Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 27 (3.7.1877)
- Date
- 1877-07-03
- Page
- Seite 433 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/3224737-3227123-3227151--35480-3305442- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
433 Unbußfertige. Die betreffende Stelle lautet in der Uebersetzung also: „Unsere Lehrer lehren: bei allen Uebertretnngen der göttlichen Gebote und Verbote heißt es in der heiligen Schrift „er läßt unbestraft", bei dem falschen Schwur aber ist eine Strafandrohung hinzugefügt „denn nicht unbestraft wird der Ewige den laffen, der seinen Namen zum Falschen ausspricht". Wie? heißt es nicht bei allen Uebertrewngen „er laßt nicht unbestraft" gegenredeten sie. Darauf die Antwort, daß nach der Behauptung des R. Eleasar das Wort 72p2i von 72p2'> 8b2 abgerissen, jenes auf die Bußfertigen, dieses auf Unbußfertige sich beziehend aufzufaffen sei.") Von diesem Standpunkte aus ist zu constatiren, daß in 7ip2i Gottesgnade für die Bußfertigen, in nprp sb2 aber, das nach dieser Erklärung zu m38 -,23 ipis wohl herüber zu denken ist, Gottes Strafgerechtigkeit für die Unbußfertigen entschieden ausgesprochen ist. Indem nun die Synagoge wie in der Regel die Ansicht des Talmud recipirte, daß die gedachten dreizehn Eigenschaften lauter Titel der Gnade seien, und daß 72p2i auf die Bußfertigen, tTpr «bi aber auf die Unbußfertigen sich beziehe, so war sie offenbar genöthigt, jenes von diesem zu trennen und wegzulaffen. Und wenn wir uns auch nicht verhehlen können, daß die Erklärung des Talmud grammatikalisch eine nicht ganz richtige ist, so ist doch jedenfalls jene Ansicht sicherlich haltlos, daß diese aus christl. Beeinfluffung der jüd. Lehre herrühre.,2) _ Rabbiner vr. A. Nager in Wronke. 11) ■{832 npr •jrra 17382 s-mmm rrvay b32 i"r -17282 «b rj-nra® m-pn? b=n.np>2-> 8b -17282 Sb '->2,272 827272 22p 2"' 8b 72p22 3^773722 72p2-> vb -,722 72p2^ 1732b 11238 8 17328 1T2?b8 'l «''2721 172738 'l12b 72p22 17282 12312 72p2"’ 8b 1732 2 8 8 82 17382 13312 .a*>312 -z2^81vb 72p273 22"'«7 v^nisb 8272 72p273 12f3 «72 ibidem. Vermischtes. Rußlands Bölkerstämme. In dem Augenblick, wo Rußland alle seine Völker unter die Waffen gerufen hat, wo es eben wieder im Begriffe steht, Hunderlausende in die den nationalen Unterschied einigermaßen ausgleichenden Uniformen zu stecken, ist es vielleicht nicht uninteressant, zusammenzustellen, welche verschiedenen Völkerstämme dem Befehl des „Selbstherrschers aller Reußen" gehorchen. Sehen wir uns das Resultat neuerer Zählungen, im russischen Reiche an, so ergiebt sich Folgendes: Das weite Czarenreich beherbergt die folgenden Völkerstämme: in Europa (abgesehen vom ftüheren Königreich Polen) 49 Millionen Russen, 960,000 Polen, 40,000 Bulgaren, 660,000 Deutsche, 17,000 Griechen, 875,000 Moldauer, 2,340,000Lithauer, 3,035,000 Finnen, 1,630,000 Juden, 33,500 Armenier, 1,312,000 Tataren, 1,037,000 Baschkiren, 146,000 Kirgisen, 416,000 Kalmücken, 4000 Samojeden, 28,000 Zigeuner, 70,000 Angehörige anderer Nationen. Jnsgesammt beträgt die Einwohnerzahl im europäischen Rußland 61l/4 Millionen. Im Königreich Polen waren nach der Volkszählung vom Jahre 1863 3,450,000 Polen, 693,000 Juden (es ist dies der stärkste Procentsatz von Israeliten, der in irgend einem Lande vorhanden ist, nämlich 13 Procent der gesammten Bevölkerung), 600,000 Russen, 290,000 Deutsche uud 285,000 Lithauer. In der Statthalterschaft des Kaukasus wohnen 925,000 Russen, 852,000 Grusier, 560,000 Armenier, 3500 Griechen, 9600 Deutsche, 21,600 Juden, 977,000 Tataren und 898,000 Angehörige verschiedener Bergvölker rc. Ueberdies gab es noch 110,000 Kalmücken. In Sibirien Hausen ca. 2,300,000 Russen (incl. der Verbannten), 7000 Israeliten und 3000 Deutsche. 12) Es wird dies dadurch bekräftigt, daß die Trennung des Infin. vom Verb, finit, zu der regelmäßigen Erklärungsweise der Talmudistev gehört; unter vielen Beispielen nur ein sehr bekanntes, 2 Mos. 23, 2, wodurch in;p"in die 78. Vorschrift begründet wurde. Geschah dies aus ftemven Beeinflussungen? Redact. Anzeigen. sind ausschliesslich an die Annoncen - Expedition von Rudolf Mosse in Leipzig oder deren Filialen in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln a[Rh., Frankfurt ajjfl. etc. zu adresssiren. Die israelitische Gemeinde DFalsrode in der Provinz Hannover sucht auf den 1. October oder früher einen unverheiratheten Religions- und Elementarlehrer, der zugleich Vorbeier und Schächter ist. Salair: 900 Mark, die Schächtgebühren nicht eingerechnet. Emolumente: Wohnung mit Meublement, Bett und Bettwäsche. (5692) Reflectirende wollen sich an den Vorstand wenden, und genügt nöthigenfalls der Ausweis über bestandene Prüfung als Religions- und Elementarlehrer._ . Cin angehender Commis, der seine Lehre in einem Manufactur- und Colonialwaarengeschäste bestanden, sucht unter bescheidenen Ansprüchen Stellung. Offert, sub A. G. 5682 befördert Rudolf Mosse in Leipzig. Bei unserer Gemeinde ist das Rabbinats- und Prediger- Amt zu besetzen. Das Jahresgehall betragt 1800 Mark und wesentliche Nebeneinkünfte. Den Bewerbungsanmeldungen sind Befähigungszeugniffe beizufügen. (5681) Luhlinitz (Oberschlesien), den 21. Juni 1877. ver Vorsianä äer Synagogen - Gemeinde. Die hier vacante jüdische Lehrerstelle soll sofort besetzt werden. Einkommen 1080 Mark. Kinderzahl 27. Rakwitz, den 20. Juni 1877. Der Schul - Vorstand.