Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 24 (12.6.1877)
- Date
- 1877-06-12
- Page
- Seite 377 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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377 Ihum sind heidnische Fratzen!" — Genug. Wir haben hier zum ersten Male eine christliche Autorität aus deutscher Wissenschaft gegen die jüngste Sippschaft der Talmudfresser und Talmudfälscher. Bon nun an stehen die jüdischen Autoren, welche die Angriffe gegen den Talmud abwehren und dem christlichen Publikum so leicht als Partei erscheinen, nicht mehr allein. Sie kam spät, aber sie kam doch. Das englische Llaubuch über die ZuLeu in Numänien und Serbien 1876—1877. II. Wenn man die sämmtlichen Actenftücke dieser Staatsschrifl prüft, so gehen zwei Thatsrchen hervor, die von uns auf's Nachdrücklichste betont werden müssen, weil sie unverfälscht der Geschichte zu übergeben sind. Die erste dieser Thatsachen ist: dass in sämmtlichen Berichten der Consuln, Consularagenten und sonstiger Vertreter aller auswärtigen Staaten auch nicht eine einzige Beschuldigung der Juden ersichtlich ist, durch welche die Verfolgung derselben auch nur einigermaßen gerechtfertigt werden könnte. Man wird zugeben, daß eine solche, völlig unparteiische Stimme für die Beurtheilung der dortigen Juden und ihrer Verhältnisse maßgebend ist und allen jenen Verleumdungen entgegentritt, welche in so reichem Maße auch über die rumänischen Juden ausgeschüttet worden. — Das zweite Factum besteht darin. Laß die Vorgänge sich immer so erwiesen haben, wie sie von Anfang an von den Juden geschildert und durch die Presse bekannt gemacht wurden. Jedesmal nämlich, wenn eine Verfolgung, Mißhandlung, Beraubung und Verjagung stattgefunden, wurden von der rumänischen Regierung und Presse die Angaben der Juden als geradezu erfunden oder weit übertrieben in Abrede gestellt. Der Unlerpräfect leugnete, der Präsect leugnete, das Ministerium leugnete. In Folge dessen waren bei solcher Gelegenheit die Bertreter der Mächte zuerst schwankend; die osficivsen und die judenfeindlichen Zeitungen des Auslandes gaben willig diese Ableugnungen wieder. Aber die Opfer der Verfolgung wurden doch zu sichtbar; die Consuln stellten an Ort und Stelle Nachforschungen an; zuletzt kamen die schriftlichen Befehle der Präfecten und die Erlasse der Ortsbehörden zum Vorschein — und die Wahrheit konnte nicht mehr bestritten werden. Die Juden hatten immer noch zu wenig gesagt und geklagt. Als ein schlagendes Beispiel wollen wir hier aus der bekannten Vertreibungsgeschichte aus dem Districte Bakau im Jahre 1868, deren Opfer über 500 jüdische Familien waren, eine Depesche des damaligen österreichischen Ministers des Auswärtigen, des Grafen Beust, und ein Protocoll sämmtlicher Generalconsuln (S. 106 und 107 des Blaubuches) in wortgetreuer Uebersetzung folgen lassen. Es ist dies also keine blos englische Auslassung, sondern Las gemeinsame Product aller fremden Agenten und zugleich als einziges Schriftstück der österreichischen Staatsregierung in dieser Sammlung bemerklich. Auch in dem vorliegenden Falle hatten Präfect und Minister auf's Entschiedenste geleugnet, und es liegen in Nr. 179 und 180 Schreiben des Präfecten von Bakau und des Ministers Golesco von einigen Tagen vor jenem Protocoll und dem Schreiben Beust's vor. in denen die Thatsachen noch mit der größten Entrüstung geleugnet und als Verleumdungen bezeichnet werden, während bald darauf die unleugbaren Tocumente aus rer Feder der rumänischen Beamten selbst zu Tage kamen. Bekanntlich wurde dasselbe Manöver und zwar mit demselben Ausgang bei der jüngsten Vertreibung aus Vaslui wiederholt. Denn einen Erfolg hat dieses Manöver doch immer, nämlich, den rumänischen Behörden über die erste Zeit der allgemeinen Empörung gegen solche Greuel hinwegzuhelfen, bis die öffentliche . Aufmerksamkeit sich ziemlich verloren hat und die Proteste der Mächte im Sande verlaufen. Denn dies könnten wir noch als eine dritte und traurige Thatsache anführen, wenn sie eben nicht schon hinlänglich bekannt wäre, daß alle Erwartungen und Versprechungen von Entschädigungen und Ersatz, wie sie ja auch Graf Beust in seiner Depesche aussprich:, schließlich zu eitel Dunst wurden, und niemals in Erfüllung gehen. Die Schriftstücke lauten: Graf Beust an den Grafen Apponyi (Empfangen den 26. April.) Wien, den 21. April 1868. Herr Graf! Auf die Einladung unseres Consuls in Jassy hin, haben sich die Consuln von England, Frankreich, Griechenland, Preußen unr Russland bei ihm zusammengefunden und durch eine vom 15. d. M. darirles Protocoll festgestellt, daß die Maßregeln der Bedrückung und Vertreibung, welche gegen die Juden gerichtet worden, erwiesene Thatsachen sind. Eure Excellenz wird unter diesem Umschlag den Text jenes Schriftstücks in der Abfassung finden, wie es uns von Herrn v. Wolfarth übersandt ist. Die kaiserliche Regierung wird in Folge dessen sortsahren, energische Schritte zu thun, um den Jsraellten einen wirksamen Schutz zu sichern und ihnen einen Ersatz für die Schädigungen zu verschaffen, die sie erlitten. Wir hoffen überdieß, daß Fürst Karl, welcher sich selbst an Ort und Stelle begeben, die Initiative zu den nothwendigen Maßregeln ergreifen wird. Jedenfalls können wir mit Freuden die Unterstützung anerkennen, die unser Consul in Jassy bei seinen Collegen gefunden, sowie den Einklang, der zwischen den Agenten herrscht, sich gegen die willkürlichen Acte der moldau-wallachischen Regierung zu erheben. Frankreich und England, die sich von Anfang an mit Wärme augeschlossen an die Vorstellungen, die wir in Bukarest erhoben, werden uns ohne Zweifel ihre weitere Beihülfe nicht versagen, wenn es nothwendig wird, dieselben anzurufen.