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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-10 · Heft 28 (10.7.1877) · p. Seite 442

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 28 (10.7.1877)
Date
1877-07-10
Page
Seite 442 (sequence 6)
Language
German
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442 kraft unserer religiösen Lehren und der Grundzüge der mosaischen Institutionen bewährte sich an diesem kleinen Bergvölkchen in bewunderungswürdiger Weise. Bor Allem jedoch müssen wir unseren Dank und unsere Anerkennung Herrn Joseph Halövy aussprechen, der mir so vieler persönlicher Aufopferung uns zu vieser Kenntniß verhalf. 5n<xc&t^cßbeu. Deutschland. Berlin, 29. Juni. Der Verein zur Pflege türkischer Verwundeten in Konstantinopel hatte sich, wie an das Cemralcomits der deutschen Vereine zur Pflege Verwundeter, auch an den preußischen Johanniterorcen um Unterstützung gewendet. Da sich dieser Orden noch immer an die alten Bestimmungen des gegen die Ungläubigen errrichteten JchannirerordenS hält, beschränkt er seine Thäligkeir aus die Pflege kranker Christen und hat deshalb das Gesuch des türkischen Vereins zurückgewiesen. Die Köln. Zkg. bemerkt hierzu: „Daß eS übrigens an der Zeit wäre, diese Bestimmung abzuändern, zeigt der bloße Hinweis aus die allgemeine Wehrpflicht, welche auch Juden in das deutsche Heer ruft und ebenso sehr der Gefahr der Verwundung aussetzt, wie ihre christlichen Mitstreiter." Wir fügen hinzu, daß es hierbei wesentlich darauf ankomme, ob der Johanniterorden Zuschüße vom Staate erhält und staatliche Vorrechte besitzt, oder nur ein Privatvercin ist. In letzterem Falle hätte er das vollkommene Recht, seine Wirksamkeit nach gewisien Bedingungen zu beschränken, im ersteren Falle würde die consessicnelle Abgrenzung geradezu eine Rechtsverletzung sein. Praktisch glauben wir übrigens nicht, daß der Orden während eines Krieges einen Unterschied zwischen christlichen unv jüdischen Verwundeten macht und machen kann. —. Hiesige Blätter enthalten Folgendes: Das Berliner Hülsscomito für die Israeliten in Rumänien hat folgende Mittheilung verbreitet: „Inmitten der Greuel des Krieges, die durch geschichtliche Rolhwendigkeil an Schauder und Schrecken verlieren, hat sich wiederum in Rumänien der kleinliche von Fanatismus unv Habsucht aufgestachelte Barbarismus i^t einem von Truppen entblößten Bezirke über die Juden hergeworfen, raubend, tödlend und brancstislend. Diesmal aber hat die rumänische Regierung in bündigster Weise erklärt, daß sie die nörhigen Schritte geihan habe und wertere folgen lassen werde, um cre entsprechenden Strafen an den Uebelthätern zu vollziehen. Es mag sonst leicht geschehen, daß inmitten eines großen Aufruhrs und Tumultes gegebene Versprechen vergessen werden. Diesmal darf man aber wohl erwarten, daß solches nicht rer Fall, denn Rumänien wird und muß an diesem Beispiel zeigen, ob es vorerst ein Culturrecht hat, sich rer modernen europäischen Civilisation als ein neues und würdiges Glied anzuschließen. Hossentlim versäumt die rumänische Regierung nicht, ihr Versprechen bald einzulösen und wir werden nicht versäumen, das Ergebniß der Untersuchung zu veröffentlichen." Wir müssen gestehen, daß wir den Zweck dieser Mittheilung des Hülsecomitös nicht zu erkennen vermögen, noch weniger aber, aus welche Thalsachen hin das Comits eine solche Vertrauensseligkeit zur rumänischen Regierung auszusprechen sich gedrungen fühlte. Im Gegentheil hört man von dem weiteren Fortgang der Untersuchung unv von irgend welchen Anstalten zur Entschädigung, wenn auch nur einer mäßigen, rer geplünderten und mißhandelten Israeliten nichts mehr und die bisherige Erfahrung läßt uns fürchten, daß die rumänische Regierung nach ihrem früheren Manöver Anfangs etwas Eifer zeigt, um die Sache einschlafen zu lassen, wenn sie glaubt, daß Europa die Sache vergessen hat. — . Am 24. d. wurde in Gegenwart der kronprinzlichen Familie die erneute Kirche des alten Klosters Lehnin bei Potsdam, wo die meisten askanischen Markgrafen von Brandenburg ruhen, eingeweiht. Die hiesigen Blätter rheilen mit: „Kanzel und Altar hatte der Rittergutsbesitzer Cohn mit reich gestickter Decke bekleidet, die mächtigen vergoldeten Armleuchter halte ein anderer jüdischer Bürger Lehnins, Herr Jacobi, geschenkt." Königsberg i. Pr., 26. Juni. In der &. H. Z. überraschte uns heute folgende Mittheilung: Wie neulich ein Bäckermeister, so wurde gestern ein Schneidermeister, weil er einen russischen jüdischen Schneidergesellen ohne vom Minister eingeholre Genehmigung länger als 6 Wochen in Arbeit genommen hatte, auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli l847, welches die bürgerlichen Verhältnisse der Juden ordnet, ebenso der in Arbeit getretene Geselle, von der Criminal-Deputalion des königl. Stadtgerichts ein jeder zu 60 Mk. Strafe verurtheilt. Ihr Einwand, daß sie das Gesetz nicht gekannt, zog ebenso wenig als der, daß dasselbe lange Zeit nicht in Anwendung gekommen. (Auch wir sind erstaunt über diese Anwendung des Gesetzes vom 23. Juli 1847. Das Bundesgesetz vom 3. Juni 1869 hebt alle Unterschiede aus consessionellen Rücksichten aus. Har also ein Bäckermeister das Recht, einen ausländischen christlichen Gesellen zu beschäftigen, so Hai er auch das Recht einen ausländischen jüdischen Gesellen anzunehmen. Wir hoffen, daß diese Angelegenheit, die eine principielle Bedeutung hat, von irgend einer Seite her weiter verfolgt wird.) Naugard, 27. Juni. (Privatmilth.) Wir hatten früher in d. Ztg. milge,heilt, daß zwei hiesige Mitglieder der Gemeinde im November v. I. ihren Austritt erklärt hatten. Aus diesem Vorgänge entsprang wohl der erste Proceß, den wir dem

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