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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-17 · Heft 29 (17.7.1877) · p. Seite 454

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 29 (17.7.1877)
Date
1877-07-17
Page
Seite 454 (sequence 2)
Language
German
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454 und die Religiösen nur eine drückendere Herrschaft und die Förderung heidnischer Sitten und des egyptischen Götzendienstes erwarteten. Die Priesterschast stand zum größten Theile auf Seiten der Hofpariei. Der Prophet wollte ferner, daß die bereits nach Babel geführten Judaer sich dort, da doch das Exil eine längere Zeit dauern würde, dem bürgerlichen Wesen anschließen, und dem Staate treu und gehorsam sein sollten — während die Hofpartei in jenen eine aufrührerische Gesinnung, ein sich absonderndes Benehmen erhalten und nähren wollte. Es versteht sich, daß in einem so weitläufigen und umfangreichen Wesen wie der Tempel zu Jerusalem war, auch eine Aufsicht, die natürlich einem hervorragenden Milgliede der Priesterschaft zustehen mußte, vorhanden war. Der Inhaber dieses Amtes hieß “rs: -pps man (Irrem. 20, 1) „Oberaufseher im Hause des Ewigen." Neu war es nun, daß diesem Aufseher das Recht zugestanden wurde, auch über die im Tempel gehaltenen Reden an das Volk die Aufsicht zu üben und je nach deren Inhalt sie zu verhindern und gar zu bestrafen. 29, 26 wird diese Aufsicht gerade „über jeden extatischen und prophetischen Redner" hervorgehoben, sowie das Bestrafungsrecht „in den Stock und in die Handseffel zu legen". Es wird V. 27 dem damaligen Aufseher zum Vorwurf gemacht, daß er den Jeremias an seinen Reden und an der Entsendung jener Briese nach Babel nicht gehindert habe. Im 20. Cap. wird sogar berichtet, daß der Oberaufseher Paschchur den Jeremias, der ebenfalls Priester war, schlagen und in den Stock legen ließ. Daß Jeremias sich dnrch solche Mißhandlung nicht verhindern ließ, in seinen Reben und seiner prophetischen Wirksamkeit fortzufahren, können wir als bekannt voraussetzen. Doch erfüllte ihn jene schmähliche Behandlung mit den bittersten Empfindungen, denen er 20, 7 rc. den tiefgefühltesten Ausdruck giebt. Wir haben also hier einen Fall, wo der Gotteslehre, der Mahnung zu strenger Sittlichkeit, besonders zur Gerechtigkeit, der Verwarnung vor dem egyptischen Heirenthum die Herrschsucht der politischen Machthaber und der knechtische Sinn der Priesterschaft mit Gewalt und härtesten Strafen entgegentrat und dem gottbegeisterten Propheten das Wort entziehen wollte. Man erwäge, was das israelitische Prophetenthum nicht blos für Israel, sondern für die gesammte Menschheit an Bedeutung besaß, welch' ein Verlust drohete, auch für die spatesten Geschlechter, wenn diese Propheten zum Stillschweigen und Verstummen gezwungen worden wären! Und so ging das Wort des Propheten in Erfüllung: der Chaldäer-König kam, belagerte und zerstörte Jerusalem, führte Fürsten, Priester und Volk in die Verbannung und das Land ward öde und wüste, eine Stätte von Trümmern. Dies ist nun längst vergangene Zeit. Aus Großem wurde Kleines, oft sehr Kleines. Aber das Kleine muß Lehre und Verwarnung vom Großen annehmen. Die jüdische Kanzel muß frei sein. Der Prediger wird von der Gemeinde gewählt, um nach seinem besten Wissen und Gewissen auf Grund der h. Schrift und des jüdischen Schriftthums die Wahrheiten des Judenthums zu lehren, einzuschärfen und an ihrem Maßstabe das Leben und dessen Inhalt erkennen zu lassen. Hierin dürfen ihm willkürliche und persönliche Schranken nicht gezogen werden. Man darf ihm nicht vorschreiben wollen, was er kundzugeben habe und was nicht. Tritt eine Meinungsverschiedenheit, und zwar eine einschneidende, und ein Conflict ein zwischen dem Vorstande oder der Mehrheit der Gemeinde einerseits und dem Prediger andererseits, so darf keine der beiden Parteien Kläger und Richter in einer Person sein wollen. Es muß ein Schiedsgericht gewählt werden, zu welchem der Prediger einen, der Vorstand den zweiten Sachverständigen und die beiden gewählten den dritten wählen. Dessen Urtheil entscheidet. Dies ist die einfache Lösung unter den vorhandenen Umständen. Diese Bestimmung braucht nur in das Gemeindestatut oder in den desfallsigen Contract ausgenommen zu werden, um jede Weiterung zu verhindern. Es ist auch ein „Kanzelparagraph", aber zum Schutze der Kanzel gegen jeden willkürlichen Eingriff, ohne vaß ihr darum irgend welche Zügellosigkeit zugestanden würde. Die Urtheile römischer Schriftsteller über -ie Äuden nach Renan. Schon im Jahre 1834, im ersten Jahrgang Heft IV unsres „Predigt- und Schulmagazins", sowie später in mehreren Abhandlungen dieser Zeitung haben wir die Berichte und Urtheile griechischer und römischer Schriftsteller über die Juden zusammenzustellen, wiederzugeben und zu beurtheilen versucht. Jndeß, wie es mit allen, den Juden feindlichen Aussprüchen und Kundgebungen immer der Fall ist, so oft sie auch widerlegt werden, die Judenhasser holen sie immer wieder hervor, um sie als Waffen gegen diejenigen zu gebrauchen, welche sie zum Gegenstände ihrer unermüdlichen Verfolgung erkoren haben. Als die „Germania" ihren Feldzug gegen die Juden vor zwei Jahren begann, war ihr Erstes, die Urtheile römischer Autoren, so weit sie den Juden gehässig sind, zu citiren, und der jüngste Judenfeind, der radikale Hellwald bediente sich desselben Mittelchens, soweit seine mangelhafte Kenntniß der römischen Literatur hierbei ausreichte. Es war uns daher erfreulich, soeben einer Besprechung dieser römischen Antijudaica zu begegnen, und zwar aus einer Feder, der Niemand eine besondere Befangenheit zu Gunsten der Juden zuerkennen wird, einer Besprechung, die nicht in das Detail eingehl, wohl aber die allgemeinen Verhältnisse mit Geist und Sachkenntniß schildert, unter welchen sich jene römischen Urtheile bildeten. In diesen Tagen erscheint — als Forschung der vorangegangenen Bände in Paris ein neues Werk von Renan, betitelt „Les Evangiles“. Die lailependance beige vom 3. Juli war in den Stand gesetzt, ein wichtiges Capitel dieses Werkes schon jetzt zu veröffentlichen, und in demselben findet sich gerade

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