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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-06-05 · Heft 23 (5.6.1877) · p. Seite 360

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 23 (5.6.1877)
Date
1877-06-05
Page
Seite 360 (sequence 4)
Language
German
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360 wahr wäre, daß 26 dieser Juden mit Spiritus gehandelt, welche Gerechtigkeit, ihnen keine Strafe aufzuerlegen, nachdem sie vertrieben, ihr Hab und Gut geraubt und ihre Häuser Andern überlaffen worden, wie der englische Generalconsul in einer früheren Depesche selbst constatirt hatte. Wir glauben nicht, daß die englischen Staatsmänner über den politischen und sittlichen Charakter solcher rumänischen Ministerialschreiben irgend in Zweifel sind, und früher oder später muß es auf ihr Verhalten gegen Rumänien Einfluß üben. Herr Mansfield schreibt daher schon unter dem 22. Januar, daß, so lange die berüchtigten Gesetze betreffs der Juden in Rumänien in Kraft bleiben, es an Verfolgung und Mißhandlung derselben nicht fehlen werde, daß es aber von keiner der dortigen Parteien, der conservativen, liberalen oder radikalen, zu erhoffen stehe, sie werde ein Jota an diesen Gesetzen verändern! — Einige Schriftstücke (Nr. 641 und 643) von Herrn St. John an den Earl of Derby aus Belgrad vom 24. Februar und 20. März dieses Jahres beziehen sich auf die Lage der Juden in Serbien. Bekanntlich schwebten damals die Friedensverhandlungen zwischen der Pforte und Serbien und erstere hatte als sechste Bedingung die Gleichstellung der Juden in Serbien verlangt. Zugleich war die eigenthümliche Erscheinung in Belgrad hervorgetreten, daß ein Jude zum Abgeordneten in die Skuptschiua gewählt worden ist. Herr St. John brachte dies bei dem serbischen Minister Ristitsch zur Sprache als einen Beweis für die Popularität der Juden in Belgrad, und daß der Forderung der Pforte um so eher Folge geleistet werden könne. Herr Ristitsch leugnete dieses und behauptete, die Regierung habe jenen nur wählen laffeu, um der Welt die Freisinnigkeit der serbischen Regierung zu beweisen und den Abschluß der Friedensverhandlungen in Konstantinopel zu erleichtern. (Wie wir aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt haben, ist diese Behauptung des serbischen Ministers insofern falsch, als die Wahl des jüdischen Deputaten von der Oppositionspartei, d. i. der conservativen, schon gesichert war, bevor die Regierung davon Kenntniß bekommen; diese machte dann aus dem vom Minister angegebenen Grunde gute Miene zum Spiele, und der Jude wurde von beiden Parteien gewählt). Auf die Bemerkung des englischen Vertreters, welch' ein sonderbarer Widerspruch es sei, daß die Juden dieselben Lasten und Rechte haben, nur Laß sie allein in Belgrad wohnen dürfen und aus allen übrigen Theilen des Landes vertrieben worden seien, erwiderte Ristitsch: die Ansiedlung der Juden in den übrigen Landesrheilen fänden zu vielen Widerspruch bei den Kaufleuten und Händlern, die befürchteten, von jenen überflügelt zu werden; übrigens könne es kommen, daß man einmal den spanischen Juden, d. i. den eingeborenen, das Recht zugestehen werde, gegen die polnischen habe man zu große Vorurtheile. Hierdurch kommt es, bemerkt Herr St. John, daß die polnischen Einwanderer auf ihre Päffe im Lande umher Handel treiben, was den eingeborenen Juden nicht zusteht, indem jene immer wieder nach denselben Platzen zurückkehren, nachdem sie sich einige Tage entfernt haben. Begnügen wir uns heute mit diesen Auszügen. Ergiebt sich auch aus dieser Sammlung von Actenstücken, daß bei den Rumänen und Serben nichts zu erlangen war, außer dem, daß die Verfolgungen wenigstens für den Augenblick immer wieder sistirt wurden, so schreiben wir doch mit Recht dem vorliegenden Blaubuche einen hohen Werth für die Geschichte der Juden in der neuesten Zeit zu. Sbeilxui^j 6ti/cccSue&fceii/. Deutschland. 2npZtg, im Mai. (Privatmitth.)l) Seit dem 1. Mai ist in hiesiger Gemeinde ein noch unter dem Einfluß des unvergeßlichen Vorstehers, Herrn Stadtrath Moritz Kohner, gefaßter Borstandsbeschluß zur Ausführung gelangt, welcher gewiß auch vielen Ihrer Leser, die unsere Stadt besuchen, von Jutereffe sein wird. Er betrifft die Einführung eines täglichen zweimaligen Gottesdienstes. Bei dem raschen und namentlich in den letzten Jahren so wesentlich gesteigerten Wachsthume der Gemeinde, hatte sich die Nothwendigkeit einer solchen Einrichtung in zweifacher Hinsicht herausgestellt. Einestheils war darauf Bedacht l) Bei der folgenden Correspoudenz muß man sich erinnern, daß die Gemeinde in Leipzig eine junge, erst in letzter Zeit schnell angewachsene ist, deren sehr verschiedenartige Elemente der Zeit bedurften, um sich zu amalgamiren. Redaction. zu nehmen, dem Gottesdienste eine größere Regelmäßigkeit und Stabilität zu geben, andrerseits aber, und vor allem, handelte es sich darum, den für eine Gemeinde von der Bedeutung der unserigen in der Thal nicht mehr zulässigen Unzuträglichkeiten ein Ende zu wachen, die sich bei Abhaltung von „Jrhrzeiten" fortwährend fühlbar machten. Anstatt, wie es bisher der Fall gewesen, es jedem Einzelnen zu überlaffen, für den Tag, an welchem er sich gedrungen fühlt, das Andenken seiner Heimgegangenen Angehörigen, pietätvollen Sinnes, durch einen gottesdienstlichen Act zu ehren, selber für das Zustandebringen eines „Minjan" zu sorgen, war es der Würde der Gemeinde entsprechender, eine Institution zu schaffen, die Jeden dieser Mühe überhebt und zugleich jeglichen äußern Anlaß entfernt, welcher der tiefernsten Stimmung, die ihn an solchem Tage erfüllt, störend evtgegentritt. Ebenso ist nun dafür gesorgt, daß diejenigen, welche sich rm Trauerjahre befinden, während der Dauer veffelben das übliche Kaddisch sagen können.

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