Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1877)
- Date
- 1877-05-29
- Page
- Seite 345 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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345 spreche. Was die aufrichtigen Orthodoxen in Frankfurt empfanden, brachte ihnen Rabbiner Bamberger in Würzburg zum vollen Bewußtsein. Dies ist das anerkennenswerthe Verdienst dieses Mannes, der doch sonst der Reform so entschieden entgegen ist, wie es Einer sein kann. Jenes Dogma ist damit gefallen, und mit ihm auch die größte Gefahr einer tiefen und bleibenden Spaltung gewichen. Ebenso interessant sind überhaupt die Artikel, welche diese Zeitung über „Die Folgen des Austrittsgesetzes" gebracht hat. Sie zeigen, daß weder die Orthodoxie, noch der Radikalismus in den Juden Deutschlands so stark ist, um das Gefühl der Zusammengehörigkeit, das in den jüdischen Gemeinden seinen realen Ausdruck findet, wesentlich schädigen zu können. Die geringen Veränderungen, welche dieses Gesetz bis jetzt in den Gemeinden erwirkt hat, beweisen auch auf's Glänzendste, Laß die Fürsprecher desselben fälschlich von einem Gewissenszwang in den jüdischen Gemeinden gesprochen haben, von welchem sie die Juden befreien wollten. Denn hätte ein solcher stattgefunven, so würde sich auch die Befreiung alsbald in Thatsachen und Zahlen erwiesen haben. Fragt man nun unparteiisch nach Len Wirkungen dieses Gesetzes, so weit sie sich bis jetzt herausgestellt haben, so ergeben sich zwei, von denen die eine günstig, die andere ungünstig ist. Die erstere besteht darin, daß in den großen Gemeinden, wie es eben Frankfurt am Main erweist, den Bedürfnissen der orthodoxen Minderheit mehr Rechnung getragen wird als es früher geschah, daß also die Gemeinde mehr von dem Standpunkte der Vereinigung hinsichtlich der verschiedenen cultuellen Richtungen in ihrem Schooße aufgefaßt wird. Wir würden sehr ungerecht sein, wollten wir sagen, daß dies erst die Wirkung des gedachten Gesetzes sei. In Breslau z. B. fand dies schon seit Jahrzehnten statt, in Hamburg, wenn auch auf andere Weise seit mehr als einem Bierteljahrhundert. In Berlin, wo nur in gewisser Beziehung dagegen gefehlt worden, in Pest, Prag und anderen großen Gemeinden. Nur da, wo dieses gerechte Verfahren bis jetzt hintenangesetzt war, hat es sich nach Erlaß des Gesetzes zum Bedürfniß gemacht. Anders sieht es in den mittleren und kleinern Gemeinden aus. Diese werden durch das Gesetz, wenn sie sich der Spaltung nicht aussetzen wollen, zum Stillstand verurtheilt; die Mehrheit der Gemeinde muß sich der Minderheit unterwerfen, um bei den verhaltnißmaßig schwer aufzubringenden Mitteln den Bestand der Gemeinde nicht zu schädigen. Diese Befürchtung ist an vielen Orten durchaus übertrieben. Aber sie ist vorhanden und verhindert jeden, auch den harmlosesten Fortschritt. Manche Leute werden sagen, was ist hieran gelegen? Wir meinen, es ist dies von sehr großer Bedeutung. Das religiöse Bedürfniß einer großen Masse der gegenwärtigen Generation und des überaus größten Theiles der aufwachsenden Jugend fühlt sich von Len alten cultuellen Einrichtungen durchaus nicht mehr befriedigt, vielfach abgestoßen. Sie entwöhnt sich daher des Gottesdienstes immer mehr, und ist darum dem zersetzenden Einstuß der Zeit fast ganz preisgegeben. Dies ist ein unendlicher Schaden in den mittleren und kleineren Gemeinden für die Individuen und die Gesammtheit, der vielleicht dem oberflächlichen Beschauer entgeht, dem tieferen Beobachter schon heute offen liegt. Die Mehrzahl der Gemeinden hat hierin schon längst viel verfehlt; jetzt aber, wo ein ostensibler Grund zum Stillstände, hier und da auch zum Rückschritte durch das Austritlsgesetz dargeboten ist, wird es um so mehr sich einstellen. Gerade hieraus zogen die Gegner des Gesetzes ihr stärkstes Motiv, und es zeigt sich, daß sie hierin Recht gehabt. — . Der Berliner Magistrat macht jetzt mit der Einrichtung des jüdischen Religionsunterrichtes an seinen Schulanstalten vollen Ernst. Am Gymnasium zum grauen Kloster hat er jetzt zwei jüdische Religionslehrer angestellt: für die oberen Elasten den Rabbinats - Assessor vr. Frankel, für die unteren Samuel Meseritz. Cassel, 10. Mai. (Privatmitth.) Vor acht Jahren feierte der hiesige Krankenpflegeverein den hundertsten Geburtstag seines damaligen ersten Vorstehers; gestern beging er die Feier des siebzigsten Geburtstags festes seines gegenwärtigen ersten Vorstehers, des Kaufmann A. Honnet. Derselbe ist seit 45 Jahren Mitglied dieses Vereins, gehört seit mehr als drei Decennien sowohl dem Vorstand desselben, wie dem Vorstand der hier bestehenden, der Unterstützung von Schülern, Studirenden und Handwerkern sich widmenden „Humanitätsgesellschaft" an und bekleidete von 1848 bis 1861 das Amt eines Gemeindealtesten (so ist im vormaligen Kurhessen die amtliche Bezeichnung für Gemeindevorsteher). Der Erfüllung aller mit diesen Stellen verbundenen Pflichten gab resp. giebt er sich stets mit größtem Eifer und selbstlosester Liebe hin und erwarb sich um die Gemeinde und die in derselben bestehenden wohlthätigen Vereine mannigfache Verdienste, die denn auch an seinem Ehrentage vollste Würdigung fanden. Neben zahllosen Einzel-Gratulationen seitens seiner Freunde und Verehrer, beglückwünschten ihn officiell der Landrabbiner, die Gemeindeältesten und die Vereinsvorftände. Letztere überreichten ihm eine kalligraphisch ausgestattete Adresse, die von einem Gemeindemitgliede, Herrn A. Rosenzweig, in gelungenster Weise auszeführt war. Die Mitglieder des Krankenpflegevereins widmeten dem Jubilar einen prachtvoll gearbeiteten Pokal und versammelten sich Abends zu einem ihm zu Ehren gegebenen Festmahl, bei dem es an würdigen und sinnreichen aber auch an heiteren Toasten nicht fehlte. Möge dem Jubilar ein langer und froher Lebensabend beschieden sein. — r. Wrescheu (Posen), 20. Mai. (Privatmitth.) Die „Allg. Zkg. d. Judenth." brachte im vorigen Jahre einen längeren Correspcndenzartikel über einen tumultuarischen Auftritt in der hiesigen jüdischen Religionsschule, veranlaßt durch den Kreisschulinspector Hippauf, welcher die Erlheilung des Religionsunterrichtes am christlichen Pfingstfeste untersagt hatte, und, da seinem Verbote keine Folge gegeben wurde, persönlich den Unterricht zu stören suchte. Die hiesige jüdische Gemeinde wandte sich deshalb derzeit