Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 41 (1877)
- Issue
- Heft 20 (15.5.1877)
- Date
- 1877-05-15
- Page
- Seite 314 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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314 des Guten anzuhalten. Die Erfahrung lehrt, daß die meisten Menschen durch ihr eigenes Gewissen ahnen und fühlen, was gut und recht ist, aber nicht die Kraft des Willens besitzen, es auszuüben. Den Willen dahin zu lenken, ihn zu befestigen und zu kräftigen, beabsichtigt die Erziehungsmethode des Waisenhauses. Mit einem Worte, die Bemühung geht dahin, ihnen die Pflichterfüllung zur zweiten Natur zu machen und sie zu gewöhnen, Wahrheit gegen sich und Andere zu üben: die schönste Frucht einer rechten, echten religiösen Erziehung. Zur Anregung ihres religiösen Gemüths besuchen die erwachsenen Knaben in der Regel Sonnabend nnd an Festtagen, die größeren Mädchen nur an letzteren, die neue Synagoge. Es ist in dem Waisenhause selbst kein eigentlicher Gottesdienst eingerichtet worden, damit in den Waisenkindern nicht Las Gefühl der Absonderung, die bittere Empfindung einer geschiedenen Kaste aufkomme. Vielmehr sollen sie sich von Jugend auf als Mitglieder einer großen Gemeinschaft fühlen lernen, zu der sie in Leid und Freud' ihr Lebelang stehen wollen. Nichts ist geeigneter, in Kinderseelen wahrhaft religiöse Empfindungen zu wecken, als ein feierlicher Gottesdienst in prächtigem Bau, gehoben durch Gesang und Musik, im Verein mit einer großen Menge, in der sich Alle gleich fühlen: der Reichste und der Aermste. Es wird dies sicherlich für angemessener erachtet werden, als ein regelmäßiges Versammeln der Kinder, um ihnen einen religiösen Vortrag zu halten. Ein solcher verfehlt nicht selten den beabsichtigten Zweck: mit der Zeit werden die Kinder entweder abgestumpft und gegen die Religion überhaupt gleichgültig, oder es schleicht sich — gerade in einer abgeschloffenen Anstalt — gar leicht ein widerwärtig frömmelnder Ton ein, der sich die Religion zu äußeren Zwecken dienstbar macht. Bemerkt muß übrigens werden, daß an Feiertagen und historischen Festen, wie Purim, Chanukah und an Sonnabenden, an welchen die Waisenkinder die Synagoge nicht besuchen, der Director der Anstalt ihnen die Bedeutung der Tage und Feste erklärt, die geschichlichen Einzelthatsachen in Zusammenhang bringt mit den Weltereigniffen im Großen und besonders das allgemein Menschliche oder Sittliche aus den Begebenheiten den Kindern zum Bewußtsein und Nachempfinden zu dringen sucht. Und gerade, weil diese Art von religiöser Belehrung und Erbauung nicht zu oft stattfindet, macht sie auf die Kinder einen lebhafteren und bleibenderen Eindruck." Zu ganz besonderen Festen ist in der Anstalt Chanuka und der Sterbetag des Stifters, Herrn Moritz Reichenheim gestaltet worden. Breslau, 18. April. (Privatmitth.) Es gehört zu den erftischenvsten Gefühlen, auf die vielen wohl organisirten Wohlthätigkeitsanstalten zu blicken, welche die neuere Zeit unter den Juden hervorgebracht hat. Wenn auch die Barmherzigkeit zu allen Zeiten bei unseren Glaubensgenoffen in edelster Blüthe stand, so -lag es doch in der Natur der Berhältniffe, daß erst mit der Erlangung gesicherter Wohnplätze die Zahl der dauernden Anstalten anwuchs, wozu dann auch die einsichtsvollere und olidere Organisation kommt, welche die neuere Zeit gründlich versteht, und die neben dem Vertrauen auch auf statutenmäßige Festsetzungen und Controls sieht. Am 6. April bestand das „Zufluchtshaus", eine der aus dem Testament und Legale des Commerzienraths Jonas Fränkel hervorgegangenen Stiftungen, 25 Jahre, und das Curatorium sah sich zwar nicht zu einer besonderen Feier dieses Tages veranlaßt, gab aber einen ausführlichen Bericht über diese Anstalt heraus. In demselben wird auch hervorgehoben, daß diese Stiftung, wenn auch für jüdische Greise allein bestimmt, doch nicht als aus confessioneller Beschränktheit hervorgegangen anzusehen sei, da in Breslau 12 Alterversorgungsanstalten bestehen, die ausschließlich für katholische und evangelische Christen bestimmt sind. Man war deshalb geradezu genöthigt, eine solche auch für Juden zu gründen. Für das „Zufluchtshaus" konnte ein Capital von 80,000 Thlrn. bestimmt werden, von welchem die Hälfte auf die Erwerbung zweier Häuser und deren Umbau verwendet werden mußte. Merkwürdiger Weise hat sich ihm die Wohlthätigkeit nur in geringem Maße zugewendet, da der Fond in 25 Jahren nur um 4000 Thaler gestiegen ist. Anfänglich wurden 14 Jnsaffen ausgenommen, gegenwärtig ist deren Zahl 46. Während des Vierteljahrhunderts wurden 108 ausgenommen, nämlich 43 Männer und 65 Frauen, wovon 60 in der Anstalt starben, 2 sonst ausschieben. Unter den weiblichen befanden sich 21 Ehefrauen gleichzeitig mit ihren Ehemännern, 35 Wkttwen und 9 unverheirathete. Die Jnsaffen erhalten freie Wohnung, Beheizung, Bedienung und ärztliche Verpflegung, außerdem jede Person monatlich im Sommer 7, im Winter 8 Thaler. Doch reichen die Mittel der Anstalt bis jetzt nur aus, diese Geldunterstützung 34 Personen zu gewähren, während sie 12 Personen noch versagt bleiben. Die Anstatt zeigt also ein erfreuliches Wachsthum, und wünschen wir von Herzen, daß es in demselben weiter fortschreite. Bonn, 1. Mai. (Privatmittheil.) Wir erhalten aus der Mitte einer schlesischen Gemeinde die Anfrage, ob es gerechtfertigt sei, daß der Vorstand derselben in diesem Jahre einen besonderen Gottesdienst für den „Bet- und Bußtag" angeordnet habe, der im preußischen Staate von den christlichen Kirchen (am 25. April d. I.) jährlich gefeiert wird? Wir haben darauf Folgendes zu antworten. Bekanntlich findet ein solcher Bettag als ein „allgemeiner" auch in Amerika und in der Schweiz statt, wo er jedoch von Staatsseiten den Bürgern und Angehörigen des Staates aller Confessionen vorgeschrieben ist. Da nun die beiden betreffenden Staaten eben nur die Abhaltung des Gottesdienstes gesetzlich verordnet haben, jeder Confession es überlaffend, auf welche Weise sie ihn herstelle, so versteht es sich von selbst, daß die jüd. Gemeinden ihn begehen, obschon das Judenthum in seinem Jom- Kippur ein Bußfest besitzt, wie ihn keine andere Religion aufzuweisen hat. In Preußen hingegen wurde die Abhaltung eines solchen Buß- und Bettages nur den christlichen Kirchen vorgeschrieben, und die Juden hatten daher gar keine Beranlaffung,