Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 29 (17.7.1877)
- Date
- 1877-07-17
- Page
- Seite 456 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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456 sein könnte, fühlten sie für fremde Doctrinen nicht die Schwäche, welche die bürgerlichen Flavier nicht von sich abzuwehren verstanden. Ihre Umgebung, die Gesellschaft, welche mit ihnen zur Macht gelangte, Tacitus, Plinius *), hatten dieselbe Verachtung für die Lehren der Barbaren. In ihrem Stolze waren sie hart gegen die Geringen, gegen die Armen, gegen die Fremden, gegen die Syrier, gegen alle Leute, die Augustus verächtlich „Griechen" nannte, denen er Kriechereien erlaubte, die er den Italikern untersagte. Die Freiheitsfrage, setzt Renan weiterhin auseinander, wurde jetzt anders gefaßt, als jemals in einer der Rupubliken des Alterthums. Die antike Stadt, welche nur eine vergrößerte Familie bedeutete, konnte nur eine Religion haben, die der Stadt selbst, welche fast immer der Cultus der mythischen Gründer, der Idee der Stadt selbst war. Sie nicht ausüben, hieß sich von der Stadt ausschließen. Eine solche Religion war logisch unduldsam; aber Alexander würde unvernünftig gewesen sein, Antiochus Epiphanes war es im höchsten Grade, da er zum Nutzen eines besonderen Cultus Verfolgungen üben wollte, während ihre Staaten, aus Eroberungen entstanden, verschiedene Städte umschloffen, deren politische Existenz unterdrückt worden. Cäsar durchschaute dies mit seiner merkwürdigen Geistesklarheit. Nach ihm jedoch kam die beschränkte Idee der römischen Stadt wieder auf, schwach und in kurzen Zwischenräumen im ersten Jahrhundert, in viel strengerer Art im zweiten Jahrhundert. Schon unter Tiberius predigte ein Valerius Maximus, ein mittelmäßiger Buchermacher, mit Unterstützung eines berüchtigten Mannes, die Religion mit einer Miene der Ueberzeugung, die uns in Erstaunen setzt. Ebenso übte Domitian einen starken Schutz zu Gunsten des lateinischen Cultus aus und versuchte eine Art Vereinigung „des I) Plinius kann hier, genau genommen, kaum mitgerechnet werden; denn Plinius der altere starb bekanntlich schon 79 bei dem Ausbruch des Besuvs, und Plinius der jüngere auch schon 110. Thrones und des Altars". Man kennt ja diese Art von Geist, welche eine Menge von Personen, die sehr gering gläubig sind, sich überzeugt halten läßt, daß das Volk in seinem Cultus erhalten bleiben muffe. Martial und Statius, Zeitungsschreiber der Skandal-Chronik der Zeit, die im Grunde die schönen Tage Nero's bedauerten, wurden ernst, religiös, klatschten der Censur der Sitten Beifall, predigten die Achtung vor der Autorität. (Diese gehörten ebenfalls zu denen, welche die Juden'schmähten; Redaction). Trajan und seine Nachfolger hüteten sich nur, die traurigen Exceffe der Heuchelei zu erneuern, welche die Regierung Domitians charakterisirten. Allein diese Herrscher und ihre Umgebung zeigten sich in der Religion sehr conservativ. Man sah das Heil nur in dem alten römischen Geiste. Marc-Aurel, wenn auch Philosoph, ist von Aberglauben nicht frei. Er war ein strenger Beobachter der officillen Religion. Er hielt mit Härte die Gesetze aufrecht, welche fremde Religionen untersagten. Soweit Renan, der noch einige vergleichende Blicke auf den gegenwärtigen Katholicismus, die Bourbonen und ähnliche Zeiten socialer Krisen wirst. Wir können ihm für diese lichtvolle und auf gründliche Kenntniß jener Zeit fußende Auseinandersetzung nur dankbar sein. Sie stellt die Denkweise gerade der römischen Autoren in Helles Licht, welche sich über die Juden aussprachen und deren Urtheile noch heute von gleich gehässigen Schriftstellern, die aber sehr wenig von den anderweitigen Vorzügen und Verdiensten jener römischen Schriftsteller besitzen, so gern wiederholt werden. Es waren im Grunde dieselben Momente der Reaction, der Aristokratie und des Despotismus, sowie des Pietismus, welche neben einer scheinbar abgeschloffenen und erleuchteten Philosophie und einem literarischen Raffinement die Zeit beherrschten, die absprechenden Urtheile über die Juden bei völliger Unkenntniß der letzteren hervorbrachten. Es ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung, daß Dies einmal auf dem Gebiete der Wiffenschaft und im Angesicht des großen Publikums ausgeführt worden ist. 2oetfciui^j öwccc&VLc&bew. Deutschland. Auö dem Rafsauischeu, 4. Juli. (Privatmitth.) Die „A. Z. d. I." ist ebenso bestimmt, die in den Kreisen unsrer Glaubensgenoffenschaft vorhandenen Mängel und Mißbräuche zu rügen und auf deren Abstellung zu dringen, wie sie vor ungerechten Angriffen zu vertheidigen. Darum gestatten Sie mir wohl, hier auf einen Uebelstand aufmerksam zu machen, der allerdings in den meisten Gemeinden durch Regelung und statutarische Festsetzung gegenwärtig geordnet ist, immer aber noch an einzelnen Orten zum Vorschein kommt, und als eine Erpreffung auf religiösem Boden gebrandmarkt werden muß: daß nämlich, wenn ein stemder Jude, d. i. also ein dem Orte nicht zugehöriger verstirbt, die Behandlung der Leiche und deren Bestattung zu möglichst hohen Geldforderungen gemißbraucht wird. Wir knüpfen dies an ein jüngstes Vorkommniß an einem Orte unsres Ländchens. Eine Frau war im Krankenhause gestorben. Die Leiche mußte aus diesem entfernt werden und wurde in einem benachbarten jüdischen Hause anderthalb Tage aufbewahrt, bis der Ehemann derselben aus der Ferne herbeigekommen, um sie nach der Heimath abzuholen. Für die Aufbewahrung während dieser anderthalb Tage wurden 300 Mark gefordert, und man begnügte sich nach langer Einrede mit 200 Mark! Für die Wächter verlangte und erhielt man je 20 Mark, für die einfachen Todtenkleider 90 Mark, ein Zinksarg wurde berechnet, aber nicht geliefert!!