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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-05-22 · Heft 21 (22.5.1877) · p. Seite 331

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 21 (22.5.1877)
Date
1877-05-22
Page
Seite 331 (sequence 7)
Language
German
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331 hier den Anfang dieser offenen Antwort citiren: „Ihren, in Betreff der dortigen Gemeindetrennungs-Angelegenheit an mich gerichteten „Offenen Brief" habe ich gelesen, wiederholt gelesen unv genau geprüft, und ich bin hierdurch zu dem Resultate gelangt, daß eine der Oeffentlichkeit zu übergebende Erwiderung hierauf eine sehr schwierige Aufgabe ist. Nicht deshalb, weil der von Ihnen aufgesührte in meinen zwei Gutachten angeblich enthaltene Widerspruch etwa schwer zu lösen wäre, nein, durchaus nicht. Auch deshalb nickt, weil Ihr aus den von Ihnen aus Talmud-und Codices angeführten Stellen abgeleiteter Beweis, daß selbst bei Erfüllung der in meinem zweiten Gutachten aufgestellten Bedingungen der Austritt aus der Gemeinde dennoch strenge Religionspflicht sei, etwa schwer zu entkräften wäre, nein, auch deshalb nicht, nichts von Beiden l Denn, daß meine zwei Gutachten sich nicht im mindesten widersprechen, das ist wohl für jeden, auch nur einigermaßen mit dem Wesen des Gegenstandes Vertrauten, Unbefangenen, nur die Wahrheit Wollenden, sehr leicht ersichtlich. Ebenso leicht ist die vollständige Nichtigkeit Ihrer Beweisführung darzuthun, durch welche Sie die erwähnte Austrittsverpflichtung Nachzuweisen sich bemühten, und womit der Gesammtinhalt Ihres „Offenen Briefes" steht und fällt. Allein, gerade deshalb, weil dies Alles so leicht, gerade deshalb ist die Abfaffung einer für die Oeffentlichkeit bestimmten Erwiderung eine sehr schwierige Aufgabe. Denn wollte man auf alle Einzelheiten Ihres Briefes genau und umständlich eingehen und solche gebührend würdigen, Herr Rabbiner, ich fürchte, es möchte dies Ihnen nicht zur Ehre gereichen! Nun aber tritt das Verbot, Jemand öffentlich zu beschämen, 2^212 i-an -pnr/S zu sein, in seiner ganzen Inhaltsschwere, in seiner erschütternden Bedeutsamkeit an mich heran 2"22i i"2 77:122 '5 pns r*as n": cp rr^ L2 5*22 .'n nab“ msn n-irbm '7 p-is und die Alternative ist gestellt: Entweder Ihren offenen Brief stillschweigend all acta zu legen, oder obige schwere Verantwortlichkeit zu übernehmen." — Herr B. sage also lange nicht Alles, was er sagen könnte, und dieser Fingerzeig genügt. Die Widerlegung hinsichtlich der Austritlsverpflichtung, des Widerspruchs zwischen dem Gutachten B's., des Unrechts, das B. damit begangen habe, daß er aus die an ihn ergangenen Fragen gegen die Meinung von Hirsch geantwortet habe, und endlich, daß die Frankfurter Gemeinde zu den Minim zu rechnen sei, ist vollständig, und bezeugt in jedem Tatze, wie willkürlich Hirsch mit dem traditionellen Gesetze umgeht, und wie wenig er davon versteht. Rabbiner B. sagt es zwar nicht, aber giebt es doch deutlich zu verstehen, daß Hirsch mehr Neologe sei als mancher Reform-Rabbiner. Das Einzelne muß man in der Broschüre selbst Nachlesen. Gliche Bamberger dem Hirsch, so wäre die Spaltung in der orthodoxen Partei entschieden. Nach dieser Schrift jedoch wird der Anhang des Herrn Hirsch ein so überaus geringer sein, daß er in gar keinen Betracht kommen kann. Was aber noch wichtiger: es ist damit der ganzen Tendenz der Trennung und Spaltung, die dem Judenthume so bedrohlich erschien, die Spitze abgebrochen, und der Wirthsckaft mit „religiösen Bedenken" der Nerv der Wahrhaftigkeit abgeschnitlen. B. hat dem H. eine goldene Brücke gebaut, indem er ihn auffordert, zu erklären, daß er den Gegenstand als erledigt betrachte. Herr H. kann ja diese Erklärung mit den gewohnten hohlen Phrasen abgeben und sich als „den Stärkeren, der sich rückwärts concentrirt" bezeichnen. Düsseldorf, im Mai. l). V. 0. Das Abgeordnetenhaus hat bekanntlich vor einigen Jahren auf den Namens der Forlschrittßpartei vom Abgeordneten Profeffor Dirchow eingebrachten Antrag beschlossen, die Regierung aufzufordern, sie möge „in der nächsten Session" einen Gesetzentwurf einbringen, durch welchen der consessionelle Charakter der Kirchhöfe aufgehoben werde. Die Regierung ist dieser Aufforderung aber bisher noch nicht nachgekommen; aller Voraussicht nach wird sie ihr auch so bald nicht Folge leisten, da sie nach den aus neuerer Zeit vorliegenden ärmlichen Kundgebungen durchaus nicht geneigt scheint, auf diesem Gebiete irgend welchen Zwang auszuüben. Welche Stellung die Slaalsregierung überhaupt zu der Frage der confessionellen Kirchhöfe einnimmt, weist der Redacteür der „Düsseldorfer Zeitung". Adolf Kohut, in einer soeben erschienenen interessanten Broschüre i) an der Hand einzelner concreler Fälle nach. In erster Linie ist es ein die jüd. Gemeinde in Düsseldorf betreffender Fall, den er unter Mittheilung verschiedener, ihrem Wortlaute nach bisher unbekannt gebliebener Verfügungen der dortigen Regierung einer genaueren Besprechung unterzieht. In der genannten Stadt war nämlich der jüdischen Gemeinde unter Zustimmung des Vorstandes derselben zum 1. Jan. 1870 ein besonderes Feld des dortigen allgemeinen Friedhofes zur Verfügung gestellt worden. Ein großer Theil der Gemeinde erhobindeß aus religiösen Gründen Protest gegen die Benutzung desselben. Dieser Protest wurde sreilich, da er von dem Vorstande und dem Rabbiner der Gemeinde nicht als hinreichend begründet anerkannt wurde, von der Düsseldorfer Regierung mehrere Male zurückgewiesen. Als die Protestler sich aber auf einen Wink^es Oberprasidiums, an welches sie sich weiter gewendet hatten, entschlossen, der Synagogengemeinde ein zu erwerbendes Grundstück unentgeltlich zu überlassen, damit dieselbe einen öffentlichen jüd. Kirchhof daselbst anlegen könne, und als die Vertreter der Gemeinde dies Anerbieten annahmen, um die Einigkeit in der Gemeinde nicht zu stören, genehmigte die Regierung unter dem 2. ^November 187 6 die Anlegung eines besonderen jüdischen Kirchhofes auf dem neuen Grundstücke und verwarf gleichzeitig einen die Anlage eines zweiten jüdischen Begräbnißplatzes ablehnenden Beschluß der Düffelborfer Stavtverordneten-Versammlung. Aus diesem Sachverhalt ergiebt sich, daß die Kgl. Staatsregierung ebensowenig principiell für die Aushebung der confesl I Die Königliche Staatsregieruna und die Frage der confessionellen Friedhöfe. Von Adolf.Kohut. Düsseldorf, Vertag von Jacob Joseph Otbertz. 1877.

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