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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-05-29 · Heft 22 (29.5.1877) · p. Seite 344

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 22 (29.5.1877)
Date
1877-05-29
Page
Seite 344 (sequence 4)
Language
German
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344 Punkt, sondern vom psychologischen. Er erklärt sich entschieden gegen die Mischehe und zwar aus den zwei Momenten, daß das Zerwürfniß zwischen den Ehegatten aus den religiösen Verschiedenheiten unausbleiblich sei, und daß durch die Erziehung der Kinder in verschiedenen Religionen sehr erhebliche Mißstände in der Familie entstehen werden. Was er über diese Punkte sagt, ist sicherlich richtig und es wäre sehr zu wünschen, daß jeder Jude oder Jüdin, der oder die eine solche Ehe eingehen will, Liese Briefe vorher lese. Allerdings zieht der Bersasier den bedauernswerthen Umstand nicht in Betracht, daß es jetzt unter allen Confessionen Leute giebt, denen jedes religiöse Bewußtsein und Gefühl abhanden gekommen, viele von der jüngern jüdischen Generation, welche von der Uebung jüdischer Religionssatzungen in ihrem elterlichen Hause nichts mehr oder äußerst wenig gesehen, so daß psychologische Zustände, wie sie der Bersasier mit großer Wärme und Wahrheit schildert, bei ihnen kaum einzutreten vermögen. Jndeß wird der Bersasier sagen, für solche sind meine Briefe gar nicht geschrieben, oder diese müßten im Stande sein, hier und da den fast erloschenen Funken des religiösen Bewußtseins wieder anzufachen. Dies wünschten auch wir, und empfehlen deshalb die vorliegende Schrift zu recht weiter Verbreitung und nachhaltiger Berücksichtigung. Was auch die Gegner sagen, das sociale Moment darf nicht durch das Aufgeben des Religiösen erkauft werden. Denn die Gesellschaft hat ihre wesentlichste Stütze in der Religion, die Religion aber nicht in der Gesellschaft, sondern in der Natur des menschlichen Geistes selbst. — Wir haben eine Pflicht zu erfüllen, durch die Anzeige eines mit ausgezeichnetem Fleiße und großer Sachkenntniß verfaßten Werkes, dessen Besprechung durch einen Zufall verspätet worden. Die Universitätsbibliothek von Cambridge besitzt eine größere Anzahl hebräischer Manuscripte, deren Catalogisirung Herrn Dr. S. M. Schiller-Szinessy aufgetragen worden. Seit dem Jahre 1868 führte er diese Arbeit aus und zwar nach der vom Bibliotheks-Syndicat getroffenen Anordnung in 8 Abtheilungen : 1) Bibel, Text mit oder ohne Commentar; 2) Commentare zur Bibel; 3) Talmudische Literatur; 4) Liturgie; 5) Religionsphilosophie; 6) Kabbala; 7) Griechisch-Arabische Philosophie; 8) Vermischtes. Es ist nun erschienen: Caialogue of the Hebrew Manuscripts preserved in the University Library, Cambridge. By Br. 8. M. Schiller-Szinessy. Vol. I. (Cambridge, 1876). Dieser erste Band enthält die zwei ersten Abtheilungen: die heilige Schrift und die Commenlare zur Bibel. Zu Ende des ganzen Werkes will der Verfasser noch Excurse zu jeder Abtheilung liefern, um Bemerkungen und Untersuchungen zu geben, die in der Besprechung der Manuscripte nicht angebracht werden konnten, ohne dieselbe unklar zu machen, sowie einen geschichtlichen Ueberblick über die ganze Sammlung und deren allmälige Bildung, und endlich Tafeln und Register. Die beiden Abtheilungen befassen 72 Nummern, vou denen 33 der ersten angehören, nämlich, die Manuscripte der h. Schrift, theils bloßer Text, theils mit Commentar oder anderen Zufügungen, während die anderen 39 Commentare und Subcommentare enthalten. Eine große Anzahl derselben ist Pergament. Die Beschreibung dieser Manuscripte und ihres Inhalts ist nun musterhaft. Mit der größten Genauigkeit wird nicht blos die äußere Beschaffenheit jedes Manuscriptes, sondern besonders auch umsichtig und ausführlich der Inhalt desselben. Alles was zu seiner Chakterisirung, zur Bestimmung der Ursprungszeit, der Abschreiber, späterer Zusätze, zur Eruirung anonymer Verfasser gehört, beschrieben, und die auffälligsten Momente ausgezogen. Wir können hier in Einzelnheiten nicht eingehen; doch liegt es auf der Hand, wie wichtig und förderlich das vorzüglich ausgestattete Werk für die Bibliographie und Literatur ist. Wir wünschen daher lebhaft, daß die Fonsetzung desselben recht bald erscheine, um die weiteren vielen Belehrungen daraus ziehen zu können, deren in diesem ersten Theile, in welchem die einschlägige Literatur fleißig benutzt ist, so viele vorhanden sind. 2oetbii/tLCj 6 uoccla mußtet!/. Deutschland. Berlin, 16. Mai. (Privatmitth.) Die jüngsten Vorgänge innerhalb der jüdischen Gemeinde zu Frankfurt am Main und die Streitschriften zwischen Hirsch einerseits und Bamberger nebst seinen Vertheivigern andererseits stellen den, stets behaupteten Unterschied zwischen der aufrichtigen, dem alten Systeme treu anhängenden Orthodoxie und der fanatisch angekränkelten Neuorthodoxie, welche nicht leugnen kann, daß sie mit der Bildung von Separatistengemeindeu auch persönliche Zwecke verbindet, unwiderleglich fest. Jene erschraken wohl bei dem Erscheinen des preußischen Austrittsgesetzes über die zweischneidigen Folgen, die es mit der Spaltung und Auflösung der Gemeinden haben könnte und welche ebenso sehr zum Schaden der Orthodoxie, als zu dem der Reformrichtung zu gereichen vermochten. Sie wurde stutzig, als Hirsch das neue Dogma aufstellte: Jeder orthodoxe Jude sei verpflichtet, aus einer Gemeinde zu scheiden, in welcher Reformbestrebungen sich geltend machen, selbst wenn sie auch für die Bedürfnisse der Orthodoxen sorge. Sie erkannte natürlich alsbalv, daß dieses neue Dogma, welches viel Aehnlichkeit mit dem Unfehlbarkeitsdogma des vaticanischen Concils hat. weder eine Begründung im traditionellen Gesetz habe, noch dem Geiste des Judenthums und am wenigsten den Interessen desselben ent-

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