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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-03 · Heft 27 (3.7.1877) · p. Seite 432

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 27 (3.7.1877)
Date
1877-07-03
Page
Seite 432 (sequence 12)
Language
German
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432 Der Andere (R. Nissim Gaon) meint, daß der erste Gottesname „Ewiger" nicht milgezählt werden könne, da ein Trennungsstrich nach demselben stehe, daher nur der Sinn dieser Stelle sein müsse „und es rief der, dessen Name der Ewige ist", dagegen der Ausdruck „bewahrend Huld den Tausenden" zwei Eigenschaften Gottes umfasse, indem er das Gute von Geschlecht zu Geschlecht wachsen laßt, eine Eigenschaft bildet, daß er dies bis in's tausendste Geschlecht erweitert, die zweite. Der Dritte (R. Äsaak Lorje) meint, daß auch der zweite Gottesname „Ewiger" nicht zu den Eigenschaften zu zahlen sei, erklärt aber wie der Gaon die Worte „bewahrend Huld den Tausenden" für zwei Eigenschaften, und auch die Eigenschaft „langmüthig" für zwei Gnadentitel, indem dieselbe über die Gerechten wie über die Gottlosen stch erstrecke. Der vierte (R. Jehuda ha-Chrstv in seinem Sefer ha-ChZfldlm Cap. 250) meint, daß die eigentlichen Gottesnamen „Ewiger" und „Gott" nicht zu den dreizehn Gnadentiteln gehören, sondern, daß dieselben erst mit dem Epitheton „barmherzig" beginnen, also bis „er läßt ungeahndet" zehn seien, und mit dem Satze: „So wirst Du verzeihen unfern Frevel und unsere Schuld, und uns zu eigen behalten", der drei Gnadentitel enthalte, beenden. So sehr die Meinungen der Rabbiner auseinanderzehen, stimmen sie doch darin überein, daß das Wort np:i von dem npa-1 xbi zu trennen, also nicht als Infinitive absolutus vor dem Verbum finitum, sondern als Infinitive absolutus dem Verbum finitum nachgestestellt in der Bedeutung „indem er für straflos erklärt" aufzufaffen sei, wodurch fteilich der entgegengesetzte Sinn (er läßt unbestraft, statt er läßt nicht unbestraft) hervorgebracht wird. Die Synagoge scheint sich für die Meinung des R. Jehuda ha-Chasid erklärt zu haben, indem sie mit dem Worte np:i abschnitt, und zum Schluffe noch die Worte „so wirst Du verzeihen unseren Sünden und unseren Schulden, und uns zu eigen behalten" hinzugefügt hat. In dieser Trennung erblickt Herr Dr. Rothschild in der „Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judenthums" von Prof. Dr. H. GrLtz 1876. S. 93. wiederum christliche Beeinflussung der jüdischen Lehre, indem er Folgendes combinirt: „Das Chrifienthum, welches das Princip eines Gottes der Liebe im Gegensatz zum Judenthum betonte und vorgab, daß dieses erst mit der neuen Lehre offenbart worden sei, während die alte, dem Heiventhume gleich, nur einen zürnenden Rachegott kenne, scheint es nöthig gemacht zu haben, selbst in der Strafgerechtigkeit Gottes die Bedeutung seiner Liebe nachzuweisen. Daher die Deutung von npr auf cio (Bußfertige) und np:-> xb aus a^aa -pass (Unbußfertige). Aber selbst dies scheint der drängenden friedlichen Lehre gegenüber noch nicht für ausreichend bedafür interessiren, die Stelle ganz nachzulesen, besonders auch unser Bibelwerk zur St. Bd. I, S. 512. Redact. funden worden zu sein: Man suchte die Hinweisung auf die Sttafgerechtigkeit Gottes vollständig fern zu halten und beschränkte sich in der Angabe der dreizehn Eigenschaften Gottes, welche nur Bezeichnung feiner Liebe sind, auf rrp:i mit Weglassung des np:** xb*i." Allein verfolgen wir die Quelle, der diese Auffassung entsprungen ist, die wohl im Talmud ihren Ursprung hat, und untersuchen wir zugleich die Veranlassung zu dieser Auffassung, so werden wir sehen, daß gar kein Grund zu jener Combination vorhanden ist. Wir wollen vorher die verschiedenen Ansichten, die über den Ausdruck np:"» xb rtpST von den Rabbinen aufgestellt worden, angeben. Maimüni, der in den dreizehn Eigenschaften Gottes nur zwölf der Gnade und eine der Strafe, die in dem Ausdruck „ahndend Sünde der Väter an den Kindern" enthalten erblickt, erklärt np:*1 xb “p:i „er entwurzelt nicht".') Diese Ansicht hat wohl den Talmud und die Rabbinen gegen sich, die entschieden dreizehn Gnadentitel aufstellen, beruht aber an sich auf einer nicht unrichtigen Auffassung des Textes. In der oben angeführten Monatsschrift bemerkt die Redaction: „Maimüni in Responsa No. 90 citirt eine richtige Ansicht, daß rspr xb np:i ebenfalls die Liebe Gottes ausdrückt, „Gott vernichtet nicht", mit Hinweisung auf die Parallele Jeremia 30, 11, -fp:x xb npst." Ändeß wenn wir auf eine Parallelstelle Gewicht legen wollten, so müßten wir doch auf die im Pentateuch selbst beim falschen Schwur vorkommende npr sb Rücksicht nehmen, die diese Bedeutung durchaus nicht zuläßt. Raschi zur Stelle meint, daß die einfache Erklärung des Ausdruckes npr sb npm sei, daß der Sünder der Strafe nicht gänzlich entgehe, sondern peu L peu bestraft werde. 8) Für diese Erklärung spricht ebenfalls die angeführte Parallele, die Fürst in seinem hebräischen und chaldäischen Handwörterbuch s. v. rrp: übersetzt: „Ich werde dich züchtigen mäßig, aber völlig straflos werde ich dich nicht ausgehen lassen." Auf dieselbe Weise erklärt Raschi den Ausdruck npr sb beim falschen Schwur *>), wenn er auch durch diese Erklärung mit der talmudischen Auffassung, nach welcher der Meineidige Versöhnung findet durch Buße und den Versöhnungstag, im Widerspruche steht, was schon R. Samuel Evels zur Stelle bemerkt. Während aber diese Erklärer den Ausdruck npr sb npn als einen Begriff hinstellen, trennt der Talmud das Wort np:i von np:"» «bi, bezieht ersteres auf Bußfertige, letzteres auf 7) ,nnx ”nba a-'am nnn abia nvro s'^rr ib-xw rrp:’1 xb rrpn max ,ar:a br max -pa np:s xvn ibidem, aon yixb rrnpri maxa »-!»•> «b ctst 8) xbx -naab b? -inna id'-xia rataa ieisjs ^sb ara ara i:aa yns:. 9) xba npa-i xb a^atab qx ■jxai »a^atab xirrp:a Schebuoth 39 a. 10) ibidem; Joma 86a.

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