihm verliehenen Orden, soweit dieselben nicht zurückgegeben werden müssen, in der hiesigen Synagoge aufgehängt werden sollen. Die Testaments-Executoren hatten in Folge dieser Verfügung die betreffenden Orden an die Synagogen-Aeltesten zu Kassel gesendet mit der Bitte, dem Wunsche des Verblichenen nachzukommen. Der Landrabbiner Dr. Adler, von den Synagogen-Aeltesten um seine Einwilligung zum Aufhängen der Orden in der Synagoge angegangen, hatte dem kurhessischen Landrabbinate, gegenwärtig durch den Landrabbiner l)r. Adler zu Kassel selbst, den Provinzialrabbiner Felsenslein zu Hanau, den Provinzialrabbiner Dr. Munk zu Marburg und ein weltliches Mitglied vertreten, diese Frage zur Entscheidung vorgelegt. Das Landrabbinat hat sich jetzt in einem molivirten, vom Provinzialrabbiner Felsenstein zu Hanau ausgearbeiteten Schreiben dahin ausgesprochen, daß es auf Grund der bestehenden israelitischen Religionsgesetze nicht gestattet sei, die Orden Mosenthal's in der Synagoge zu Kaffel aufzuhängen, und daß daher das in diesem Betreff von den Testaments-Executoren zu Wien gestellte Ersuchen lediglich abgelehnt werden müsse. (Schon als jene Verfügung Mosenthal's zuerst bekannt wurde, haben wir uns (s. Nr. 10, S. 157) gegen die Erfüllung des Wunsches Mosenthal's erklärt. Wir sind in der Lage, obiges Gutachten in nächster Nummer zu geben. Redaction.) Berlin, 4. Juli. (Privatmittheil.) Vor Kurzem hat sich auch hier wieder, wie so oft, der jüdische Wohlthätigkeitssinn in einer Weise bewährt, die eine öffentliche Erwähnung durch Ihre gesch. Zeitung verdient. Infolge wiederholt vorgekommener Fälle dringender Noch unter armen jüdischen Studirenden der hiesigen Universität hat sich nämlich eine studentische