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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1877-05-01 · Heft 18 (1.5.1877) · p. Seite 284

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
41 (1877)
Issue
Heft 18 (1.5.1877)
Date
1877-05-01
Page
Seite 284 (sequence 8)
Language
German
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284 Werth hat. — Ein gleiches Fiasco haben die Hyperorthodoxen mit dem sg. Austrittsgesetze erlitten. Allerdings können in der Zukunft sich noch an mancherlei Orten die nachtheiligen Wirkungen dieses Gesetzes Herausstellen. Aber in diesem Augenblicke ist es bereits anschaulich geworden, daß die hyperorthodoxen Wortführer, welche dieses Gesetz durch ihre Klagen und Beschwerden erwirkten, sich in der Schaar ihrer eigenen Anhänger über die Erfolge getäuscht sehen, die sie sich davon für sich selbst versprachen. Wer seit Jahren auf die Declamationen dieser Männer, ihre Denkschriften und Petitionen, besonders aber auf die Auslastungen ihrer Zeitschriften, auf die methodische Art, in welcher sie auf die Vorstände und Rabbiner der meisten Gemeinden Anklagen und Schmähungen häuften, merkte, der mußte alle jüdischen Gemeinden in streitende Parteien zersplittert, vom Geiste der Auflösung ergriffen und in ihnen den stärksten Glaubensdruck geübt glauben. Die parlamentarischen Fürsprecher dieses Gesetzes, die Herren Lehfeld, Lasker, Miquel, Hirsch, drückten dies in ihren Reden genügend aus. Sie hielten es für eine That der Befteiung von Glaubenszwang. Aber nicht einmal die Hauptseparatistengemeinde, die des eigentlichen Urhebers des Austrittsgedankens, ist in ihrer Mehrheit dem Willen deffelben gefolgt, sondern zu drei Vierteln dem Gemeindeverbande tteugeblieben. Und wahrlich, der gedachte Leiter hat es an Anstrengungen, am Verbrauch aller möglichen Mittel nicht fehlen lasten. Gegen dieses Resultat find die einzelnen Borkommniffe an anderen Otten bis jetzt als höchst unbedeutend zu erachten, wenn wir Wiesbaden ausnehmen, wo allerdings die Spaltung in der Gemeinde eine tiefgreifende ist. So ist es auch in dieser Angelegenheit, daß wir das negative Resultat als charakteristisch hoch anschlagen müsten. So schwerwiegend die zersetzenden Elemente auf religiösem Gebiete in unsrer Zeit find, so haben sie doch nicht vermocht, vas Band der religiösen Zusammengehörigkeit bei den Juden zu losen und die Anhänglichkeit an der Cultusgemeinde abzuschwächen. Es ist dies eine fteudige Erfahrung unter Verhältnisten, in welchen jeder äußere Zwang verschwunden ist und der Geist der allgemeinen Literatur und besonders der periodischen Preste auf den religiösen Nihilismus hinwirkt. Berlin, 15. April. Der Hilfsverein für jüdische Studirende hielt am jüngsten Sonnabend unter dem Vorsitz des Profeffor vr. Lazarus seine Generalversammlung ab, an welche sich, wie alljährlich, ein Festessen anschloß. Der erstattete Berwaliungsbericht bewährte ein glanzendes Bild der Wirksamkeit des Vereins. Nahezu 18,000 Mark hat derselbe im vorigen Jahre an Unterstützungen verausgabt, während die Summe der im Jahre 1875 bewilligten Unterstützungen sich auf ca. 14,500 Mark belief. Im Ganzen hat der 1841 gegründete Verein seit seinem Bestehen bis jetzt über 200,000 Mark an hilfsbedürftige Studirende gezahlt. Als Ergebniß der Bewerbung um den Preis für die alljährlich ausgeschriebenen wiffenschaftlichen Arbeiten wurde die Auszeichnung der beiden Arbeiten über „die Staatszwecke und ihre Begrenzung" verkündet. Profeffor vr. Gneist, einer der Preisrichter, begründete das Urtheil derselben in einem längeren, mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Bottrage, welcher reich war an geistvollen Bemerkungen über die Wechselwirkung der jeweiligen politischen und witthschaftlichen Meinungen und der Ansichten über Ausdehnung und Beschränkung der Zwecke des Staates. Nachdem die Versammlung ferner das Andenken Traubes durch Erheben von den Sitzen geehtt und die ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes wiedergewählt hatte, brachte vr. Berthold Auerbach den Antrag ein, die jährliche Generalversammlung an einem bestimmten Tage und zwar am Gebuttstage Lessings abzuhalten, ein Vorschlag, der allgemeine Zustimmung fand. Profeffor vr. Lazarus brachte das Hoch auf den Kaiser, Justizrath Ma kower auf den Verein, Berthold Auerbach auf den verdienstvollen Vorstand aus; Profeffor Lazarus mit einem Danke hierfür auf die Gäste, Reichstagsabgeord. Kapp ttank auf die Jugend, Prof. vr. Golds chm idt auf das Gedeihen des Vereins. Die durch Commerzienrath Cäsar Wollheim mit warmen Worten eingeleitete Sammlung hatte ein reiches Ergebniß. — Dem Verein sind im Laufe des Jahres zwei bedeutende Legale zugewendet worden. Es find dies 15,000 Mark, welche der kürzlich hier verstorbene Herr Herzog testamentattsch vermacht, und 12,000 Mark, die Frau Nathorff als eine Stiftung zum Andenken an ihren verstorbenen Ehemann, der ein eifriger Förderer des Vereins gewesen, diesem zugewendet hat. (Wer da weiß, in welcher Verlassenheit sich vor 1841 jüdische Studirende, wenn sie keine Mittel besaßen, in Berlin befanden, wird dem obigen Vereine seine ganze Sympathie zuwenden. Um so mehr ist die Vermehrung seiner Mittel zu wünschen, da noch sehr viel zu thun übttg bleibt.) Bonn, 10. April. (Privatmitth.) In dem März-Hefte des „Centtalblattes für die gesammte Unterrichts-Verwaltung in Preußen" finden wir unter Nr. 58, S. 134 ein Ministerialreskript, deffen erste Hälfte wir hier wiedergeben: „Berlin, den 16. Februar 1877. In Verfolg meiner Circular - Verfügung vom 13. März v. I. — Nr. 14,570. U. III. — wegen Betheiligung der Lehrer bei den Lebens-Bersicherungs-Gesellschaften im Interesse der Fürsorge für ihre nachzulaffenden Familien sind zahlreiche bezügliche Anerbietungen und Anträge sowohl von den Vertretern der Gesellschaften als auch aus den Kreisen der Lehrer selbst bei mir eingegangen. Eine praklische Folge konnte ich für jetzt diesen Vorstellungen weder nach der einen, noch nach der andern Richtung hin geben, da einerseits jede Bevorzugung irgend welcher der in Betracht kommenden Versicherungsgesellschaften zu vermeiden war, und andererseits die Verhältnisse eine wirksame Unterstützung der sich versichernden Lehrer bei Zahlung der Prämien jedenfalls einstweilen noch ausschließen. Gleichwohl wünsche ich, daß dieser Angelegenheit sowohl aus allgemeinen Gesichtspunkten als auch im vorkommenden Specialfall

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