Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1877)
- Date
- 1877-05-15
- Page
- Seite 315 (sequence 7)
- Language
- German
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315 davon Notiz zu nehmen. Erschiene es doch geradezu als zudringlich, wenn sie unberufen einen Gottesdienst hielten, der von vornherein als ein blos christlicher bezeichnet war. Die Judenheit kannte bisher nur zweierlei öffentlichen Gottesdienst, den allgemeinen, welcher allerorten durch die ganze Welt von den Juden gleichmäßig begangen wird, und dann an einzelnen Orten, der in Folge irgend eines außerordentlichen Ereignisses, welches die Juden dieses Ortes betroffen, eben nur für den einzelnen Ort instituirt worden, und sich an diesem Orte überliefert hat. Einen Gottesdienst innerhalb bestimmter geographischer Grenzen kennt das Judenthum nicht und widerspricht seinem Charakter. Am wenigsten scheint es uns daher dem Vorstände irgend einer kleinen Gemeinde zu geziemen, einen Gottesdienst abzuhalten, den rer Staat nicht verlangt, und die Gemeinden des Vaterlandes nicht kennen. Man kann dies nur als eine Willkür und Anmaßung bezeichnen. — Die Gemeinde zu St. Wendel hat nachträglich ihre Zustimmung zu der Petition gesandt. Frankfurt am Main, 1. Mai. (Privatmitth.) Aus das in Nr. 18 besprochene Pamphlet des Rabbiners Hirsch „Offener Brief an Rabbiner Bamberger", ist soeben eine „Offene Antwort von £." (Frankfurt am Main, Baist, 1877) erschienen. Man kann diese „Antwort" als eine höchst lesenswerthe Leclüre empfehlen, da sie mit vieler Sachkenntniß eine schneidige Satire auf Hirsch enthält, der dieselbe durch seinen ebenso vernunftwidrigen wie allen jüdischen Autoritäten zuwiderlausenden Zelotismus gründlich verdient hat. Wir können hier aus die Einzelnheiten der Broschüre nicht eingehen, müffen aber Einiges hervorheben. Der Verfasser stellt sich als ein Besucher der orthodoxen Synagoge, welche die israelitische Gemeinde unterhält, dar. Er sagt S. 4: „Kein Ausspruch des Talmuds, kein Paragraph im Schulchan- Aruch, kein Rechtsbescheid eines unserer großen alten Gesetzeslehrer schreibt vor, daß man in irgend einem Falle aus einer israelitischen Gemeinde austrete. Wenn sich in »deren Reihen Mitglieder befinden, welche nicht auf den Wegen der Frömmigkeit und der Gottesfurcht wandeln, so haben ihre Genossen die Pflicht, sie zum Besseren zu ermahnen und in ihren Ermahnungen nie müde zu werden („zurechtweisen sollst du deinen Genossen und wenn auch hundert Mal"), aber deshalb von dem allgemeinen Gemeindeverbande sich loszureißen, ist nicht nur nicht Pflicht, sondern auch durchaus untersagt (io lisgodedu, lo taasu aggudol aggudot). Nie ist in Israel — und es gab ja zu allen Zeiten Fromme und Unfromme, Strenggläubige und Ungläubige, Gesetzestreue und Gesetzesübertreter — der Austritt aus der Gemeinte ein Modus für die Wahrnehmung religiöser Rechte und Ansprüche gewesen. Sie, Herr Rabbiner, scheinen mit dem Judenthume in einer Weise umgehen zu wollen, wie es selbst ein Prophet sich nicht gestatten durfte, Sie erfinden eine Mizwa, die man nie gekannt hat, Sie wollen Ihren Glaubensgenossen einen nagelneuen Via ausbürden, ein religiöses Gebot, von dem alle unsere früheren Weisen nichts gewußt haben. Hat Ihnen vielleicht der weise Richter Othniel, der durch seinen glänzenden Scharfsinn einige Hunderte von Halacha's, die in der Trauerzeit nach dem Tode Moses in Vergessenheit gerathen waren, wieder an's Licht brachte, eine kleine Nachlese zurückgelassen, so daß es Ihnen Vorbehalten geblieben ist, ein religiöses Gesetz, das Jahrtausende hindurch unter dem Schulte der Vergessenheit gelegen, wieder hervorzugraben und zur Geltung zu bringen? Ich würde daS gerne glauben, doch merke ich in allen Ihren Pamphleten leider nichts von dem Pilpul, d. i. von der strengen auf Kenntniß des Talmuds und des Schulchan-Aruch gegründeten Beweisführung, auf welche Ihr neuer »in sich zunächst zu stützen hätte. Ihre „Austrillsfrage" mag ihre weitgehende religionsgesellschaftliche Bedeutung haben, eine religionsgesetzliche Basis hat sie einmal nicht und Herr Rabbiner Bamberger durfte es daher wohl wagen, in derselben seine Meinung auszusprechen. Hätte er ja selbst, wenn diese Frage eine auch in religiöser Hinsicht so wichtige und weittragende gewesen wäre, wie Sie sie als eine solche hinstellen, auf Befragen und Ansuchen unbedenklich seine Meinung erklären und sein Gutachten abgeben dürfen! Die zahlreichen Schaalolu. Isebubot-Werke, die wir besitzen, zeigen. Laß in religionsgesetzlichen Fragen, bei denen eine Entscheidung nicht so leicht zu treffen war, gar oft die Rabbinen ftemder Gemeinden befragt wurden und ihre Aeußerungen gar oft der Ansicht des Gemeinderabbiners entgegengesetzt waren." — Der Verfasser dreht auch den Spieß um, und beweist, daß die Synagoge res Herrn Hirsch sich Dinge erlaubt, welche sie ebenso zu einer Synagoge von Minim nach der Logik des Herrn Hirsch stempeln, wie die Hauptsynagoge der Gemeinde. So werden der unzweideutigen Bestimmung des Schulchan-Aruch entgegen in der Synagoge des Herrn Hirsch Trauungen vollzogen, was doch orthodoxe Theologen als „eine schwere und vielfache an Gotteslästerung grenzende Sünde" (!'.) erklärt haben, z. B. der Oberrabbiner von Bösing, R. David Sered. So ist auch an der Schule des Herrn Hirsch mehrfach gegen 4ore-l)ea 246, 20. 21 gefehlt. Ueberhaupt möchte es nicht schwer werden, ein Verdammungsurtheil von einigen hundert unbekannten ungarischen und galizischen Rabbinen gegen deutsche Predigt und Chorgesang zu Stande zu bringen, die doch in der Synagoge des Herrn Hirsch eingeführt sind. Die über alle Begriffe hinausgehenden Erklärungen des Rabb. Hirsch gegen die Hauptsynagoge in Frankfurt werden genügend gegeißelt und als auf dem Boden des traditionellen Gesetzes völlig unzulässig erwiesen. Herr Hirsch wird diesem schlagenden Beweise entweder Stillschweigen oder wieder eine Sammlung hohler Phrasen entgegenstellen. An Sachkenntniß, um dem Sachkundigen zu erwidern, gebricht es ihm bekanntlich. St. Wendel, 30. April. (Privatmitth.) Wahrhaft wohllhuend ist es, wenn wir trotz des ultramontanen Sturmes gegen die Juden auch aus katholischen Kreisen Beispiele der Menschenliebe und der Achtung vor dem Judenthume erfahren, welche bezeugen, daß im Grunde der Katholicismus nicht identisch ist mit