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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-05-29 · Heft 22 (29.5.1877) · p. Seite 353

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 22 (29.5.1877)
Date
1877-05-29
Page
Seite 353 (sequence 13)
Language
German
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353 gewesen zu sein scheint. Die Zinsen wurden auf 1 Procent per Woche normirt, nach 15 Monaten dursten sie die verfallenen Pfänder verkaufen. Montirungsstücke und Waffen der Soldaten konnten sie mit Bewilligung der betreffenden Capitaines in Versatz nehmen. Für jeden Spaziergang zu den Stadthoren hinaus oder in dieselben hinein mußten sie 1 Heller entrichten. An Sonn- und Festtagen waren sie verpflichtet, in ihren Wohnungen zu bleiben. Äm Jahre 1542 wurden in Metz außer oen Sonntagen und hohen Festtagen noch 102 besondere katholische Festtage gefeiert, mithin durfte die Metzer Judenschaft fast die Hälfte des Jahres ihre Wohnungen nicht verlaffen. Erst Bischof Feuillade hob von jenen 102 Feiertagen 72 auf, weil die vielen Feiertage dem Volke nur Veranlaffung zu schädlicher Faulheit und Schlemmerei gäben. Hierüber ward sowohl der Metzer Klerus, wie die katholische Bevölkerung erbittert, es gingen verschiedene Beschwerdeschriften an Len König ab, welcher jedoch dem Bischof Recht gab. Bischof Loilin reducirte die von Feuillade belaffenen Feiertage auf 20, Bischof St. Simon hob noch 8 derselben auf. Die vier jüdischen Familien in Metz mehrten sich rasch mit der bekannten Fruchtbarkeit. 1589 waren 8, 1603 24, 1614 58 jüdische Familien mit 120 Seelen aus diesen ersten vier Familien entstanden. Die Geschäfte derselben waren blühend und einträglich geworden, so daß die christliche Bevölkerung mit neidischen Blicken auf die wohlhabende Judenschaft hinsah. 1602 wandte sich deshalb der hohe Rath mit der Bitte an Heinrich lV., die gesammte Judenschaft aus Metz ausweisen zu dürfen. Man führte als Gründe für die Nolhwenrigkeit dieser Maßregel an, daß die Juden durch ihre Wuchergeschäfte die ärmere christliche Bevölkerung ruinirten und durch das Beispiel ihres Lebenswandels die Moralität derselben verdürben. Die Judenschaft fand aber in dem damaligen Gouverneur, Herzog Epernon, einen mächtigen Beschützer. Wahrscheinlich hatte sie der Metzer Garnison bei den verschiedentlichen Militärlieferungen gute Dienste geleistet, dem Gouverneur und den Capitains häufig aus ihren Geldverlegenheiten geholfen, Epernon sprach daher beim König so zu Gunsten der Judenschaft, daß derselbe dem hohen Rath jede Gewaltthätigkeit untersagte, und die Metzer Juden unter seine besondere Protection nahm, „parcequ’ils Gtaient soigneusement employ&s durant les derniers iroubles ä. secourir, aider, assister ceux qui avaient Charge par de<ja et pour le Service du roi“ (24. Mai 1602). Indessen sah sich Herzog Epernon 1603 veranlaßt, jeden neuen Zuzug von Juden zu verbieten, ihnen ferner den Ankauf von Häusern und Grundstücken zu untersagen und sie zu ermahnen, in ihren Wuchergeschäften nicht auszuarten. 1604 setzte er die Zinsen, welche sie nehmen dursten, um die Hälfte herunter und verbot ihnen auf's Strengste, gestohlene Sachen zu kaufen oder Geld darauf zu leihen. 1624 zählte man 76, 1657 96, 1674 119, 1697 300 jüdische Familien in der Stadt. 1614 erneuerte der Magistrat sein Gesuch an den König, die gesammte Judenschaft ausweisen zu dürfen, weil zu befürchten sei, daß dieselbe schließlich die christliche Bevölkerung ganz aus der Stadt verdränge. Gleichzeitig beschwerte sich das Gewerk der Goldschmiede darüber, daß die Juden sein Geschäft schädigten und heimlich einen ausgedehnten Handel mit Gold-, Silber- und Schmuckfachen betrieben. Den Juden ward dieser Handel untersagt und befohlen, Gold- und Silbersachen nur der Münze zum Verkauf anzubieten. Dagegen ward der Magistrat mit seinem Gesuch abermals abgewiesen und Herzog Epernon wirkte sogar der Judenschaft neue größere Freiheiten aus. Sie erhielt die Erlaubniß, die Straße St. Ferroy im Stadtviertel gleichen Namens zu bewohnen; bald darauf ward ihr auch gestattet, sich in der Rhinport-Straße (jetziger quai de juifs) niederzulassen. Diese Straßen bilden noch heute den Hauptwohnsitz der ärmeren Metzer Juden. Seit 1619 besaßen die Juden in der Stadt eine Synagoge, welche nach einigen Angaben an Stelle der heutigen, nach anderen in me d’Enfer lag. Es währte nicht lange, so ward den Juden erlaubt, in benanntem Stadtviertel Grundbesitz zu erwerben, worauf daffelbe in kürzester Zeit ihr ausschließliches Eigenthum war. Sie wurden ferner gegen jährliche Zahlung eines Pauschquantums von der Verpflichtung dispensirt, monatlich einmal dem katholischen Gottesdienst beizuwohnen. Die aus dieser Abgabe gewonnene Geldsumme ward zur Besoldung des Vikars der Kirche St. Söpolene bestimmt, welchem die Judenschaft überdies jährlich als Benefiz zwei Zuckerhüte und 24 Francs geben mußte. Der Gouverneur Valette bestattgte 1624 den Juden die ihnen von seinem Vater bewilligten Privilegien, ließ aber das Judenviertel durch Steine in Kreuzesform von den anstoßenden christlichen Vierteln abgrenzen. Er setzte ferner die höheren Procente, welche die Juden im Laufe der Zeit eingeführt hatten, herunter, und verordnete, daß sie im ersten Jahre 16, in jedem folgenden nur Sl/:i Procent von den Pfändern oder geliehenen Geldsummen nehmen durften. 1617 sandte der Magistrat wiederum ein Bittgesuch um Ausweisung der Juden an den König, ward aber wie ftüher abschläglich beschieden. Auch seine Bitten, die Privilegien derselben einzuschränken, wurden nicht erhört. Durch einen Erlaß vom 24. Jan. 1632 bestätigte Louis Ul. sogar die den Juden von Epernon und Valette bewilligten Privilegien. Wahrend die Metzer Judenschaft von den Militär-Gouverneuren stets gegen Bürgerschaft und Klerus in Schutz genommen wurde, zeigte sich das Parlament in der ersten Zeit seiner Jnstallirung sehr feindlich gegen dieselbe und gab nur ungern den Befehlen des Königs nach, welche alle Eigenmächtigkeiten der königlichen und städtischen Behörden gegen die Juden verboten. Diese verstanden es nach wie vor, sich die Gunst der Gouverneure und res Osficiercorps zu erhalten, indem sie Geldvorschüsse zu Soldzahlungen machten, Kriegslieferungen aller Art übernahmen, und besonders die Pferdeankäufe in Deutschland für die französischen Armeen besorgten. Louis XIII. und XIV. erhielten

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