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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-05-15 · Heft 20 (15.5.1877) · p. Seite 317

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 20 (15.5.1877)
Date
1877-05-15
Page
Seite 317 (sequence 9)
Language
German
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die erwünschte Zustimmung, da die Ansprüche benachbarter Gemeinden auf Gebietszuweisungen oft miteinander collidiren. Die h. k. k. Statthalterei beauftragte daher das Curatorium, dieses Tableau in der am 26. März l. I. stattgehabten Delegirtenversammlung sämmtlicher Gemeinden einer endgiltigen Berathung unterziehen zu lasten. Dieselbe fand jedoch nicht die Zeit, auf eine so langwierige Berathung einzugehen und wählte vielmehr aus ihrer Mitte ein 12-gliedriges Comite ad hoc, dessen Aufgabe es sein sollte, die verschiedenen, einander oft widersprechenden Wünsche und Bedingungen der Gemeinden nach Thunlichkeit zu befriedigen, dabei aber auch den von der hiesigen Negierung empfohlenen Gesichtspunkt der Anlehnung an die politische Landeseintheilung nicht außer Augen zu lasten. Dieses Comite hat am 30. v. M. und 1. d. M. unter Vorsitz des Herrn Obmann- Stellvertreters Wohlmuth seine Berathungen abgehalten und geschloffen und es ist demselben gelungen, das Elaborat unter Uebereinstimmung sämmtlicher Mitglieder zu vollenden. Das Comile ließ sich in erster Linie von dem Grundsätze leiten, daß die neue Gebietseintheilung die Zahl der beitragspflichtigen Gemeindemitglieder und somit die Lebensfähigkeit der Gemeinde so wenig als möglich beeinträchtigen dürfe und aus diesem Gesichtspunkte angesehen, dürsten die meisten Gemeinden sich in ihren Aussprüchen befriedigt sehen. Wo eine Gemeinde thatsächlich einen Abbruch an Einkommen erleiden sollte, wird es Aufgabe des Landesmassafondes sein, die Gemeinde hierfür zu entschädigen. Schließlich wurde beschloffen, an die hiesige k. k. Statthalterei die Bitte zu richten, event. neu sich constituirenden Cultusgemeinden einen möglichst kleinen Gebietsumfang zuzuweifen, um die alten, mit überkommenen Verpflichtungen belasteten Cultusgemeinden in ihren Lebensbedingungen nicht allzu empfindlich zu schädigen. Frankreich. Paris, I. Mai. (Nach den Arch. isr.) Am 19. April wurde im Tempel der Rue de la Vicioire ein feierlicher Trauergottesdienst um den sel. Albert Cohn abgehalten. Die Großrabbiner von Frankreich und Paris hielten ergreifende Reden, die mit Orgelspiel und Gesang abwechselten. Die Theilnahme war eine allgemeine. — Das Consistorium hatte ein Reglement für die Mohelim erlaffen; nach dem Bericht des zu diesem Behufs eingesetzten Jnspectors, vr. Hangvogel, ist das Reglement von bestem Erfolge begleitet, obschon sich einige Mohelim demselben noch immer entziehen. Das Consistorium bringt deshalb die Liste der autorisirten Mohelim noch einmal zur Kenntniß des Publikums, und wird gegen die widerspenstigen Mohelim nach dem ihm vom Gesetze erlheilten Rechte Vorgehen. Außerdem hat es am Seminar für dessen Zöglinge einen Cursus in der Beschneiduvg eröffnet und erwartet hiervon in Zukunft für die Gemeinden viele Dienste. — Den Unterricht in der jüd. Geschichte am Seminar, hat an Stelle des sel. Albert Cohn der Rabbiner Isidor Loeb übernommen. Das Consistorium hat 1000 Francs zum Unterhalt mehrerer Zöglinge an der Talmud-Thora bestimmt, um die Vorbereitung zum Lehramte und zum Seminar zu erleichtern. — Die jüdische Volksküche in Paris hat im Jahre 1876 112,804 Portionen ausgetheilt und ausgegeben 18,158 Francs. Sie hat jetzt das wohlthätige Publikum aufgefordert, statt Almosen an Hülfsbedürftige zu verabreichen', ihnen Karten für die Volksküche zu geben, die sie von der letzteren erkauft. Es hat dies bereits besten Erfolg gehabt. Die Volksküche wird dadurch bestens unterstützt und der Mißbrauch des Almosens wird vermieden. — Das Mitglied der französischen Deputirtenkammer, I)r. Bamberger, ist in seiner Eigenschaft als Israelit in die Commission gewählt worden, welche über die Abschaffung des Gesetzes von 1814, betreffs der obligatorischen Sonntagsruhe, das längst nicht mehr in Anwendung ist, berathen soll. Bamberger machte geltend, wie ungerecht dieses Gesetz für die Juden sei, die am ^abbath ruhen wollen und nun gehalten sind, zwei Arbeitstage in der Woche zu verlieren. — Wir wundern uns sehr, daß die Reraction der Arehives israelites jetzt aufregende Geschichten aus rem Kriege 1870 veröffentlicht, die mit Juden und Judenthum gar nichts zu thun haben; wenigstens in der bis jetzt mitgeiheilten ersten Geschichte sind Juden gar nicht betheiligt, dagegen den deutschen Soldaten die ärgsten Grausamkeiten nachgesagt. Was soll also eine jüdische Zeitschrift hiermit? Marotte. Paris, 1. Mai. Wie wir aus dem April-Bulletin der Alliance ersehen, sind die in Nr. 18 aus Oran mitgetheilten Berichte doch auf Wahrheit gegründet. Der Sultan verlangte vor drei Monaten den Friedhof der Israeliten von Fez, der seit 380 Jahren das Eigenthum der Gemeinde ist und auf welchem schon die aus Spanien vertriebenen Rabbinen ruhen. Er wollte Häuser darauf bauen und die Juden sollten ihre Todten auSgraben. Jedoch erbot er sich die Sache aufzugeben, wenn drei Israeliten, die unter dem Schutze Frankreichs stehen, gleich ihren anderen Glaubensgenossen, mit bloßen Füßen gingen. Die drei Israeliten entschlossen sich dieses Opfer zu bringen. Demungeachtet bemächtigte sich der Sultan des größten Theiles des Friedhofes und ließ die Todten ausgraben. Da nun die Mohammedaner selbst ebenso viel Aergerniß hieran nahmen, wie die Israeliten, intervenirten die Ulemas. Jndeß kurze Zeit darauf zwang der Sultan die Israeliten, sich seinem Willen zu unterwerfen und eine desfallsige Erklärung zu unterschreiben. Er berief sich darauf, daß nach dem jüdischen Gesetz das Gesetz des Königs Gesetz sei. — Zu dieser großen Aufregung kam bald eine andere. Die Regierung will den Schutz fremder Machte, den eine gewisse Anzahl israelit. Familien genießt, aufhören machen. Dieser Schutz ist für sie die einzige Abwehr gegen den muselmännischen Fanatismus. Die Regierung will decretiren, daß 20

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