Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1877)
- Date
- 1877-06-05
- Page
- Seite 366 (sequence 10)
- Language
- German
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366 Handelsniederlassung entwickelten. In Folge der Kriege zwischen Polen und Kosaken (1648—1656) und der sie begleitenden Gräuel, flüchteten die Juden vor dem Ansturm der Zaporogen nach der Walachei; ebenso blieben jüdische Gefangene der tatarischen Heere im Lande zurück. So vermehrten sich die ersten spärlichen Ansiedelungen der Juden. Gemeinsame Leiden bewirkten ein friedliches Nebeneinanderleben der Bewohner; unter schwerem Druck und Despotenwirthschaft schmachtend, konnte der engherzige nationale Eigennutz im Volke nicht so entarten wie bei anderen Völkern der Epoche, während die religiöse Lauheit und der Mangel des Stachels eines zelotifchen Priesterthums, keine Scheiterhaufen in majorem dei gloriam forderte. Die Juden dursten daher ihre Gemeinden, Rabbinen und Synagoge, diese aber nur aus Holz, haben. Zwischen dem Amtsadel, den Bojaren, welche alle Erwerbsthätigkeit verachteten und Bildung und Wissen nur „für Pfaffen angemeffen" hielten, und den durch Frohnen und Kriegsdienst gedrückten Bauern, waren es Türken, Armenier, Griechen und Juden, welche allein Handel trieben und Geld in's Land brachten. Die Juden wurden als „Unterthaneu" behandelt, und genoffen die Gunst der Fürsten, welche freilich wandelbar genug war und oft nicht ohne Rücksicht auf ihre Steuerkraft gewährt wurde. Daß die Juden oft sowohl von den Fürsten als dem Volke selbst zu leiden hatten, läßt sich in zahlreichen Fällen Nachweisen. In der Walachei war, nach dem Zeugniß Bolintineanu's, den Juden die Einwanderung untersagt, und wurde nur einzelnen befferen Familien gestaltet. In der Moldau jedoch begünstigten die Fürsten und Großgrundbesitzer die zahlreiche Einwanderung von Juden aus Oesterreich und Rußland. Hier zogen sie denn auch die Aufmerksamkeit und bald den Neid und die Mißgunst auf sich. Im Jahre 1525 beklagten sich die Bürger von Vaslui beim Fürsten Stefan dem Jüngern, daß die Armenier, Juden und Griechen allen Handel an sich gerissen, „Schänken und Brodbäckereien in den Städten haben, was ihnen nach den alten Gesetzen untersagt ist, und auch Ländereien erwerben und Vieh besitzen, entgegen den Gesetzen", und der Fürst erließ sodann an den Präfecten von Vaslui ein Rescript, worin er ihm aufträgt: „Rufet alle Fremden, Armenier, Griechen und Juden, und überzeuget Euch mit welchem Rechte sie Landbesitz erwerben, und sollten sie Urkunden besitzen, so nehmt sie ihnen ab und schickt sie uns ein, damit wir sie zerreißen, denn es haben die Armenier und Juden kein Recht, Land zu besitzen, denn unter dieser Bedingung sind sie vom Fürsten Alexander dem Guten ausgenommen worden, als sie aus Ungarn und anderen Ländern wegen des Glaubens ihrer Väter verjagt wurden; es wurde ihnen das Recht eingeraumt, ihre Gesetze zu befolgen und Handel zu treiben, nur dürfen sie keinen Grund und Boden besitzen, Wirthshäuser oder Bäckereien, damit sie nicht etwa die Christen verunreinigen, wie es ihr Glauben vielleicht vorschreibt. . . . Den Griechen aber könnt ihr dies erlauben, doch Grund und Boden darf kein Fremder, selbst der Grieche nicht, besitzen." Diese interessante Urkunde, welche über die Modalitäten der Aufnahme der Juden in der Moldau Aufschluß giebt, zeigt, daß damals Armenier und Juden gleiche Schicksale theilten, wahrend der Grieche schon eine bevorzugtere Stellung einnimmt. Ferner weist die Urkunde auch hier die Existenz jenes religiösen Borurtheils nach, welches anderwärts der Ausgangspunkt vieler Verfolgungen der Juden war. In einem Schreiben des Großfürsten Sigmund August von Litthauen vom Jahre 1545, erklärt dieser der Gesandtschaft des Fürsten Petru Raresch, daß die türkischen, armenischen und jüdischen Händler sich bei ihm beklagt hätten, daß so oft sie türkische Pferde zum Verkauf nach Polen bringen wollen, der Fürst sie auf der Durchreise durch die Moldau auffängt und ihnen die Pferde abnimmt. Er trägt daher der Gesandtschaft auf, dem Fürsten zu sagen: „er möge den freien Händlern nicht mehr die Pferde wegnehmen." Der Fürst Peter der Hinkende faßte sogar im Jahre 1579 den Beschluß der Austreibung sämmtlicher Juden, und kündigt diesen Beschluß der Lemberger Municipalität in einem Schreiben an. Die Begründung dieses Beschlusses ist interessant. Es heißt in dem Schreiben wörtlich: „Endlich sei Euch die Vertreibung der Juden aus unserm Lande bekannt, und dies wegen der Verzweiflung unserer Handelsleute, welche an der Grenze vergebens auf die Viehkäufer warten, während die Juden das Vieh über die Grenze führen und es drüben verkaufen, so daß unsere Händler mit langer Nase abziehen; wir können nicht gestatten, daß unsere Händler ruinirt werden." Da hatte doch Fürst Raresch weiser gehandelt, indem er den Juden einfach die Pferde wegnahm! Ueber den gesetzlichen Status der Juden läßt sich nur so viel sagen, daß er von der Laune des Fürsten, welcher allein Recht sprach, abhing. Im 15. Jahrhundert erst compilirre Alexander der Gute aus den Basiliken ein Gesetzbuch, das aber nicht erhallen ist. Im 17. Jahrhundert erließ Matthias Baffarab in der Walachei ein Gesetzbuch, aber mehr kirchlichen Inhalts. Zur Charakteristik seien einige Bestimmungen aus diesem Codex angeführt. „Weder Häretiker noch Juden dürfen Zeugenschast gegen Christen ablegen" (Art. 24). Dagegen bestimmt Art. 249: „Der Aussage des Arztes rücksichtlich einer Wunde möffen wir Glauben schenken, selbst wenn der Arzt ein Jude wäre." Die ausdrückliche Erwähnung jüdischer Aerzte und die Aufhebung der Beschränkung der Zeugenschaft für sie, bezeugt, daß es damals nicht nur zahlreiche jüdische Aerzte hier gab, sondern daß sie auch die gesuchtesten und angesehensten waren. Die Verbote des Grundbesitzes und der Ausübung gewisser