Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1877)
- Date
- 1877-05-29
- Page
- Seite 352 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227123-3227146--35394-3305351- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
352 Feuilleton. Die Geschicke der Juden in der Stadt Metz. Die alten deutschen Reichslande, welche jetzt wieder zum deutschen Reiche zurückgekehrt, und deshalb in einem politisch socialen Proceffe begriffen sind, ziehen natürlich die allgemeine Aufmerksamkeit in erhöhtem Maße auf sich, weshalb auch die Literatur sich mit ihnen wieder mehr als je zu beschäftigen angefangen hat. Vor Kurzem erschien eine ausführliche „Geschichte der Stadt Metz" von Westphal, Major von der Armee. Im zweiten Theile finden wir, S. 255—265, eine übersichtliche Geschichte der Juden in Metz, also einer der früher wichtigsten Gemeinden. Wir geben sie hier wieder. Als allgemeines Ergebniß zeigt sich auch hier, daß eine Besserung der Verhältniffe der Juden niemals von den kleinen Freistaaten, sondern stets von einer größeren Centralgewalt aus vor sich ging. Dort stand der kleinliche Neid und das niedrige Vorurtheil jeder Berbefferung entgegen; hier machten sich das Staatsintereffe und die Grundsätze der Aufklärung und Gerechtigkeit allmälig geltend. Man hat dies auch selbst in der neuesten Zeit in den freien deutschen Städten und den Cantonen der Schweiz erfahren. Die Darstellung des Herrn Westphal lautet wörtlich wie folgt: Wir lassen der Geschichte der Metzer Hugenotten die Erlebnisse der Metzer Judenschaft folgen, welche gleich der ersteren zahllose Beispiele der katholischen Intoleranz in ihren Annalen zu verzeichnen hat. Wann die ersten Juden in Metz ihre Wohnsitze auffchlugen, ist unbekannt, wahrscheinlich ist es jedoch, daß sie bald nach der völligen Colonisirung des Metzer Landes durch die Römer auch dorthin ihren Wanderstab lenkten. Die erste historische Erwähnung der Juden in den Bisthümern geschieht 625 in einem Concil der Bischöfe; man kann hieraus folgern, daß bereits zu jener Zeit die Judenschaft zahlreich genug daselbst vertreten war, um die Aufmerksamkeit des katholischen Klerus auf sich zu lenken. Zum zweiten Male beschäftigte sich ein in der Abtei' St. Arnold abgehaltenes Concil mit den Juden; es wird auf demselben das Verbot an die Christen erlassen, mit Juden zusammen zu essen oder zu trinken (iuäiguum et sacrilegum eorum cibos a chrisiianis sumi). 1095 fand in Folge der vorübergehenden großen Begeisterung, welche die Idee des ersten Kreuzzuges bei der Metzer christlichen Bevölkerung hervorrief, eine große Judenhetze im Pays Messt» statt, die Betheiligung der Metzer am Kreuzzuge war jedoch eine äußerst schwache, auch an den späteren Kreuzzügen nahmen sie nur geringen Antheil. Die Juden wurden später noch verschiedene Male aus Metz verjagt, kehrten indeß meist nach kürzerer Abwesenheit wieder dorthin zurück und betrieben den Kleinhandel, das Pfand- und Wuchergeschäft mit gutem Erfolge. Hiedurch erregten sie den Neid und Haß der christlichen Bevölkerung; als 1365 der Blitz in ein Haus der Jurie einschlug und 22 Häuser niederbrannten, schrieb das Volk dies Unglück den Juden zu und jagte sie fämmtlich zur Stadt hinaus. Seit dieser Zeit ward ihnen trotz aller Bitten und Geldgebote die Niederlassung in Metz gänzlich untersagt. Die Metzer waren selbst sehr interessirte Handels- und Geschäftsleute geworden und litten deshalb die gefährliche Concurrenz der jüdischen Handelswelt durchaus nicht in ihrer Stadt. Man ging sogar so weit, auswärtigen Juden den Besuch von Metz in jeder Weise zu verleiden, indem man ihnen hierfür schwere Abgaben auferlegte, sie nur kurze Zeit in der Stadt duldete und während ihres Aufenthaltes allen Quälereien seitens des Pöbels und der Polizki preisgab. Sämmtliche, mit der bekannten jüdischen Zähigkeit immer von Neuem wiederholten Versuche, sich in Metz einzubürgern, scheiterten: als 1552 die Franzosen die Stadt occupirten, zahlte dieselbe keinen einzigen Juden unter ihren Einwohnern. Kaum hatten die deutschen Nachbarjuden den Umsturz der reichsstädtischen Metzer Verhältniffe erfahren, als sie sich sofort in der Stadt einfanden und um die Erlaubniß zur Niederlassung bettelten. Der hohe Rath wies sie Anfangs ebenso hochmüthig wie früher ab, indeffen gelang eS ihnen, sich der französischen Garnison durch ihre Handelsgeschäfte nützlich zu machen und den Gouverneur Vieilleville, welcher sie muthmaßlich auch als Spione in den deutschen Städten benutzte, für sich zu gewinnen. Der hohe Rath ward daher veranlaßt, 1556 zwei Juden gegen Bezahlung einer bestimmten Geldsumme und unter der Bedingung, nach Ablauf eines Jahres die Stadt zu verlassen, die Erlaubniß zur Etablirung eines Geschäftes daselbst zu ertheilen. Als das Jahr verflossen war und der hohe Rath die beiden Juden aufforderte, ihre Abreise zu bewerkstelligen, lamentirten sie gewaltig und erreichten durch Flehen und Bitten, muthmaßlich auch durch Bestechung von einflußreichen Ofsicieren und Beamten, daß nicht allein ihnen der Aufenthalt prolongirt, sondern sogar noch zwei jüdischen Familien die Niederlassung in Metz gestattet ward. Marcus, Michäus, Mardochäus, Gerson waren die Namen dieser ersten vier, seit 1557 in Metz etablirten jüdischen Familien. Die Bedingungen, unter denen ihnen die Niederlassung bewilligt wurde, waren übrigens keineswegs zu milde. Jede dieser Familien mußte für das Recht der Niederlassung 200 Thaler, außerdem jährlich einen nicht unbedeutenden Tribut und 200 Francs für die Armen zahlen. Es war den Juden verboten, sich in den Hauptstraßen der Stadt niederzulassen, sie mußten daher zunächst, weil die christliche Bevölkerung sie nicht zu Nachbarn haben wollte, ihr Domicil in entlegenen, schmutzigen Winkelgaffen nehmen. Fremden Juden auch nur auf kürzere Zeit Unterkunft zu geben, ward ihnen unter Androhung hoher Geldstrafen verboten. Nachdem sie erklärt hatten, sich in diese und viele andere Bedingungen fügen zu wollen, erhielten sie vom Gouverneur die Erlaubniß, sich in der Stadt niederzulaffen und bestimmte Handelsgeschäfte zu betreiben, von denen das wichtigste das Leihen auf Pfänder