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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-06-05 · Heft 23 (5.6.1877) · p. Seite 368

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 23 (5.6.1877)
Date
1877-06-05
Page
Seite 368 (sequence 12)
Language
German
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368 Tugenden, die Einigkeit und Beharrlichkeit, seit jeher die Schöpfer all' des Großen, all' des Guten, all' des Schönen, das Menschenhände geschaffen haben. Die Juden sind eine Nation geworden und die Geschichte dieses Werdens füllt eines der intereffantesien Blätter der Universalgeschichte, das, auf dem die Culturgeschichte geschrieben steht. — Herr Dr. Jellinek hat dies in unvergleichlich schönen Worten gesagt. Er nannte die Juden das Thermometer der Civilisation. „Wenn man wiffen will", sagte er, wie es umer Len Völkern aussieht und aussah (setzte ich hinzu), wie ihre Bildung beschaffen ist, ob Aufklärung und Humanität dort eine Stätte gefunden hat, wie regiert wird und was für Gesetze gegeben werden, so braucht man bloß auf die Juden zu schauen. Es giebt Staaten, wo die Humanität unter Null steht — ich brauche dieselben nicht zu nennen, sie sind heute im Munde von ganz Europa, blicken Sie dorthin und betrachten Sie dort den Juden, seine äußere Erscheinung, seine gedrückte Haltung, sein ganzes verkümmertes Wesen und Sie werden erkennen, daß in jenen Gegenden noch kein Mai aufgegangen ist für wahre Bildung und Civilisation." — Diese Worte spiegeln in der That in großen Zügen das Werden der jüdischen Nation, sie ist mit der Bildung geworden, und da Bildung frei macht, ist sie eine freie Nation geworden, welche jedoch die Freiheit des Ganzen über die des Einzelnen setzt, welche deshalb das Staatsbewußtsein, das Staatsbürgerthum und die darin begründete Achtung vor dem Gesetze höher als alle andern Nationen hält. Ja! die Juden find seit ihrer Emancipation die freiesten, aber auch die besten Bürger des Staates. Darauf, aus die Juden als Nation, als das Thermometer der Civilisation, aus die Juden als Staatsbürger bringe ich ein Hoch aus. Die Geschicke der Juden in der Stadt Metz. (Fortsetzung.) Kaum war das Parlament 1633 in Metz installirt, als die Metzer Judenschaft das Gesuch an daffelbe stellte, es möge die ihr 1632 vom König bewilligten Privilegien einregisiriren. Das Parlament, der Klerus und die ganze Bürgerschaft geriethen über diese freche Forderung der Judenschaft, welche man als nur in der Stadt geduldet betrachtete, in ungeheuren Zorn. Das Parlament weigerte sich Anfangs, dem Gesuche zu entsprechen, der katholische Klerus, Bischof Meuriffe an der Spitze, und die Bürgerschaft setzten alle Mittel in Bewegung, um die Erfüllung deffelben zu verhindern. Die Gewerke besonders waren den Juden, welche ihnen ganz erheblichen Schaden durch ihre verschiedenen Handelsgeschäfte zusügten, sehr feindlich gesinnt. Die Goldschmiede erneuerten ihre ftühere Klage, die Viöciers und Chauffetiers, welche mit alten Sachen handelten, klagten, daß ihnen die Juden vollständig die Geschäfte verdürben, die Schlächter waren ärgerlich, daß die Juden gewiffe Fleischtheile des von ihnen geschlachteten Viehs, welche ihnen ihre Religion als unrein zu effen verbot, zu billigen Preisen an die christliche Bevölkerung verkauften, die Merciers, Drapiers, Pelletiers, Tanneurs und andere Gewerke stimmten in das Klagegeschrei mit ein. Die militärischen Gönner der Juden widerlegten jedoch bei der Regierung die sämmtlichen gegen dieselben erhobenen Anklagen, das Parlament wagte überdies nicht dem Befehl Louis XIII., durch welchen die Rechte der Juden garantirt wurden, zu opponiren, und registrirte am 23. Mai 1634 zum großen Aerger der Metzer Klerikalen und Bürger die Privilegien der Judenschaft ein. Dieselben wurden übrigens entsprechend beschränkt, so daß den Beschwerden der Gewerke wenigstens zum Theil Genugthuung ward. Die bis dahin von der Juvenschaft gezahlten Abgaben wurden aufrecht erhalten, dieselbe mußte außerdem jährlich 150 Livres Tournois an die Conciergerie du Palais zahlen, von welcher Summe der Ankauf des Brodes für die Gefangenen bestritten werden sollte. Die zu nehmenden Procente wurden herabgesetzt, strenge Strafen gegen Wuchergeschäfte angedroht. Die Hauptgeschäfte der Juden in der Stadt verblieben der Handel mit Pferden, Schlachwieh, Getreide, das Leihen auf Pfänder und das Tröbelgeschäft, welches letztere ihnen trotz aller Proteste der Viöciers und Chauffetiers gestattet wurde. Die nicht mehr streng befolgte Verordnung, wonach die Juden an Sonn- und Festtagen in ihren Wohnungen bleiben mußten, ward erneuert, der Uebertretungsfall mit Geldzahlung bestraft. - Den Leuten ward verboten, außerhalb des Quartiers St. Ferrey Grundbesitz zu erwerben. Die Einwanderung fremder Juden in die Stadt ward untersagt, indeffen gab die Heirath mit Metzer Jüdinnen das Recht zur Niederlaffung daselbst. 1663 befahl das Parlament den Juden, eine ganz bestimmte Tracht zu tragen, unv sich nur in dieser auf den Straßen zu zeigen. Die vorgeschriebene Tracht bestand in einem langen schwarzen Talar und einem ungewöhnlich hohen, spitzen, zuckerhutförmigen, mit einer breiten Krämpe eingefaßten gelben Hut; die Haare und der Bart mußten lang getragen werden. Der unförmliche gelbe Hut ärgerte die Metzer Juden mehr als alle anderen Insulten und Beschränkungen; trotz aller Bitten und Geldangebote mußten sie diesen Kopfputz bis Milte des 18. Jahrhunderts tragen, erst dann ward ihnen die beliebige Form und Farbe der Hüle gestattet. Nur die Rabbiner und die sieben Gemeindevorsteher wurden auf dringendes Bitten bald nach Publicirung dieses Erlaffes vom Tragen des gelben Hutes dispensirt und durften schwarze Hüte tragen; im übrigen bestand das Parlament darauf, daß diese Tracht nothwendig sei, damit die christliche Bevölkerung in der Stadt schon von weitem die schmutzigen Juden erkennen und ihnen aus dem Wege gehen könne. Außerhalb der Stadt durften alle Juden schwarze Hüte tragen. 1657 bestätigte Louis XIV. die von seinem Vater den Metzer Juden bewilligten Privilegien, weil er nur Ursache habe, die jüdische Metzer Bevölkerung zu loben. Zugleich gestattete er ihr, sich

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