Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 21 (22.5.1877)
- Date
- 1877-05-22
- Page
- Seite 332 (sequence 8)
- Language
- German
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332 sionellen Kirchhöfe, wie für die principielle Errichtung von Simultänschulen ist, sondern überall, den individuellen Fall prüfend, den Gesetzen der Nothwendigkeit und Nützlichkeit Rechnung tragt. Ein ähnlicher Fall war, wie Kohut weiter berichtet, im vorigen Jahr zu Osnabrück vorgekommen, indem die Regierung dort ebenfalls die Genehmigung zur Anlage eines eigenen jüd. Gottesackers gab, weil die jüdische Gemeinde erklärte, von dem Anerbieten, ihre Todten auf dem Simultankirchhofe zu begraben, keinen Gebrauch machen zu können. Auch in Werden, wo der Magistrat im Einverständniß mit den Vertretern der Landgemeinden die Anlage eines neuen gemeinsamen Kirchhofes für die Stadlgemeinde und die Honschaften beschlossen hatte, entschied der Minister des Innern nachträglich auf eine durch die Aufbringung der Kosten veranlaßte Beschwerde mehrerer Stadtverordneten und Vertreter von Landgemeinden, daß die Beibehaltung des beschlossenen Kirchhofs nicht gestaltet werden könne, die betheiligten Gemeinden sich vielmehr darüber zu erklären hätten, ob sie gemeinschaftlich oder jede für sich einen besonderen Kirchhof anlegen wollten. Ebenso wurde die „israelitische Religionsgemeinschaft" in Wiesbaden auf ihren Protest gegen die Benutzung des confessionellen städtischen Friedhofes dahin beschieden, daß ein religiöser Zwang nicht ausgeübt werden dürfe. Wie der Kaiser persönlich über die Behandlung der Kirchhofsfrage denkt, geht aus dem Umstande hervor, daß derselbe der jüdischen Gemeinde zu Potsdam zur Erweiterung ihres unmittelbar an die Parkanlagen des Pfingstberges grenzenden Friedhofs den angrenzenden Theil des königlichen Besitzthums käuflich überlassen hat. Mit Recht zieht Kohut aus den von ihm namhaft gemachten Beispielen den Schluß, daß die König!. Staatsregierung bei der künftigen Regelung des Begräbnißwesens die confessionellen Beerdigungsplätze wenigstens facultativ auftecht erhalten werdet) Es kann ja auch nicht wohl anders sein, da die Staatsregierung nicht die Absicht haben kann, sich in die inneren religiösen Angelegenheiten einer Religionsgenoffenschaft, über welche das Bestimmungsrecht nur dieser selbst zusteht, zu mischen. Man muß dem Verfasser auch beistimmen, wenn er zum Schluß seine Ansicht dahin ausspricht, ein Zwangsgesetz, wie es das Abgeordnetenhaus seiner Zeit wünschte, würde dem Volke keineswegs zum Segen gereichen, an manchen Orten vielmehr wahrscheinlich nur dem confessionellen Hader neue Nahrung geben. Straßburg, 8. Mai. Es ist mit großer Befriedigung bemerkt worden, daß unter den vom Kaiser bei seinem Aufenthalte allhier verliehenen Ordensauszeichnungen sich auch der hiesige Großrabbiner Herr A. Aron befindet. Es erhielten nämlich der katholische Bischof Räß den Kronenorden zweiter, der Großrabb. Aron und die geistlichen Jnspectoren der protestantischen Kirche, Büchsenschütz und Ungerer, gleichmäßig den Kronenorden dritter 2) Mehr verlangen wir auch nicht. Redacrion der „Allg. Ztg. d. Judenth." Classe. Diese Gleichartigkeit in der Behandlung aller Confessionen machte einen um so angenehmeren Eindruck, als man sie in Deutschland wenig gewöhnt ist, sie also einen allgemeinen Fortschritt bedeutet. Cölu, 9. Mai. (Privatmitth.) Tie Mehrheit der hiesigen Stadtverordneten hat vor längerer Zeit beschlossen, daß die bis jetzt confessionell getrennten städtischen Elementarschulen in paritätische umgewandelt werden sollen. Bei dem Widerstande, den dieser Beschluß fand, wurde eine Deputation an den Unterrichtsminister gesandt, die eine fteundliche Zusage erhielt, wenn zuvor die Regierung gehört worden wäre. Der Vorstand der Synagogengemeinde ist nun auch bei dem Ministerium dahin vorstellig geworden, es möge die israelit. Schule nicht in eine paritätische umgewandelt, sondern ihr confessioneller Charakter beibehalten werden. Aus Oberschlefien, im Mai. (Privatmittheilung.) In Neustadt O/Schl, wurde am 3. d. eine sehr stattliche Synagoge feierlich eingeweiht. Sie ist in würdigem Styl erbaut, mit einem schönen Orgelwerk versehen und von einem Mitgliede dieser Gemeinde, dem Geheimen Commissionsrath Samuel Frankel, aus eigenen Mitteln hergeflellt und der Gemeinde zum Geschenk gemacht. Die Pracht und Eleganz, welche in diesen Raumen dem Auge des Beschauers überall entgegentreten, zeugen von der Lust und Freude an dem ftommen Werke, welche die freigebige Hand des Erbauers geleitet haben. Aber auch die Einrichtung und Raumvertheilung in derselben ist eine sehr zweckmäßige. Namentlich verdient hervorgehoben und als nachahmungswerth empfohlen zu werden, daß die Schuljugend die ihr gebührende Berücksichtigung durch Bestimmung eigener Plätze darin gefunden hat. Die Einweihung selbst ging in herkömmlicher Weise vor sich. Herr Cantor Baß hielt die Abfchiedsrede im alten Betlocal, Herr Rabbiner vr. Joel aus Breslau die Weihepredigt, und machte diese, sowie der musikalische Theil der Feier einen sehr erhebenden Eindruck. Ueberall, wo die Feier zum öffentlichen Ausdruck gelaugte, beim Umzuge durch die Straßen, in der Synagoge, auch beim daraus folgenden Diner, waren neben der heimischen Gemeinde, auch andere Gemeinden von Nah und Fern und die Honoratioren der Stadt zahlreich vertreten. Auch die evangelische Geistlichkeit fehlte nicht. Die katholische ist der Einladung nicht nachgekommen. Dagegen konnte man bei der überwiegend strengkatholischen Einwohnerschaft im Allgemeinen ein recht tactvolles, dem Fränkel'schen Hause sympathisches Verhalten wahrnehmen. Das kann jedoch nicht auffallen, wenn man erfahrt, welchen reichen Segen dieses bedeutende Haus in Stadt und Umgegend verbreitet'), t) Sam. Frankel hat stch aus einfachen Verhältnissen, dmch unermüdliche Thatigkeit, wie durch Umsicht und Intelligenz nach und nach zu einem der bedeutendsten Industriellen emporgerungen, welcher Tausende von Arbeitern und Arbeiterfamilien ernährt.