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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-07-03 · Heft 27 (3.7.1877) · p. Seite 431

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 27 (3.7.1877)
Date
1877-07-03
Page
Seite 431 (sequence 11)
Language
German
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431 in 253 Städten versandt. 174 Gemeinden und 157 Institute haben ihren Bescheid eiugesandt. Vor dem Jahre 1800 waren folgende Gemeinden gegründet: Scheerirh Israel, New-Iork im Jahre 1684; Schaarai Schomayim, Lancaster, Pa., 1776; Rodof Scholem, Philadelphia, 1780; Beth Elohim, Charleston, 1789; Mickve Israel, Savannah, 1790; und Beth Scholem, Richmond, 1791. Interessant ist auch das Nähere über die sog. „Orden", die aus Juden bestehen, bekanntlich im Grunde nichts Anderes, als Chebroth für wohlrhätige Zwecke, die aber hier zu Lande unter der Form von Logen eine Gesammtorganisation besitzen. Derartige giebt es vier, der Orden von B'nai B'rith, der sieben große Logen und 20,000 Mitglieder zählt. 160,500 Dollars wurden für Kranke und sonstige wohlthätige Unterstützungen im Jahre 1875 ausgezahlt und das Capital des Ordens betrug im Januar 1876 535,700 Dollars. Der Orden des Kesher Shel Barsel besteht aus fünf großen Logen und 152 Unterlogen mit 10,000 Mitgliedern. Der Orden der freien Söhne Israels (Free Sons of Israel) besteht aus zwei großen Logen nebst 86 ^lnterlogen und 8604 Mitgliedern und verausgabte im Jahre 1875 59,500 Dollars für Kranke und Unterstützungen und besaß im Januar 1876 58,350 Dollars. Endlich der neue Orden der freien Söhne Israels (ihe Improved Order of Free Sons of Israel) besteht aus einer großen Loge, 34 Unterlogen mit 2732 Mitgliedern und einem Besitz von 23,500 Doll. Er verausgabte im Jahre 1875 19,500 Dollars für Kranke und Unterstützungen. Ieuifleton. Die dreizehn Eigenschaften Gottes (nvra :ö). Die Schriflstelle, in welcher (nach unsren Weisen) Moses uns mit den dreizehn Eigenschaften Gottes in Beziehung zum Menschen bekannt macht, lautet also: „Der Ewige, der Ewige, Gott, barmherzig und gnädig, langmüthig und voller Huld und Wahrheit, bewahrend Huld bis in's tausendste Geschlecht, vergebend Sünde, Misiethat und Schuld, läßt aber Nichts unbestraft, ahndend Sünde der Väter an Kindern und Kindeskindern bis in's dritte und vierte Geschlecht" (2. B. M. 34, 6—8). Die Synagoge hat diese dreizehn Eigenschaften göttlicher Barmherzigkeit an die Spitze aller Bußgebete gestellt und sie im Schlußgebete am Bersöhnungstage angebracht, weil, wenn dieselben angerusen werden, nach dem Ausspruche unserer alten Lehrer im Talmud B., Vergebung gewähr! wird.l 2 3 *) In Bezug auf die Anzahl der Eigenschaften oder richtiger der Gnadentitel Gottes, die aus seiner Gnade fließen, theilen fast sämmtliche Rabbinen die Ansicht des Talmud, daß in diesem Satze die Manifestationen der dreizehn göttlichen Eigenschaften der Barmherzigkeit, oder mit Maimüni zu sprechen, dreizehn von Gott ausgehende Wirkungen, welche zunächst die Erhaltung und Regierung der Menschen betreffen -), enthalten ist, es waltet aber über Eintheilung, Anfang und Ende derselben Meinungsverschiedenheit ob. Der Eine ,R. Tam) meint, daß das doppelte: „Ewiger, Ewiger" zwei Eigenschaften der Gnade Gottes enthalte, und zwar eine, bevor der Mensch thatsächlich gesündigt, und die andere, nachdem er wirklich gesündigt 3), aber aus Furcht vor Strafe Buße ge- 1) op-i ni7in 12-872 mo 3ff-b 111122 i-io Rosch-ha-schana 17 b. 2) 0121211 ans -22 mssrn pnn 1:272 11821 1181201 More Nebuchim l, 54. 3) soiia 171 rr sn -:s oisn stoh-ts onp sin -28 oi8i. than. — Demnach kann hier sieilich nur von dem sich rem Götzendienste ergebenden Israeliten die Rebe sein, da bei andern Vergehen und Verbrechen der Gedanke allein unbestrafbar ist. Auch Maimüni ist der Ansicht, daß der biblische Ausdruck „ahndend Sünde rer Väter an Kindern" nur das Verbrechen des Götzendienstes betreffe und sonst keines, und will dies aus einem Ausdrucke rer Zehnworte deduciren, welcher lautet, „am dritten und vierten Geschlecht, denen, die mich hassen"; ein Haffer Gottes wird aber nur ein Götzendiener genannt^). Sehr richtig bemerkt der Redact. d. Ztg. in seiner „Israel. Religionslehre", zweite Abtheilung, S. 131, daß der Ausdruck „eifriger Gott" nur an Stellen vorkommt, wo, der Anbetung des einigen unkörperlichen Gottes gegenüber, die Israeliten vor Götzendienst verwarnt werden. 5) — „Allmächtiger", Gott in seiner Allmacht gedacht wäre, die dritte Eigenschaft, „Allbarmherziger", Gott in seiner Ällliebe sich erbarmend der Schwachen und Unglücklichen, die vierte, „Allgnädig", die fünfte, „Langmuth", Aufschiebung des Zorns und in ewiger Ruhe die Fehler und Fehltritte der Menschen ertragend, die sechste, „voll unendlicher Huld", in dieser die Menschen zur Beglückung führend, die siebente, „und Wahrheit", sie zur Vervollkommnung führend, die achte, „bewahrend Huld den Tausenden", die neunte, „vergebend Vergehen", die zehnte, „Miffethat", die elfte, „und Fehl", die zwölfte, „und die Bußfertigen aus Liebe zu Gott für unschuldig und straflos erklärt", die dreizehnte. (;) 4) 717 02728 0-22 72 71108 ipio 1128 "2 211 1128 17 22 71-8111 ,118 8212 8b ,12b <2 bTD 8012 81p- 8bl , -821722 0-221 221 O-Cb« 72 111211 117222 M. N. ibidem, lob 7"2 1212 828 82172 5) Als die Beweisstellen führen wir an: 2 Mos. 20, 5. 34, 14. 5 Mos. 4, 24. 5, 9. 6, 15. Redact. 6) Der gesch. Herr Verfaffer dieses Artikels bedient sich in obiger Auszahlung zum Theil rer Ausdrücke in unsrer Auseinandersetzung an der angeführten Stelle. Wir bitten, die sich

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