Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1877)
- Date
- 1877-05-29
- Page
- Seite 346 (sequence 6)
- Language
- German
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34V beschwerdeführend an die König!. Regierung in Posen, und ist nunmehr die Versetzung des auch sonst in vielen Kreisen wegen seines Auftretens mißliebig gewordenen Kreisschulinspectors erfolgt. Gleichzeitig ist ein im Ganzen günstiger Bescheid auf einen von dem hiesigen Rabbiner vr. Holländer an den Cultusminister gerichteten Recurs eingegangen. In Folge eines Ministerialrescriptes verfügte nämlich die Poseuer Regierung im vorigen Jahre, daß die an der hiesigen jüdisch-evangelischen Simultanschule wirkenden jüdischen Lehrer, entgegen den früher getroffenen und von der Regierung bestätigten Vereinbarungen an Sabbathen und Festtagen Unterricht ertheilen müßten. Diese Verfügung ist nunmehr auf Beranlaffung des Cultusministeriums zurückgenommen und ist diese endgültige Entscheidung in diesen Tagen dem Herrn Di*. Holländer und den mitunterschriebenen jüdischen Schulvorstehern von der König!. Regierung in Posen angezeigt worden. Seesen, im April. (Privatmitth.) Bei der Streitfrage über das interconfessionelle Schulsystem ist es nicht ohne Belang, auf bas Beispiel hinzuweisen, welches von jüdischer Seite bereits seit mehr als einem halben Jahrhundert in der hiesigen Jakobsohn-Schule gegeben ist. Die Anstalt, von ihrem jüdischen Stifter vom Beginn an zu einer interconfessionellen bestimmt, hat ununterbrochen einen jüdischen Director, jüdische und christliche Lehrer, jüdische und christliche Schüler in vollster Eintracht und mit bester Wirksamkeit gehabt, und dabei die religiöse Ausbildung ihrer Zöglinge je nach ihrer Confessio» nicht außer Acht gelaffen. Aus einer gedruckten „Privatmittheilung an die Angehörigen der Schüler über das Schuljahr 1876/77" entnehmen wir, daß die Anstalt im Winter-Semester 1876/77 249 Schüler hatte, von denen 176 Hausschüler und 73 Stadtschüler. Von diesen 249 Schülern gehörten 126 der israelitischen und 123 der. christlichen Confession an. Seit Ostern 1870, nachdem der Anstalt das Abirurientenrecht verliehen worden, haben 61 Schüler die Abgangsprüfung bestanden, und zwar 11 mit rem Prädikat „Vorzüglich", 32 mit dem Prädikat „Gut" und 18 mit dem Prädikat „Genügend". Von den Hausschülern sind 40 Freizöglinge, 20 bezahlen halbe Pensionen und 116 die ganze. Dies hat jedoch auf das Leben im Hause und in der Schule keinen Einfluß und ist daffelbe für alle Alumnen das gleiche. Bon den Stadtschülern zahlte der vierte Theil kein Schulgeld, ein anderer nur die Hälfte. Alle diese Freistellen und Vergünstigungen werden ohne Rücksicht auf die Confession nur nach Würdigkeit und Bedürftigkeit der Betreffenden vom Curatorium verliehen. Möchte dieser Geist der Humanität sich auf alle Anstalten von interconfessionellem Charakter verpflanzen, und das System würde bald nur von einem kleinen Häuflein Fanaüker bestritten werden. Oesterreich - Ungarn. Wie«, 4. Mai. In unserem Bureau — so erzählt das „Neue Wiener Tageblatt" in seiner Sonntags-Nummer — erschien vorgestern ein Mann, der zu Pwnicna in Galizien wohnhafte jüdische Jnsaffe Wolf Stern, der, durch eine höchst merkwürdige Geschichte zu einer Reise nach Wien veranlaßt, sich in seiner Bedrängniß an uns wandte. Die schlichten Mittheilungen des Mannes machten den Eindruck vollster Glaubwürdigkeit und wir wollen dieselben objectiv reproduciren. Wolf Stern hatte vor einiger Zeit das Unglück durch Feuersbrunst seine ganze Habe zu verlieren. Neue Erwerbsquellen suchend, verließ er leinen Heimathsort, ließ jedoch dortselbst seine Familie zurück. Während seiner Abwesenheit ereignete es sich, daß seine 16jährige Tochter Sarah, Nachts im Geheimen aus der elterlichen Wohnung „von Christen" entführt wurde. Die Mutter war in derselben Nacht zufällig erwacht und vermißte sofort das Mädchen. Die arme Frau veranlaßte mit möglichster Raschheit amtliche Recherchen nach dem Verbleib ihrer Tochter und hatte die Freude, diese Bemühungen von Erfolg gekrönt zu sehen, denn das Mädchen wurde auf dem Bahnhofe in Tarnow aufgefunden und der Mutter zurückgestellt. Bald darauf erschien jedoch ein Gendarm in der Wohnung der Frau, welcher das Mädchen — und wohlgemerkt, nur das Mädchen allein — aus das Kreisamt nach Neusandec (in deffen Sprengel Pwnicna gehört) beschiev. Die angsterfüllte Mutter wollte das Mädchen nicht allein fortlaffen und begab sich also mit demselben nach Neusandec. Hier auf dem Kreisamte erfuhr die Frau, daß die 16jährige Sarah zurückbehalten und getauft werden solle. Die Bitten, davon abzulaffen, wurden — wie uns erzählt wird, von dem Kreisamls-Vorsteher selbst — in brüskester Form zurückgewiesen und unverrichteter Dinge mußte die arme Frau abziehen. Wieder zu Hause angelangt, erfuhr Wolf Stern mit tiefer Betrübniß, was während seiner Abwesenheit in rem Kreise seiner Familie vorgefallen war. Er brachte in Erfahrung, daß seine Tochter Sarah in einem Nonnenkloster zu Krakau (in der Smolenskigaffe) sich befinde. Er begab sich aus diese Nachricht hin in das betreffende Kloster, um seine Tochter zu reclamiren. Er begehrt eine Unterredung mit dem Mädchen — es wird ihm aber kaum gestattet, daffelbe zu sehen. Er will mit dem Mädchen sprechen, und er wird von dem ihn geleitenden Geistlichen fast stürmisch zurückgehalten und den Blicken des Mädchens dann ganz entzogen. Seine weiteren Bemühungen blieben ebenso erfolglos, und da er auch die Intervention rer Krakauer Behörden vergebens angerufen hatte, sah sich der bedauernswerthe Mann nunmehr zu der Reise nach Wien veranlaßt, um hier das Recht zu finden, welches ihm in seinem Heimathlande versagt blieb. Karlstadt (Kroatien), 14. Mai. (Privatmitth.) Aus den öffentlichen Blättern ist die jüngste Reife des Erzherzogs Al brecht durch Kroatien und die Militärgrenze, die Begeisterung der slavischen Bevölkerung für Rußland und die russischen Waffen, die sich aller Orten lärmend kund gab, hinlänglich bekannt. Auch in unsrer Stadt hielt sich der greise Feldherr auf, und unter I denen, welche zur Audienz gelaffen wurden, war auch der hiesige