Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1877)
- Date
- 1877-05-22
- Page
- Seite 333 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227123-3227145--35374-3305330- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
333 und wie namentlich der würdige Chef des Hauses, trotz Titel und Orden, sein bescheidenes zuvorkommendes Wesen gegen Jedermann treu bewahrt hat. Möge es ihm vergönnt sein, sich seines verdienstlichen Werkes noch lange zu freuen! Möge auch sein hochherziges Beispiel in seiner achtbaren Familie fortleben, damit dieselbe den Juden Schlesiens dauernd zur Zierde gereiche. Fürth, 7. Mai. (Privatmitth.) Daß die Kleinstaaterei in den früheren Zeiten der Bedruckung der Israeliten für diese armen Dulder auch eine günstige Wirkung hatte, ist eine bekannte Erfahrung: war ihr Loos von einem Tyrannen verbittert worden, so fand die Menschlichkeit hinter dem nächsten Grenzpfahl schon oft eine Stätte. Fährt der Staat der Intelligenz fort, das Judenlhum zu ignoriren und den obligatorischen Religionsunterricht den Juden zu verweigern, so findet die Duldsamkeit anderweitig eine bescheidene Heimath. In der langen Königlich Allerhöchsten Verordnung vom 29. April 1877, die Umbildung der Gewerbschulen in Realschulen betreffend, kommt auch nicht Eine Silbe über die Bevorzugung der einen oder der anderen Religion und Confession vor, und es liest sich sehr befriedigend, wenn z. B. im § 19 über die Absolutorialprüfung bestimmt wird: „Die schriftliche Prüfung beginnt am 15. Juli, oder wenn auf diesen Tag ein Samstag oder Sonntag fällt, am 17. oder 16. Juli und dauert drei Tage." Und dazu bedurfte es keiner Anregung von außen her. In Preußen freilich wird jeder verdienstvolle Schritt zur Erreichung des obligatorischen Charakters auch des jüdischen Religionsunterrichtes von orthodoxer Seite bekämpft, und so erfüllt sich derselben ihr mit der falschen Mutter vor dem weisen König gemeinschaftlicher Wunsch:^) Die beiden Judenthümer erhalten keine Anerkennung. Italien. Rom, im Mai. (Privatmitth.) Es ist doch gut, wenn wir unsere wirklichen Freunde kennen lernen. Das jüngst erschienene italienische Grünbuch — die neuesten Staatsschrislen des auswärtigen Ministeriums enthaltend — bringt auch eine Depesche des italienischen Ministers an den diplomatischen Agenten Italiens in Belgrad, in welchem dieser beauftragt wird, während der damaligen Friedensverhandlungen zwischen der Türkei und Serbien die Regierung des letzteren dringend zu ermahnen, in der Frage der Gleichstellung der Israeliten der Forderung der Türkei nicht blos nachzugeben, sondern sie aus freien Stücken auszusprechen, 1) In Oesterreich ist es anders; daselbst ist erst jüngst (s. 3tr. 20) die Zugehörigkeit jedes Israeliten zu einer bessimmten Gemeinde, mit einem Worte der Parochialzwang, wie er für die christlichen Gemeinden besteht, auch für die Juden z. B. in Mähren geordnet worden. Redrction. um sich dadurch die Sympathien Europas zu erwerben. Es gereicht dieses Actenstück, von dem wir ein Aehnliches weder aus Paris noch aus Berlin kennen, dem italienischen Ministerium zur Ehre. Daß die serbische Regierung diesem Rathe nicht folgte, sondern mit schlauen Worten die Sache umging, ist wieder etwas Anderes. — Ich nehme hierbei Veranlasiung, ein mahnendes Wort an diejenigen unsrer deutschen Glaubensgenossen zu richten, welche Rom besuchen. Es sind bereits zwei Fälle bekannt geworren, in welchen deutsche Juden nachsuchten, bei dem Papste, wenn dieser empfängt, zugelasien zu werden. Hierbei erfordert die Etiquelte die Kniebeugung vor dem Papste und das Küssen seines, mit einem gestickten Kreuze versehenen Pantoffels oder seiner Hand. Es ist unglaublich, aber nach unsrer Kenntniß schon zweimal von deutschen jüd. Reisenden dies geschehen. Daß sie aus bloßer Neugierde eine solche Verletzung ihrer Religion und deren alter Vorschrift, vor keinem Menschen das Knie zu beugen, und verehrend niederzufallen sich haben zu Schulden kommen lasten, ist sicherlich unentschuldbar. Was würde Mordechai zu solchen Juden sagen? — Schweden. Stockholm, im Mai. (Privatmitth.) Dieser Tage wurde ein Israelit, Herr Wolf aus Gothenburg, zum Richter ernannt. Es ist der erste Fall in Schweden, daß ein Bekenner der mos. Religion zu diesem Amte zugelasien wird. „Aftonblad" vom 5. d. M. schreibt darüber wie folgt: „Herr Wolf, oauck. jur., ist vom Hofgerichte ernannt worden, die Gerichtsverhandlungen in den Landkreisen als Präsident zu leiten. Herr Wolf, Sohn des geschätzten Rabbiners Welf in Gothenburg, ist der erste Israelit, dem diese Befugniß zu Theil wird, eine Befugniß, zu der er sowohl durch seinen Charakter, wie durch seine Studien in hohem Grade berechtigt ist. Am verstossenen Peßach feierten zwei Beamte unserer Gemeinde, die Herren Cantor Philipson und Schochet Leipziger ihr 25-jähriges Amtsjubilaum. Letzterem ist bei der jüngst stattgefundenen Gemeindeversammlung eine jährl. Gehaltszulage von 800 schw. Thalern bewilligt worden, für ersteren wird — Umstände halber allerdings etwas verspätet — gegenwärtig eine Sammlung zu einem Ehrengeschenke veranstaltet. Beide Beamte haben, wie ein officielles Schriftstück des Vorstandes lautet, in untarelhafter Weise ihr Amt verwaltet und es ist gewiß innerhalb unserer Gemeinde nur eine Stimme darüber, daß Beide stets ihre Stellung mit gewisienhafter Pflichttreue und andauerndem Eifer auszufüllen bemüht gewesen. Die beiden Synagogenvorsteher, Freunde und Bekannte brachten den Jubilaren ihre Glückwünsche, begleitet von verschiedenen Kundgebungen der Theilnahme, dar. Möge es Beiden vergönnt sein, noch lange in ungeschwächter Körper- und Geisteskraft ihren heiligen Beruf zu erfüllen. — 21