Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 26 (26.6.1877)
- Date
- 1877-06-26
- Page
- Seite 416 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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416 24—2700 M. in Aussicht. Dieser schöne Erfolg ist das Verdienst des braven, .lieben Collegen Steinweg-Rheda, für besten Bemühungen wiederholt besten Dank! Möge die Zahl solch' edler Männer stets zunehmen! — Bekannttich vermachte der verstorbene Rentner David Herzog zu Berlin sein beträchtliches Vermögen zu wohlthätigen Stiftungen, deren nähere Bestimmung dem Testamentsvollstrecker, Herrn Sladtrath Magnus zu Berlin anheimgestellt wurde. In einem Antwortschreiben deffelben an unfern Vorsitzenden gab jener die freundliche Zusage, unserer Caste, s. Z. gedenken, bezw. den gestellten Antrag um Zuweisung eines Legats warm befürworten zu wollen. Das Capitalvermögen der Caste ist nunmehr auf etwas über 30,000 M. angewachsen, auS Vesten Zinserträgen im Ganzen sieben Familien unterstützt werden, wie folgt: 1) ein erblindeter Lehrer mit Frau u. 6 Kindern — 2) eine Lehrerwittwe mit 5 Kindern 3) eine - - 4 - ------ 4) eine - - 2 - — 5) eine - - i - 6) eine - ohne - ----- 7) 2 Kinder eines verstorbenen Mitgliedes ---- 13 Quoten 8 - Summa 42 Quoten i 54 1. 2268 M., gewiß eine ansehnliche Summe im Verhältniß zu dem Vermögen. In seinem Schlußworte zu diesem Bericht wurde über die Lässigkeit vieler Lehrer geklagt, die seit Jahren nichts mehr in ihren Gemeinden für die Caste geleistet, da doch die Hülfe der Privaten nicht entbehrt werden könne. Mögen auch die ungünstigen Zeitverhaltniste den mildthätigen Vereinen nicht förderlich sein, für ein derartiges Liebeswerk öffne Jeder gern seine Hand, verstände es nur der Lehrer als der rechte Mann am Platze die Wünschelruthe zu gebrauchen, die allein in seiner Hand ruhe Bester natürlich wäre, da das collectiren immerhin von Zufälligkeiten abhängig sei, wenn die Gemeinden oder wohlthätigen Vereine sich bereit fänden, einen jährlichen bestimmten Beitrag zur Caste zu zahlen. Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildete das Referat von Manbel-Lippstadt: „Ueber die Simultanschule vom Standpunkt des Iudenthums." Der Referent hielt über diese brennende Tagesfrage einen tiefdurchdachten, mit großem Fleiße ausgearbei teten Vortrag, der von der Versammlung mit großer Aufmerk samkeit angehört und mit verdientem Beifall ausgenommen wurde Auf den Inhalt dieser Arbeit des Näheren einzugehen, müsten wir uns hier versagen; nur im Allgemeinen seien hier die Ge sichtspunkte hervorgehoben, von denen der Redner ausging. In der Einleitung gab derselbe eine kurze Entwickelungsgeschichte der jüdischen Schule mit den bez. Belegstellen aus Bibel und Talmud in welchen auf die große Wichtigkeit, namentlich des Jugendunterrichtes, hingewiesen und die Errichtung sowie Erhaltung von Kinderschulen zur unerläßlichen Pflicht gemacht wird, der alles Andere nachstehen wüste. Er ging dann über zu der Schilderung der jüd. Schulzustände in den finsteren Zeiten des Mittelalters, das in dieser Beziehung wenig erhebende Lichtseiten aufzubieten habe, bis mit dem Anbruch der neueren Zeit, also mit dem 19. Jahrhundert es auch hier zu tagen beginnt. Sodann beleuchtet Referent die einzelnen Phasen der jüd. Elementarschule, deren Vorzüge uud Blüthezeit, bis mit dem Jahre 1848 ihr Stern im Niedergang sich befinde. Die jüd. Schule werde durch die frühzeitige Entnahme ihrer begabtesten Schüler zum Besuch höherer Lehranstalten in die Religionschule umgewandelt, und wo noch jüd. Elementarschulen bestehen, da fristen sie ein kümmerliches Dasein. Mehr und mehr trete das Bestreben der Gemeinden hervor, die jüd. Schulen mit den allgemeinen Volksschulen zu vereinigen, wenn die Bedingungen um Anschlüße günstige seien. Immerhin sei bei solch' löblichem Vorgehen große Vorsicht nörhig, um den jüd. Schülern die volle religiöse Ausbildung in jeder Beziehung zu sichern, wobei die Antellung eines jüd. Lehrers mit allen Pflichten und Rechten seiner christlichen Collegen unerläßliche Bedingung sei, da gewöhnlich, wenn von gemischten, confessionslosen ober paritätischen Schulen die Rede sei, nur an die beiden christlichen Confessionen gedacht werde. Redner hob ferner die Bortheile, insonders die segensreichen Folgen der Simultanschule hervor, weist hin auf Holland, besten Schuleinrichtungen in dieser Hinsicht keineswegs zu empfehlen seien und auf den Musterstaat Baden, wo das Princip der Gleichberechtigung zum vollen Ausdruck gelangt sei und stellt dann schließlich die Frage, ob im Allgemeinen die Einrichtung solcher Anstalten seiten des Iudenthums zu begünstigen sei? Er bejaht diese unbedingt und bittet um Zustimmung zu folgender Resolution: „Die westph.-rheinische Lehrerconferenz zu Castrop hält die allgemeine Einführung von Simultanschulen mir paritätischem Charakter vom Standpunkte des Iudenthums für wünschenswerth." In der über diesen hochwichtigen Gegenstand eröffneten Debatte sprachen sich die meisten Redner im zustimmenden Sinne aus, obgleich auch einzelne ihre warnende Stimme vernehmen ließen. Wohl war die Ansicht die vorherrschende, daß die Simultanschule d. h. in ihrer wahren Gestalt — da Name und Wirklichkeit noch lange keine sich deckenden Begriffe seien, wie in Beispielen dargethan ward — also daß die Simultanschule, wie sie uns vorschwebt, das mächtigste Bollwerk gegen religiöse Vorurtheile und confessionelle Gegensätze bilde, deren Beseitigung und allmähliche Ausgleichung von unten an, also auf der Schulbank geschehen muffe. Aber verhehlen dürfe man sich nicht, daß diese zu erstrebenden Schuleinrichtungen, so wünschenswerth sie auch seien, immerhin ein Ideal oder wie ein Redner meinte, Zukunftsmusik wäre. Die Errichtung von derartigen Anstalten müffe allein den politischen Gemeinden überlasten bleiben, ein Zwang von Oben, wo seit einiger Zeit eine ungünstige Windströmung sich verspüren laste, könne nicht geübt werden. Was vor allem